Bundesfinanzminister Lindner hat im Herbst letzten Jahres angekündigt, aus verfassungsrechtlichen Gründen müssten der Grundfreibetrag für dieses Jahr um 180 Euro auf 11.784 Euro und die Kinderfreibeträge um weitere 228 Euro auf dann 9.540 Euro angehoben werden.Anlass hierfür sei der Anstieg der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 um rund 12,2 %. Der Berechnung des einkommensteuerlichen Existenzminimums lag jedoch lediglich ein Anstieg von sieben Prozent zugrunde. Die angekündigte weitere Erhöhung der Kinderfreibeträge auf 9.540 Euro führt so zu einer steuerlichen Entlastung von bis zu 377 Euro. Damit würde weiterhin die monatliche Lücke beim aktuellen Kindergeld von 250 € auf 127 Euro monatlich anwachsen. Sie läge damit sogar noch höher, als vor dem Jahr 2023! Will man verhindern, dass für das Jahr 2024 durch die weitere Erhöhung des Kinderfreibetrages die Lücke zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung und dem Kindergeld weiter anwächst, so muss logischerweise das Kindergeld erhöht werden. Bezogen auf die genannten Zahlen muss das Kindergeld um 9 Euro pro Monat auf 259 Euro angehoben werden, damit die Schere nicht weiter auseinanderdriftet.