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SPD Buchholz-Kämpen

Anfragen und Anträge

Rodung im Umfeld der Buchholzer Grundschule - Anfrage vom 04.03.2024 - Antwort vom 18.03.2024

Sehr geehrter Herr König,

aufgrund von Beschwerden über herabfallende Äste im Siepen nahe der Buchholzer Grundschule hatten wir im vergangenen Jahr den Förster und das Betriebsamt angesprochen und die Beseitigung dieser Gefahrenstelle im dort gelegenen Wäldchen angeregt.

Mit Verzögerung ist diese Maßnahme jetzt vollzogen worden. Nun erreichen uns allerdings kritische Rück-meldungen zum Aussehen des Wäldchens. Demnach sieht es nun „zerpflückt und zerfleddert“ aus. Tatsächlich ragen auf einer Länge von circa 200 Metern kahle kleine Stämme in unterschiedlicher Höhe aus dem Boden und das abgesägte Holz ist dazwischen gelagert. In der Vergangenheit sind die Bäume auf dem Gelände immer wieder umgestürzt, weil ihre Wurzeln sich im feuchten Untergrund des Siepens nicht richtig halten konnten.

Daher wüssten wir gerne:

  1. Auf welcher rechtlichen Grundlage sind die Bäume gefällt worden?

  1. Handelt es sich hier um eine Maßnahme der Verkehrssicherung oder um eine forstwirtschaftliche Maßnahme?

  1. Ist die Maßnahme sach- und fachgerecht ausgeführt worden?

  1. Sind die Bäume, deren Stämme kahl in die Landschaft ragen, in dem morastigen Boden tatsächlich standfest?

  1. Wäre an diesem Standort eine Bepflanzung mit strauchartigen Gehölzstrukturen eine bessere Variante oder bieten Bäume hier einen ökologischen Vorteil?

  1. Ist das Schnittgut aus ökologischen Gründen liegen geblieben oder wird es noch abgeholt?

  1. Wie stellt sich die zukünftige Entwicklung der Fläche dar? Welche weiteren Maßnahmen sind aktuell geplant?

Nimmt die Verwaltung wie folgt zu den einzelnen Anfragen Stellung:
Zu Frage 1:
Auf welcher rechtlichen Grundlage sind die Bäume gefällt worden?
Die Bäume wurden im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht zur Herstellung der Verkehrssicherheit gefällt, Grundlage dazu waren die zuvor erfolgten Baumkontrollen.
Zu Frage 2:
Handelt es sich hier um eine Maßnahme der Verkehrssicherung oder um eine forstwirtschaftliche Maßnahme?
In erster Linie handelte es sich um eine Maßnahme zur Verkehrssicherung. Zum einen waren die
dortigen Eschen krank, weshalb der Bestand schon stark aufgelichtet war, zum anderen waren die noch verbliebenen Bäume dem Wind stärker ausgesetzt und besaßen ein ungünstiges Verhältnis zwischen Höhe und Durchmesser. Dadurch, und aufgrund der ungünstigen Bodenverhältnisse, kam es in der Vergangenheit bereits zu Umstürzen von Bäumen, die bis auf die angrenzende Straße gestürzt sind.

Zu Frage 3:
Ist die Maßnahme sach- und fachgerecht ausgeführt worden?
Die Maßnahme ist aus forstlicher Sicht sach- und fachgerecht ausgeführt worden. Die stehengebliebenen Baumstümpfe konnten zum einen technisch aufgrund des eingesetzten Gerätes nicht bodennäher entfernt worden und dienen darüber hinaus dem Schutz des Bodens. Durch die verbliebenen höheren Baumstümpfe erhält der Boden einen größeren Sonnenschutz. Der Schattenwurf dient dem Erhalt der Feuchtigkeit im Boden und verhindert ein größeres Austrocknen der Hangfläche. Der Erhalt der Baumstümpfe dient generell dem Erosionsschutz. Ein solches Vorgehen ist aus forstlicher Sicht durchaus üblich und wird auch in anderen Bereichen (z.B. dem Sauerland) angewandt.
Zu Frage 4:
Sind die Bäume, deren Stämme kahl in die Landschaft ragen, in dem morastigen Boden tatsächlich standfest?
Die verbliebenen Bäume sind nach jetziger Einschätzung standfest bzw. stellen keine Gefahr der
Verkehrssicherheit dar. Sie sichern durch Ihre Verwurzelung die vorhandene Böschung und können ökologisch wichtige Arbeit als „Spechtbäume“ übernehmen.
Zu Fragen 5 bis 7:
Wäre an diesem Standort eine Bepflanzung mit strauchartigen Gehölzstrukturen eine bessere Variante oder bieten Bäume hier einen ökologischen Vorteil?
Ist das Schnittgut aus ökologischen Gründen liegen geblieben oder wird es noch abgeholt?
Wie stellt sich die zukünftige Entwicklung der Fläche dar? Welche weiteren Maßnahmen sind aktuell geplant?
Sowohl strauchartiger Bewuchs, als auch die verbliebenen Bäume sind ökologisch sinnvoll. Die Fläche soll durch natürliche Sukzession in ihrer ökologischen Selbstentwicklung gefördert werden. Daher verbleibt das Schnittgut aus ökologischen Gründen zum Großteil auf der Fläche. Die Forstfläche unterliegt der natürlichen Sukzession. Dabei wird die Aufforstung der Fläche durch herabfallende oder angeflogene Samen und den dadurch entstehenden Waldbewuchs auf der Fläche gefördert. Lediglich das Bachbett wird noch freigeräumt, um den Wasserfluss nicht zu behindern.

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Entwicklung des Straßenvermögens - Anfrage vom 01.03.2024 - Antwort vom 22.03.2024

Sehr geehrter Herr König,

die Gemeindeprüfungsanstalt hatte bereits vor einigen Jahren den Werteverfall der Wittener Straßen festgestellt. Sie führte aus, die Stadt investiere deutlich zu wenig Geld in ihr Straßennetz. Mehr als die Hälfte der Straßen seien bereits vollständig abgeschrieben. Der Abnutzungsgrad der Straßen liege bei rund 80 Prozent. Es müssten jährlich 3,7 Mio. Euro investiert werden, nur um den Werteverfall aufzuhalten.

Zu diesem Thema hatten wir bereits in 2017 eine Anfrage gestellt. Jetzt fragen wir uns, wie sich der aktuelle Sachstand darstellt. Denn wir hoffen auf Verbesserungen. Bitte beantworten Sie uns daher die folgenden Fragen:  

1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung aktuell den gesamten Investitionsbedarf für die Wittener Straßen ein, für die sie selbst verantwortlich ist?

2. Wie viel Geld stand in den letzten drei Jahren für Investitionen und Unterhaltung der Straßen in Baulast der Stadt Witten zur Verfügung?

3. Wie viel davon wurde tatsächlich ausgegeben?

4. Wurde der Wertverfall beim Straßenvermögen der Stadt Witten inzwischen gebremst?

5. Ergibt sich in der Gesamtbetrachtung des Zustands der Wittener Straßen inzwischen eine Verbesserung oder sogar noch eine Verschlechterung?

Nimmt die Verwaltung wie folgt zu den einzelnen Anfragen Stellung:
Zu Frage 1:
Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung aktuell den gesamten Investitionsbedarf für die
Wittener Straßen ein, für die sie selbst verantwortlich ist?
Der Investitionsbedarf für das gesamte Straßennetz kann derzeit nicht beziffert werden.
Zu Frage 2:
Wie viel Geld stand in den letzten drei Jahren für Investitionen und Unterhaltung der
Straßen in Baulast der Stadt Witten zur Verfügung?
Mittel investiv für Fahrbahnerneuerungen:
2018: 2.005.589,50 €
2019: 2.405.879,68 €
2020: 3.787.994,55 €
2021: 4.029.318,65 €
2022: 3.588.185,78 €
2023: 3.475.000,00 €

Mittel für weitere investive Straßenbaumaßnahmen, die über eine reine Fahrbahnerneuerung
hinausgehen, siehe Punkt 3.
Mittel konsumtiv für Unterhaltungsmaßnahmen (inklusive technische Straßenausstattung):
2018: 1.175.000,00 €
2019: 1.623.521,17 €
2020: 2.000.443,50 €
2021: 1.705.000 €
2022: 1.917.000 €
2023: 1.750.000 €
Zu Frage 3:
Wie viel davon wurde tatsächlich ausgegeben?
Mittel investiv für Fahrbahnerneuerungen:
2018: 900.035,18 €
2019: 17.885,13 €
2020: 527.375,56 €
2021: 2.304.591,57 €
2022: 2.217.020,45 €
2023: 841.672,35 €
Mittel konsumtiv für Unterhaltungsmaßnahmen:
2018: 1.384.826,23 € (davon rd. 913.000 € für techn. Straßenausstattung)
2019: 1.219.753,85 € (davon rd. 769.000 € für techn. Straßenausstattung)
2020: 1.795.443,50 € (davon rd. 812.000 € für techn. Straßenausstattung)
2021: 1.161.033,97 € (davon rd. 685.000 € für techn. Straßenausstattung)
2022: 1.297.098,29 € (davon rd. 697.000 € für techn. Straßenausstattung)
2023: 1.812.720,22 € (davon rd. 655.000 € für techn. Straßenausstattung)
In den Jahren 2018 bis 2020 wurden nachfolgende investive Straßenbaumaßnahmen größeren
Umfangs umgesetzt:
• Cörmannstraße
• Kreuzung Ardeystraße/Husemannstraße/Dortmunder Straße
• Erschließung B-Plan 218 Erlenbruch
• Erschließung Sportplatz Waldstraße (Baustraße)
• Stockumer Straße von BAB-Brücke bis Regenrückhaltebecken
• Drei Könige äußere und innere Erschließung
• Bommeraner Heide Endausbau
Für die aufgeführten Maßnahmen der Jahre 2018 bis 2020 wurden insgesamt überschlägig rund
6,5 Mio. € investive Mittel verausgabt.
Zusätzlich wurden in den Jahren 2021 bis 2023 nachfolgende investive Straßenbaumaßnahmen
größeren Umfangs umgesetzt:
• Alter Weg
• Waldstraße 2. BA + Endausbau neue Erschließung
• Johannisstraße Kreisverkehr
• Bommerfelder Ring
• Pflugweg Stichstraße Endausbau

• Pferdebachstraße
• Billerbeckstraße
• Karl-Marx-Platz
Für die aufgeführten Maßnahmen wurden insgesamt überschlägig rund 29,5 Mio. € investive Mittel verausgabt.
Zu Frage 4:
Wurde der Wertverfall beim Straßenvermögen der Stadt Witten inzwischen gebremst?
Nein. Gemäß Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Kommunen (MFinStra-Kom) sind für den Erhalt von Fahrbahnen jährlich 1,30 €/m² und für die Erhaltung von Flächen der Nebenanlagen 1,10 €/m² aufzuwenden. Hieraus ergibt sich für die zu unterhaltenden Flächen im Stadtgebiet Witten ein Finanzbedarf in Höhe von jährlich rd. 4.300.000,- €. Hierbei handelt es sich um erforderliche Mittel zur Erhaltung, der bereits bestehende Sanierungsstau kann hierdurch nicht abgebaut werden.
Zu Frage 5:
Ergibt sich in der Gesamtbetrachtung des Zustands der Wittener Straßen inzwischen eine
Verbesserung oder sogar noch eine Verschlechterung?
Im Bereich der Hauptverkehrsstraßen befinden sich die Straßen bis auf wenige Ausnahmen in einem guten Zustand. Die noch sanierungsbedürftigen Hauptverkehrsstraßen (z.B. Sprockhöveler Straße) sind bereits projektiert. Sammelstraßen mit Belastungen durch ÖPNV/Busverkehr sind ebenfalls projektiert (siehe Straßen- und Wegekonzept).     

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Dauer der Straßenbaumaßnahme Wittener Straße - Anfrage vom 28.02.2024

Sehr geehrter Herr König,

die vom Landesbetrieb Straßen.NRW durchgeführte Baumaßnahme zur Erneuerung der Wittener Straße sollte nach dem Start der Arbeiten zu Jahresbeginn 2023 ursprünglich nach 18 Monaten abgeschlossen sein. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die Fertigstellung auch Ende 2024 nach 24 Monaten Bauzeit noch nicht erfolgt sein wird.

Viele Bürger*innen, Schüler*innen und Gewerbetreibende erleiden durch die baustellenbedingten Beeinträchtigungen große Nachteile, z.B. durch massiv verlängerte Anfahrtswege - in die Schule oder zur Arbeit. Glücklicherweise konnte auf Grund mehrerer Gespräche der ehemaligen Bürgermeisterin sowie der SPD-Fraktion mit Straßen.NRW noch vor Baubeginn die Vollsperrung der Wittener Straße vermieden werden. Uns stellen sich nach dem schleppenden Baufortschritt allerdings mittlerweile doch einige Fragen, um deren Beantwortung wir hiermit bitten:

 

1. Welchen Druck hat die Stadt Witten seit Beginn der Bauarbeiten auf die aktuell von CDU und Grünen geführte Landesregierung ausgeübt, damit diese über Straßen NRW die Baumaßnahme schneller vorantreibt?

2. Wie wird die Stadt Witten den Druck auf die Verantwortlichen erhöhen?

3. Ist vor dem Hintergrund der sehr langen Bauzeit die Variante geprüft worden, die Straße durch den Einsatz einer Baustellenampel zumindest stundenweise wieder beidseitig befahrbar zu machen? Schulkinder und Berufstätige könnten dann zu den Hauptverkehrszeiten möglicherweise wieder schneller an ihr Ziel gelangen.

4. Warum wird diese Variante nicht umgesetzt?

5. Im Interesse der betroffenen Bürger*innen sowie vor dem Hintergrund des noch ausstehenden Neubaus der Herbeder Ruhrbrücken und des Starts der IGA 2027 wüssten wir gerne, wann die Erneuerung der Wittener Straße abgeschlossen sein wird.

                                                              ****

Fahrradparken in Tiefgaragen und Parkhäusern - Anfrage vom 04.01.2024, Antwort vom 07.02.2024

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ist die Stadt bereits mit den Betreibenden von Tiefgaragen und Parkhäusern darüber im Gespräch, ob sie im Rahmen des Möglichen auch Raum für das Fahrradparken zur Verfügung stellen könnten – gegen eine kleine Gebühr oder auch kostenlos? Falls ja, wie fallen die Rückmeldungen aus?
Bisher wurden keine Gespräche geführt.
Zu Frage 3:
Falls nein, sehen Sie die Möglichkeit dafür, dass solche Gespräche aufgenommen werden? Im Zuge der schrittweisen Umsetzung des Mobilitätskonzeptes Innenstadt ist ein weitergehender Austausch mit den Parkhausbetreibern hinsichtlich Modernisierungsabsichten und Angebot und Auslastung von Dauer-stellplätzen für 2024 vorgesehen. In diesen Gesprächen wird die Verwaltung mit den Betreibern auch die Möglichkeiten zur Schaffung eines zusätzlichen Angebotes für Radfahrende erörtern und z.B. technische Anforderungen wie Mindesthöhen erläutern.

                                                               ****

Straßenzustand nach der Verlegung von Glasfaserkabeln - Anfrage vom 18.01.2024

Sehr geehrter Herr König,
auch alte, abgeschriebene Straßen können noch in einem guten Zustand sein, obwohl mehrfach Arbeiten in ihrem Untergrund durchgeführt worden sind. Das ist immer dann der Fall, wenn z.B. nach der Verlegung von Glasfaserkabeln bei der Wiederherstellung der Oberfläche sorgfältig gearbeitet wird. Aktuelle Erfahrungen bei Baumaßnahmen dieser Art werfen allerdings generelle Fragen zum verantwortungsvollen, werterhaltenden Umgang gewinnorientierter Unternehmen mit dem Eigentum der Stadt Witten auf. Wir bitten hiermit um deren Beantwortung.
1. Wurden für die Straßen Fichtenweg, Zedernweg, Föhrenweg und Im Röhrken Aufbruchs-genehmigungen erteilt?
2. Warum wurde dort teilweise kein sauberer Anschnitt durchgeführt?
3. Warum wurde bei der Oberflächenwiederherstellung im Asphaltstraßenbau eine andere Mischung als die bereits vorhandene verwendet?
4. Warum wurde kein Tok-Band (Bitumenfugenband) verwendet?
5. Warum wurden Gehwegplatten entfernt und nach Kabelverlegearbeiten durch eine Asphaltoberfläche (Föhrenweg) ersetzt?
6. Wird nach Abschluss der Arbeiten eine Abnahme durch die Stadt Witten erfolgen?

7. Wird noch vor Ablauf der Gewährleistung geprüft, ob die Grabenabschnitte auf Kosten des Unternehmers in einen ordentlichen Zustand versetzt werden können?
8. Welche Möglichkeiten hat die Stadt grundsätzlich, die mindestens gleichwertige Wiederherstellung ihrer Wege und Straßen nach derartigen Baumaßnahmen durchzusetzen?
Sollte der jetzige Straßenzustand verbleiben, gehen wir davon aus, dass die betroffenen Straßen und Abschnitte im Straßen- und Wegeplan um etliche Positionen nach vorne rücken werden und in den nächsten Jahren bereits erneuert werden. Ärgerlich ist, dass für die Stadt Witten bei einer solchen Vorgehensweise früher als nötig Kosten an dieser Stelle entstehen. Schließlich hatten die Decken der
genannten Straßen trotz ihres Alters vor Beginn der Glasfaserarbeiten eine bessere Oberflächenqualität.

                                                               ****

Zustand der öffentlichen Spielplätze in Kämpen und Buchholz Anfrage vom 23.11.2023, Antwort vom 18.12.2024

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu den Fragen 1 bis 3:
1. In der WAZ war im Oktober zu lesen, dass von der Neugestaltung des Außengeländes der
Kämpenschule nicht nur die schuleigenen Flächen, sondern auch der neu einzurichtende
öffentliche Spielplatz profitieren sollen. Denn auch er solle mit modernen Spielgeräten
ausgestattet werden. Welche Spielgeräte sind für die öffentliche Spielfläche vorgesehen?
2. Wann wird der Platz den Kindern wieder zur Verfügung stehen?
3. Welche Sitzgelegenheiten sollen für die Eltern aufgestellt werden?

Bei der Kämpenschule handelt es sich um eine Förderschule des Ennepe-Ruhr-Kreises. Diese wird durch den Ennepe-Ruhr-Kreis erneuert. Auch das Grundstück, auf dem der neue Spielplatz entstehen wird, gehört dem Ennepe-Ruhr-Kreis. Durch den Gebäudeneubau der Schule und die erforderliche Feuerwehrzufahrt steht für einen Spielplatz zukünftig nur noch eine deutlich kleinere Fläche als bisher zur Verfügung. Vor dem Umbau standen rund 350m² als Fläche zur Verfügung, nach dem Umbau werden nur noch ca. 115m² bereit stehen. Auf dieser Fläche werden nach Fertigstellung des Gebäudes und der
Außenanlagen seitens des Kreises durch die Stadt Witten Spielgeräte installiert. Entsprechend des begrenzten Platzangebotes ist geplant, eine kleine Kletterkombination und Wippgeräte zu errichten, um dennoch einen möglichst großen Spielwert auf der kleineren Fläche zu erreichen. Die Fertigstellung des Gebäudes und der Außenanlagen sind nach den hier vorliegenden Informationen für das 2. Quartal 2025 geplant. Die Arbeiten zu den Spielgeräten können erst im Anschluss zu den abgeschlossenen Arbeiten am Gebäude und den Außenanlagen beginnen und unter der Voraussetzung, dass die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen der Stadt Witten dies zulassen. Im Zuge der Installation der Spielgeräte sollen ein bis zwei Sitzgelegenheiten auf der Fläche integriert werden.
Zu den Fragen 4 bis 7:
4. Die öffentliche Spielfläche Im Röhrken war ein halbes Jahr lang komplett gesperrt, weil
sich ein Loch im Boden aufgetan hatte und der Verdacht bestand, dass sich alte Kampfmittel im Untergrund befinden könnten. Inzwischen ist er wieder freigegeben, doch es gibt leider gravierende Mängel bezüglich der Sauberkeit. Vor allem das mit Hilfe von Spenden angeschaffte große Spielgerät ist stark verschmutzt. Das gilt in besonders starkem Maße auch für die Sitzgruppe, die etwas abgelegen unter Bäumen steht. Hat die Stadtverwaltung vorgesehen, die betroffenen Flächen auf dem Spielplatz zu reinigen und wann wird das geschehen?

5. Wird die Sitzgruppe ausgetauscht, wenn sie nicht mehr in ausreichendem Maße gereinigt werden kann?
6. Vor einigen Jahren war im Gespräch, dass auf dem Platz weitere Spielgeräte aufgestellt
werden sollten. Wird dieses Ziel noch verfolgt? Wenn ja, wie sieht der Zeitplan zur
Umsetzung aus?

7. Sämtliche Sitzgelegenheiten auf dem Spielplatz Im Röhrken sind derzeit nicht mehr
benutzbar, auch weil sie marode sind. So ist etwa von einer Sitzbank die Rückenlehne
abgebrochen. Sind die dringend erforderlichen Reparaturen oder Erneuerungen schon
geplant? Wann werden sie erfolgen?

Die öffentliche Spielfläche Im Röhrken war in diesem Jahr für ca. ein halbes Jahr gesperrt, da auf dem Spielplatz ein Loch auf der Wiesenfläche entstanden war, dessen Ursache unklar war. Daraufhin wurden umfangreiche geologische Untersuchungen durchgeführt, um z.B. einen Tagesbruch an dieser Stelle auszuschließen. Darüber hinaus wurde aufgrund eines Hinweises, dass dort in den Nachkriegsjahren möglicherweise Waffen oder Munition illegal entsorgt wurden, Untersuchungen auf mögliche Kampfmittel durchgeführt. Für diese Untersuchungen musste der Spielplatz zum einen eine lange Zeit gesperrt bleiben, zum anderen mussten auch erhebliche finanzielle Mittel für die Untersuchungen aufgewandt werden. Durch die Verfüllung der für die Untersuchungen erforderlichen Aufgrabungen und der sehr feuchten Witterung im Sommer dieses Jahres steht die Fläche bisher noch nicht wieder in vollem Umfang als funktionierende Wiesenfläche des Spielplatzes zur Verfügung und trägt insgesamt zu einem ungepflegten Erscheinungsbild der Anlage bei. Dieses wird sich mit der einsetzenden Vegetations-periode im Frühjahr und trockeneren Wetterbedingungen wieder verbessern. Durch die neu verfüllte Fläche, die noch keinen festen und befahrbaren Untergrund darstellt, war bisher ein Befahren der Fläche mit Fahrzeugen noch nicht in dem Maße möglich, dass technische Geräte (z.B. Stromgeneratoren zum Betrieb von Reinigungsgeräten, etc.) auf der Fläche eingesetzt werden konnten. Die Arbeiten zur Reinigung des Spielgerätes und der Sitzgelegenheiten sind für den Beginn der Spielsaison in 2024 eingeplant. Sollte sich im Rahmen der Reinigungsarbeiten herausstellen, dass sich die Sitzgelegenheiten nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand befinden, werden diese im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und den haushaltsrechtlichen Rahmen-bedingungen in Stand gesetzt oder erneuert. Eine Sitzbank mit abgebrochener Rückenlehne konnte vor Ort nicht festgestellt werden, es befindet sich auf der Fläche jedoch eine Sitzbank, die grundsätzlich als Sitzmöglichkeit ohne Rückenlehne aufgestellt wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es seitens der Abteilung Grünflächen des Betriebsamtes keine konkreten Planungen, weitere Spielgeräte auf der Fläche aufzu-stellen.

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Einrichtung von Bike-Repair-Stationen - Antrag vom 06.12.2023

Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, an welchen zwei bis drei Stellen im Stadtgebiet künftig Bike-Repair-Stationen aufgebaut werden können. Sie wird gebeten, dann an diesen Stellen jeweils eine Station zu installieren. Als Standorte sollten vor allem der Rheinische Esel, der Hauptbahnhof und der Ruhrtalradweg ins Auge gefasst werden.
Begründung:
In vielen Städten stehen heutzutage schon die Bike-Repair-Stationen. Mit ihrem Werkzeugangebot können sich Radfahrer*innen an diesen Säulen selbst helfen, wenn sie eine Reifenpanne haben, eine Schraube am Lenker locker ist oder plötzlich andere Probleme mit dem Zweirad auftauchen. Unser Beispielfoto
entstand in Worms, doch auch in der Nachbarstadt Bochum gibt es schon Radservice-Stationen.
Die Anschaffung einer solchen Säule, die Fahrradwerkzeug und eine Luftpumpe bereithält, schlägt mit maximal 3500 Euro zu Buche.
An der beliebten Radstrecke Rheinischer Esel und am Hauptbahnhof, den täglich viele Radpendler*innen nutzen, könnte die Einrichtung einer Bike-Repair-Station Sinn machen. Der Hauptbahnhof rückt vor allem deswegen als denkbarer Standort ins Blickfeld, weil die Radstation dort ab dem Jahreswechsel nicht mehr anzutreffen ist.
Ebenfalls wären im Rahmen der Aufwertung des Ruhrtal-Radwegs Standorte am Schleusenwärterhaus, bei Steger oder am Kemnader See möglich. Die eventuelle Förderung der Standorte am Ruhrtalradweg im Rahmen der IGA 2027 könnte den finanziellen Aufwand für die Stadt Witten gering halten. Da der Rad-verkehr im Rahmen der Verkehrswende zunehmen soll, muss der Umstieg aufs Zweirad attraktiv sein. Das Serviceangebot der Bike-Repair-Station kann dazu einen Beitrag leisten.

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zu TOP 11 des HFA: Änderung der Änderungssatzung zur Hundesteuer - Antrag vom 06.12.2024

Beschlussfassung:
Im Entwurf für die achte Änderungsatzung zur Hundesteuersatzung vom 12.12.1997 wird unter § 3 in den neuen Abs. 4 wie folgt zusätzlich eingefügt:
Für Privatpersonen, die einen Hund aus dem Tierheim Witten-Wetter-Herdecke e.V. übernehmen, kann nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises in bestimmten Ausnahmefällen eine unbefristete Befreiung von der Hundesteuer gewährt werden. Konkret gilt das für Hunde,
a) die schon ein Jahr oder länger im Tierheim Witten-Wetter-Herdecke leben
b) und für Hunde, die im Tierheim Witten-Wetter-Herdecke leben und schon zehn Jahre alt
oder älter sind.
Begründung:
Auf unseren Antrag hin hat der Rat am 7. Februar 2023 die unbefristete Befreiung der Hunde
aus dem Tierheim beschlossen. Jetzt schlägt die Stadtverwaltung vor, die Steuerbefreiung nur
für die Dauer eines Jahres zu gewähren. Sie begründet diese Einschränkung mit ihren
knappen Finanzen.
Diese Begründung ist mit Blick auf die derzeitige schwierige Situation zwar grundsätzlich
nachvollziehbar, doch wir können ihr nicht vollumfänglich folgen. Schließlich war es im Februar unser Ziel, weniger finanzstarken Haushalten die Hundehaltung in Zeiten immens
steigender Tierarztkosten zu erleichtern und das Tierheim zu entlasten. Aus diesem Grunde schlagen wir nun eine Steuerbefreiung wenigstens in bestimmten Fällen vor, wie sie zum Beispiel in den Städten Horn-Bad Meinberg und in Jülich gilt. Wenn sich in späteren Jahren die finanzielle Möglichkeit ergibt, soll diese eingeschränkte Regelung zur unbefristeten Befreiung überprüft und erweitert werden.

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Sanierungsbedürftige Podeste am Wetterkamin - Anfrage vom 21.11.2023, Antwort vom 28.11.2024

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Von den drei Podesten, die am Wetterkamin im Hammertal als Aufenthaltsflächen dienen und mit Sitzgelegenheiten ausgestattet sind, müssen zwei saniert werden. Das ist der Stadtver-waltung bereits bekannt. Eines der beiden kleineren Holzgerüste droht abzusacken, denn die Bretter sind durchgefault. Bereits seit drei Monaten versperrt daher ein Bauzaun den Zutritt. Diese Fläche soll verkleinert werden und künftig nur noch mit einer einzelnen Sitzgruppe ausgerüstet sein. Das zweite hölzerne Podest ist zwar noch zugänglich. Doch es befindet sich ebenfalls in keinem guten Zustand. das Erdreich darunter droht wegzurutschen.
Die drei Podeste sind für Spaziergänger*innen und Wander*innen eine beliebte Anlaufstelle und ein schöner Aussichtspunkt. Sie werden von den Buchholzer Vereinen auch als Außentreffunkt und für Veranstaltungen genutzt. Daher wüssten wir gerne:
1. Wann wird die Sanierung der beiden Podeste beginnen?
2. Welche Arbeiten sind dabei zu erledigen?
3. Die Freiluftsaison am Wetterkamin startet im kommenden Jahr mit einem Jubiläums-Pfingst-singen. Werden die Sanierungsmaßnahmen bis Anfang Mai abgeschlossen sein, damit die Vereine noch rechtzeitig ihre Vorbereitungen treffen können?

Der Zustand der Podeste am Wetterkamin in Buchholz ist der Abteilung Grünflächen des Betriebsamtes bekannt. Die Absperrung eines der Podeste mit Bauzaun erfolgte, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass durch die nicht mehr intakte Abstützung des Podestes aufgrund maroder Holzabstützungen, die Oberfläche des Podestes weiter absacken könnte und dadurch unkontrollierte Gefahren entstehen könnten. Wie in der Anfrage richtig dargestellt, soll dieses Podest verkleinert werden, um ein weiteres
Absacken der Podestoberfläche zu verhindern und weiterhin eine Nutzung, wenn auch in geringerer Größe, zu ermöglichen. Auch der Zustand des zweiten Podestes ist bekannt. Bei diesem Podest soll die vorhandene Holzabstützung erneuert werden, um eine weitere Nutzung zu gewährleisten. Ob darüber hinaus weitere Stabilisierungsmaßnahmen an dem Podest, z. B. durch den Einsatz von Beton, erforderlich sein werden kann erst im Zuge der auszuführenden Arbeiten entschieden werden. Wann diese Arbeiten ausgeführt werden können kann aktuell nicht seriös beantwortet werden. Aufgrund der sich andeutenden haushaltsrechtlichen Situation für das kommende Jahr kann nicht prognostiziert werden, wann finanzielle Mittel für die Sanierung der Podeste zur Verfügung stehen werden. Darüber hinaus gestalten sich die Sanierungsarbeiten relativ aufwendig, da aufgrund der begrenzten Zugänglichkeit der Fläche kein größeres Gerät eingesetzt werden kann und die Arbeiten zum großen Teil in Handarbeit erfolgen müssen.
Zudem werden nach aktueller Einschätzung die vorhandenen personellen Ressourcen u.U.
anderweitig genutzt werden müssen, wenn aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen Aufgaben in anderen Bereichen nicht durch den Einsatz Dritter beauftragt werden können. In diesem Fall werden alle anstehenden Aufgaben der Abteilung Grünflächen neu priorisiert werden müssen Die Abteilung Grünflächen des Betriebsamtes ist bemüht, die erforderlichen Arbeiten an den Podesten am Wetterkamin in Buchholz im Frühjahr 2024 durchzuführen. Die Frage, ob diese Arbeiten bis Mai 2024 durchgeführt sein werden, kann nicht abschließend beantwortet werden. Eine verlässlichere Aussage ist aufgrund der vorgenannten Rahmenbedingungen zurzeit leider nicht möglich.

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Beleuchtung auf der Straße Rauhe Egge - Anfrage vom 30.10.2024

Sehr geehrter Herr König,

der Ausschuss für Mobilität und Verkehr hat bereits im März letzten Jahres auf Initiative der SPD-Ratsfraktion beschlossen, den dunklen, steil ansteigenden Teil des Einbahnstraßenbereichs der Rauhen Egge bis zur Einmündung in die Obere Rauhe Egge mit Beleuchtung auszustatten. Doch bislang ist dort noch nichts passiert.

Dabei beklagen die Anwohner*innen nach wie vor grundsätzlich, dass Fußgänger*innen sich in dem dunklen Bereich nicht sicher bewegen können. Die Straße steigt steil an und hat keinen Gehweg.

Dazu kommt noch, dass dieser Straßenabschnitt wie bereits im vergangenen Jahr befürchtet, in die Umleitungsstrecke für die Kanalbaumaßnahmen im Siedlungsgebiet Rauhe Egge einbezogen worden ist. Diese Strecke muss also einige Monate lang noch deutlich mehr Verkehr aufnehmen als im Normalfall. Fußgänger*innen, die dort unterwegs sind, sehen sich aktuell einer noch größeren Gefährdung ausgesetzt als sonst. Aus diesem Grund wüssten wir gerne:

1. Warum hat die Stadt den mehrheitlich getroffenen Beschluss zur Beleuchtung noch nicht umgesetzt?

2. Lässt er sich während der laufenden Kanalbaumaßnahmen noch umsetzen?

3. Wann werden Sie den Beschluss zur Beleuchtung umsetzen?              

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Parkplätze im Hammertal an der L551 - Antrag vom 04.08.2024

Der Move beauftragt die Verwaltung, die geplante Neu-Markierung für den Radweg auf der L 551 zwischen der Einfahrt zum REWE-Markt und der Einmündung der Straße Rehnocken nicht vorzunehmen. Stattdessen soll sie mindestens eine der drei folgenden Lösungsvarianten für den Umbau des Radweges im Hammertal umsetzen. Dabei gilt ausgehend vom favorisierten Vorschlag A eine abnehmende Priorität über B nach C.

A: Der Radweg soll im genannten Abschnitt nicht verlegt werden. Um auch dort künftig eine bessere Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten, soll der Weg rot eingefärbt werden, wo es nötig erscheint.

B: Der Radweg soll im genannten Abschnitt nicht verlegt werden. Um auch dort künftig eine bessere Sicherheit der Radfahrer zu gewährleisten, wird die Verwaltung gebeten, Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW zu führen. Deren Ziel soll sein, eine Genehmigung dafür einzuholen, dass der Tempo 30-Bereich vor der Kita in Richtung Sprockhövel beidseitig erweitert werden kann.

C: Die Verwaltung wird beauftragt, im Umfeld des fraglichen Radweg-Abschnitts Ersatz-Parkplätze einzurichten.

Begründung:

Auf der L551 im Hammertal soll der Radweg innerhalb geschlossener Ortschaft erneuert werden. In dem Bereich zwischen der Einfahrt zum REWE-Markt und der Einmündung der Straße Rehnocken ist die Umsetzung der geplanten Veränderung sehr problematisch. Es handelt sich um einen 200 Meter langen Abschnitt, auf dem acht bis zehn von bislang 26 Parkplätzen entfallen sollen.  

In diesem Bereich befinden sich beidseitig eine Gaststätte und zehn Geschäfte unterschiedlicher Art. Natürlich gibt es in diesen Gebäuden auch Wohnungen. Der Gastwirt und die Geschäftsleute sind auf die Parkmöglichkeiten vor ihren Betrieben angewiesen. Wenn künftig aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten Kundschaft wegbleiben würde, könnten einige Geschäfte nicht überleben.

In letzter Konsequenz müssten dann alle Bewohner des Ortsteils Buchholz/Kämpen künftig weitere Wege zum Einkaufen fahren. Davon profitieren würde nur das Steueraufkommen der Nachbarstädte.

In dem betroffenen Bereich befindet sich der Nahversorgungsmittelpunkt für insgesamt drei Siedlungsgebiete und auch der Durchgangsverkehr kann sich dort mit Waren eindecken. Durch den Wegfall öffentlicher Parkplätze würden jedoch Existenzen in Gefahr geraten. Denn es gibt dort schon jetzt zu wenige öffentliche Parkplätze. 

Auf der anderen Seite ist die Sicherheit der Radfahrer*innen selbstverständlich auch ein wichtiges Anliegen. Aus unserer Sicht kann im fraglichen Abschnitt jedoch auch die Umsetzung von mindestens einem der Lösungsvorschläge A, B oder C wesentlich dazu beitragen – ohne die Existenz der dort angesiedelten Geschäftsleute aufs Spiel zu setzen.

Für die Lösungsvariante B gibt es gleich in der Nachbarschaft auf der L 551 in Bochum-Stiepel ein gelungenes Beispiel.

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Gefährliche Verkehrssituation für Kinder im Waldweg entschärfen - Antrag vom 20.06.2023

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr beauftragt die Verwaltung zu prüfen,
     -     ob der Waldweg als Strecke zur Buchholzer Grundschule auf einer Strecke von

           mindestens 300 Metern mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (274,

           bzw. 1001-30) ausgeschildert werden kann.

  • ob das Schild „Achtung, Kinder“ (136) im Waldweg aufgestellt werden kann.
  • ob es möglich ist, in der Straße Waldweg in Fahrtrichtung Hammertal im Bereich der Einfahrt zu den Häusern 2 bis 4 rechts neben der Böschung das Schild 314 aufzustellen - und damit das Parken dort zu erlauben.

Gleichzeitig wird sie gebeten, die Maßnahmen, die umsetzbar und hilfreich sind, so schnell wie möglich umzusetzen.

Begründung:

Der Schulweg zur Buchholzer Grundschule ist für Kinder aus dem Siedlungsgebiet „Rauhe Egge“ und aus Teilen des Hammertals wegen der parkenden Fahrzeuge und wegen des fließenden Verkehrs nicht immer leicht zu bewältigen. Dass die Parksituation im Umfeld der Schule unzureichend und schwierig ist, weiß die Stadtverwaltung seit langem.

Leider führt dieser Missstand auch dazu, dass sich für die Kinder gefährliche Situationen durch Fahrzeuge ergeben, die an ungeeigneten Stellen auf der Strecke zur Grundschule im Waldweg parken. So ist dort im Laufe der Zeit eine neue kritische Situation entstanden. Der Waldweg ist eine Strecke im Bereich der Schulzuwegung, die besonders unübersichtlich und schmal ist. Dort sind zu Schulbeginn und zum Schulschluss auch zahlreiche Autos unterwegs, mit denen die Kinder gebracht, bzw. abgeholt werden. 

Dabei sind leider auch zahlreiche Fahrzeuge mit einem unangemessen hohen Tempo unterwegs. Um die Sicherheit der Kinder besser zu gewährleisten, ist daher dringend geboten, dass die Verwaltung die vorgeschlagenen Maßnahmen für eine Beschilderung und für ein besser geordnetes Parken prüft.

Darüber hinaus bleibt das Problem bestehen, dass es im Bereich der Buchholzer Grundschule zu wenig Parkraum gibt. Hier sollte die Stadtverwaltung weitere Standorte prüfen.

Einen dieser Standorte sollte sie dann bis zu seiner Fertigstellung in einer eigenen Verwaltungsvorlage weiter begleiten.

                                                                ****

Zusammenbruch der räumlichen Infrastruktur in Buchholz - Anfrage vom 30.05.2023

Sehr geehrter Herr König,

es ist schon länger bekannt, dass die die katholische Kirche in Buchholz entwidmet und das Gebäude künftig u.a. zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Nun hat auch die evangelische Kirche angekündigt, dass sie sich von ihrer bereits entwidmeten Kirche trennen wird. Ab dem Jahresende kann sie dem Bündnis für Buchholz, mit Monatsfrist kündigen. Dieses hatte bislang die Nebenkosten und eine jährliche Summe für die Instandhaltung der Kirche aufgebracht.

Gebäude und Grundstück sollen nun veräußert werden. Damit stehen zahlreiche Chöre und Vereine, welche die Kirche für Proben, Versammlungen und Auftritte genutzt haben, mangels Alternative auf der Straße. Dem kulturellen Leben im Ortsteil und seinem Umfeld droht die Verarmung, vielleicht sogar das Aus. Die Lebensqualität und der soziale Zusammenhalt im Ortsteil sind in Gefahr.

Zu diesem großen Problem bewegen uns dringende Fragen:

1. Das Gebäude der evangelischen Kirche konnte bislang noch für Trauerfeiern genutzt werden. Wo wird das künftig in der Nähe des Kommunalfriedhofes möglich sein?

2. Mittelfristig werden die Freiwilligen Feuerwehren von Buchholz und Herbede zusammengelegt. Damit wird das alte Gerätehaus an der Buchholzer Straße überflüssig. Besteht die Möglichkeit, es den Vereinen als Versammlungs- oder Übungsraum zur Verfügung zu stellen?

3. Könnten die Vereine für den Übergang oder alternativ das Gebäude der Buchholzer Grundschule mitnutzen? Vor Jahren wurde das schon einmal ermöglicht.

4. In Buchholz wird noch ein neuer Standort für eine erweiterte Kita gesucht. Könnte der alte Standort nach dem Auszug der Kita – ähnlich wie in Vormholz – künftig als Haus der Vereine geführt werden? 

5. Welche Ansätze verfolgt die Stadt, um dem Verlust von Begegnungsstätten, bzw. der kulturellen Verarmung des Ortsteils mit einem Raumangebot entgegenzuwirken?

6. Ist in Kürze mit dem Bau einer Begegnungsstätte zu rechnen?

                                                                                   ****

Einsatz der Bogestra E-Busse in Witten - Anfrage vom 24.04.2023

Sehr geehrter Herr König,

die Bogestra hat auf der Buslinie 379 längere Zeit neben anderen Fahrzeugen auch einen E-Bus eingesetzt. Der Einsatz dieses emissionsfrei fahrenden Busses war ein Gewinn für die Luftqualität in unserer Stadt. Vor allem für die stark belastete Ruhrstraße, die diese Bommeraner Linie auf ihrem Weg vom Bochumer Ruhrpark nach Sprockhövel-Haßlinghausen durchquert.

Da der E-Bus defekt war, musste er vor einigen Wochen eine Weile aus dem Verkehr gezogen werden. Es fällt auf, dass er nach der inzwischen wohl längst erfolgten Reparatur jedoch nicht wieder in Witten aufgetaucht ist. Daher wüssten wir gerne:     

1. Hat die Bogestra das Fahrzeug dauerhaft aus Witten abgezogen?

2. Falls ja, warum?

3. Falls nein, wann nimmt es seine Fahrten wieder auf?

4. Im Sinne des Klimaschutzes muss es das erklärte Ziel der Bogestra sein, ihre E-Bus-Flotte auszubauen. Daher wäre zu erwarten, dass künftig nicht nur dieser eine E-Bus durch Witten rollt: Es müssten eigentlich immer mehr solcher Fahrzeuge auf den Wittener Straßen zu sehen sein. Wie sehen die diesbezüglichen Ausbaupläne für Witten aus?

5. Kann die Stadt – möglicherweise über die Kreisverwaltung – Einfluss auf die Gestaltung dieser Ausbaupläne nehmen?

6. Spiegelt sich die verstärkte E-Mobilität der Busse im Entwurf des neuen Nahverkehrsplan hinsichtlich der Fahrplangestaltung und der Ruhezeiten zum Aufladen wider? 

                                                                                   ****

Kanalbaumaßnahme Rauhe Egge – Probleme mit der Umleitung Anfrage vom 21.04.2023

Sehr geehrter Herr König,

in der Zufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet Rauhe Egge ist kürzlich ein Haus abgebrannt. Der Bereich vor dem betroffenen Gebäude musste samt Fahrbahn gesperrt werden – und er ist es noch. Doch gleich nach Ostern sollen im Vorfeld der großen Kanalbaumaßnahme in dieser Straße wichtige Asphaltarbeiten an der Oberen Rauhen Egge zwischen Rauhe Egge und Waldweg beginnen. Durch die vorab nicht absehbare Straßensperrung nach dem Brand ergeben sich nun Probleme, da die eigentlich vorgesehene Umleitungsstrecke für diese Vorfeld-Maßnahme nicht befahrbar ist. Als Konsequenz wäre das Siedlungsgebiet Rauhe Egge dann vom Verkehr abgeschnitten. Bitte beantworten Sie uns daher die folgenden Fragen:

1.  Ab wann wird die nach dem Brand gesperrte Rauhe Egge vom Hammertal aus wieder  

     direkt befahrbar sein?

2.   Falls das unmittelbar nach Ostern noch nicht der Fall sein sollte: Könnten die Ka-

      nalbaumaßnahme selbst sowie die vorgeschalteten Straßenarbeiten bis zur Freigabe

      der Rauhen Egge verschoben werden?

3.   Wenn das nicht machbar sein sollte, stehen die Bewohner*innen des  

      Siedlungsgebietes Rauhe Egge vor einem Problem: Wo sollen sie ihre PKW  

       abstellen? Deren Anzahl dürfte sich zwischen 600 und 700 bewegen.

  4   Sind in diesem Fall Hilfen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität im

       abgeschnittenen Siedlungsgebiet angedacht?

   5. Wie sind dann die Anlieferung, die Müllabfuhr, der Rettungsdienst und der

       Brandschutz gewährleistet? Wie soll dem Brandschutz des Siedlungsgebietes

      während der Kanalbaumaßnahme Rechnung getragen werden?

6. Wo können die Schulbusse für die Grundschule parken, wenn die Einfahrt ins

     Siedlungsgebiet nicht mehr möglich ist?

7.  Wo könnten Eltern parken, die Ihre Kinder von der Schule abholen möchten?

8.  Kann das Schulfest zum 150-jährigen Bestehen der Grundschule am 3. Juni

     überhaupt stattfinden?

9.  Wird der Verbindungsweg von der Oberen Rauhen Egge bis zum Waldweg so    

     erneuert, wie es in unserem Antrag an den Ausschuss für Mobiliät und Verkehr

     (MoVe) vom 11.06.2021 beschlossen wurde?

10. Wird auch die Beleuchtung im hinteren Teil der Rauhen Egge, die auf unseren

      Antrag vom 18.02.2022 im MoVe beschlossen wurde, noch vor Beginn der

      Kanalbaumaßnahme umgesetzt?

                                                                             ****

 

Radweg im Hammertal - Anfrage vom 20.04.2023

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Werden Gespräche mit Straßen NRW über diesen Bereich geführt?

Aktuell werden keine Gespräche mit Straßen.NRW über den Ausbau der Radverkehrs-führung im Hammertal geführt. Im Rahmen der Beantwortung der Anfrage wurden beim Landesbetrieb Straßen NRW etwaige Planungen abgefragt.

Zu Frage 2:

Gibt es schon Ergebnisse zu den folgenden Straßenabschnitten, die für den Radverkehr auch mit Blick auf die IGA 27 verbessert werden sollen?

Im Hammertal sind durch die Stadt Witten keine Maßnahmen im Zusammenhang mit der IGA 27 vorgesehen. Die Planungen konzentrieren sich auf Bereiche entlang der Ruhr – für den Radverkehr insb. die Aufwertung des RuhrtalRadweges zwischen Bommern und In der Lake.

- zwischen der Bruchstraße/Deitermannsknapp und Stadtgrenze Sprockhövel (L551)

Laut Nachfrage bei Straßen.NRW gibt es in diesem Bereich derzeit keine Planungsaktivitäten.

- zur Roteinfärbung der Straße Im Hammertal (L551) im Einmündungsbereich zur Rüsbergstraße

Laut Nachfrage bei Straßen.NRW gibt es in diesem Bereich derzeit keine Planungsaktivitäten.

- zur Aufwertung des gegenüberliegenden Geh- und Radweges zwischen den Einmündungsbereichen der Straße Im Röhrken und Steinenhaus (L551). Es ist geplant, mit Sichtzeichen (so genannten „Bischofsmützen“) eine Trennung des Geh- und Radwegs von der Fahrbahn herzustellen und auch das Parken dort zu unterbinden, wo es bereits jetzt nicht gekennzeichnet und somit nicht gestattet ist. Die Stadtverwaltung bereitet gerade die Ausschreibung dazu vor.

- auf der L924 Wittener Straße zwischen L551 und Blankenstein

Die Rückmeldung von Straßen.NRW dazu lautet: „Der Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt L551/ L924 und Blankenstein im Zuge der L924 liegt auf Hattinger Stadtgebiet. Diese Maßnahme befindet sich in der Prioritätenliste des Regionalrats (Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3,0 Mio. EUR Gesamtkosten/ 2022 Platz 8) und wird mittelfristig in unsere Planungen aufgenommen werden.“

- an der Kreuzung L924/L551

Die Kreuzung ist nicht Teil der aktuellen Ausbaumaßnahme der L924 Wittener Straße. Alle genannten Abschnitte befinden sich nicht in der Zuständigkeit der Stadt Witten!

Zu Frage 3:

Wann sollen Entscheidungen zur Anpassung der Stecke in Richtung Bochum und Herbede fallen? Diese Abschnitte waren 2019 schon beim RVR im Umsetzungskonzept für das Regionale Radwegenetz aufgeführt.

Im Regionalen Radverkehrskonzept des RVR von 2019 (Bedarfsplan 2019) ist die Straße Im Hammertal als Radhauptverbindung definiert. Sie schließt im Norden an eine weitere Radhauptverbindung in Ost-West-Richtung entlang der Wittener Straße an. Für den weiteren Straßenverlauf in nördlicher Richtung bzw. Richtung Bochum (An der Kemnade) erfolgte keine Aufnahme in das Radverkehrskonzept des RVR.

2022 hat der RVR ein Umsetzungskonzept veröffentlicht, welches den Großteil der Streckenabschnitte in die Kategorien vordringliche, mittlere und weitere Umsetzungspriorität einordnet. Für die Straße im Hammertal und die Wittener Straße wird eine mittlere Umsetzungspriorität aufgezeigt. Das Umsetzungskonzept des RVR beinhaltet jedoch nur eine Priorisierung von Streckenabschnitten, weitere Aussagen zur zeitlichen Umsetzung sind dem Konzept nicht zu entnehmen.

Die Anfrage bezog sich auf den Teil der Straße „Im Hammertal“, der außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt. Innerhalb der geschlossenen Ortschaft sollen die Fahrradangebotsstreifen erneuert werden und alle Straßeneinmündungen werden zum Schutz der Fahrradfahrer rot eingefärbt.

 (wie in der Einmündung zum Waldweg).

                                                                     ****

 

Verkehrsbelastung im Umfeld der Baustelle Wittener Straße - Anfrage vom 31.03.2023

Sehr geehrter Herr König,

noch immer beklagen sich Bürger*innen aufgrund des Umbaus der Wittener Straße bei uns über eine zu hohe Verkehrsbelastung vor ihrer Haustür.

In der MoVe-Sitzung am 17. April 2023 sollen die Vergleichsmessungen des SDR-

Seitenradarmesssystems vorgestellt werden. Dieses kann neben Datum, Uhrzeit und

Geschwindigkeiten auch das Verkehrsaufkommen, die Anzahl der Fahrzeuge sowie den Anteil der jeweiligen Fahrzeugklassen im Messebereich erfassen. In diesem Zusammenhang wüssten wir gerne:

1. Wie gedenkt die Stadt Witten mit Messergebnissen umzugehen, die einen Handlungsbedarf signalisieren?

2. Wo liegt die Obergrenze der noch tolerierbaren Messergebnisse?

Nach unserer Meinung könnte neben stark verstärkten Kontrollen nur noch ein Abpollern der betroffenen Straßen helfen. Der Bereich Rüsbergstraße, Rehnocken und Deitermannsknapp/ Bruchstraße ist dabei im Zusammenhang zu sehen. Daher stellt sich auch die folgende Frage:

3. Wünscht sich die Mehrheit der Anwohner*innen aus den genannten Straßen ein Abpollern?

4. Planen Sie eine Informationsveranstaltung für betroffene Bürger*innen?

Sehr geehrter Herr König,

noch immer beklagen sich Bürger*innen aufgrund des Umbaus der Wittener Straße bei uns über eine zu hohe Verkehrsbelastung vor ihrer Haustür.

In der MoVe-Sitzung am 17. April 2023 sollen die Vergleichsmessungen des SDR-

Seitenradarmesssystems vorgestellt werden. Dieses kann neben Datum, Uhrzeit und

Geschwindigkeiten auch das Verkehrsaufkommen, die Anzahl der Fahrzeuge sowie den Anteil der jeweiligen Fahrzeugklassen im Messebereich erfassen. In diesem Zusammenhang wüssten wir gerne:

1. Wie gedenkt die Stadt Witten mit Messergebnissen umzugehen, die einen Handlungsbedarf signalisieren?

2. Wo liegt die Obergrenze der noch tolerierbaren Messergebnisse?

Nach unserer Meinung könnte neben stark verstärkten Kontrollen nur noch ein Abpollern der betroffenen Straßen helfen. Der Bereich Rüsbergstraße, Rehnocken und Deitermannsknapp/ Bruchstraße ist dabei im Zusammenhang zu sehen. Daher stellt sich auch die folgende Frage:

3. Wünscht sich die Mehrheit der Anwohner*innen aus den genannten Straßen ein Abpollern?

4. Planen Sie eine Informationsveranstaltung für betroffene Bürger*innen?

5. Kann im MoVe über den Baufortschritt an der Wittener Straße berichtet werden, obwohl es sich über eine Maßnahme des Landesbetriebs Straßenbau NRW handelt?

Über eine baldige Beantwortung im Sinne der betroffenen Bürger*innen – auch in schriftlicher Form - würden wir uns sehr freuen.

                                                                              ***

Neuausrichtung Schwerpunktschulen des gemeinsamen Lernens im Stadtteil Herbede; Umsetzung an der Grundschule in Vormholz - Anfrage vom 21.03.2023

Sehr geehrter Herr König,

die Vormholzer Grundschule ist in Absprache mit dem Schulamt Schwelm und der Stadt Witten als Schwerpunktschule für Kinder mit Förderbedarf ausgewiesen. Damit diese Aufgabe zur Zufriedenheit aller Beteiligten gut bewältigt werden kann, müssen die Voraussetzungen stimmen. Aus unserer Sicht ergeben sich daher die folgenden Fragen:

1. Wie viele Kinder mit Förderbedarf werden zurzeit und im kommenden Schuljahr an der Vormholzer Grundschule beschult?

2. Wie ist die personelle Ausstattung mit Sonderpädagogen und Schulbegleitern und wie die räumliche Ausstattung für differenziertes Arbeiten?

3. Wie sieht die Prognose für die zahlenmäßige Entwicklung dieser Schülergruppe im darauffolgenden Schuljahr aus?

4. Wie wird der Schülertransport der Förderkinder im Stadtteil Herbede organisiert, wenn die Kinder nicht aus dem nahen Umfeld der Schule kommen?

                                                                           ****

Einsatz von Bergmanns-Ampelmännchen an der Kreuzung Bodenborn/Nachtigall-/Uferstraße Antrag vom 13.03.2023

Beschlussvorschlag:

Der Move beauftragt die Stadtverwaltung, die Lichtsignale der Fußgängerüberwege an der Ampelanlage Bodenborn, Nachtigall- und Uferstraße in Absprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mit den Silhouetten von Bergmännern auszustatten. Falls es dort nicht funktioniert, wird sie gebeten, andere geeignete Ampelanlagen für diesen Zweck ins Auge zu fassen.

Begründung:  

Bereits im Oktober 2018 hatte die SPD-Fraktion in einer Anfrage angeregt, die Standard-Schablonen der Ampelsignale an ausgesuchten Stellen auszutauschen. Damals hatte die Stadtverwaltung sich in ihrer Antwort jedoch auf die ablehnende Haltung der Landesregierung berufen.

Tatsächlich hat diese ihre grundsätzlich ablehnende Haltung allerdings bereits im November 2018 revidiert. Seitdem kann jede Kommune nach Absprache mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ampelfiguren mit lokalem Bezug einsetzen. In vielen Fällen ist das auch gelungen, z.B. in Ennepetal:

Ampelfüchse zaubern Lächeln in die Gesichter (ennepetal.de)

Die schönsten Ampelmännchen in Deutschland und Österreich (reisen-magazin.at)

Wie hier zu sehen ist, setzt auch die Stadt Duisburg bereits Bergmänner ein,

Wesel eröffnet feierlich seine Eselampel an der Kreuzstraße (rp-online.de)

Aus diesem Grund möchten wir einen neuen Anlauf nehmen und ebenfalls die Gelegenheit nutzen, lokale Akzente zu setzen. In diesem Fall bietet sich der Einsatz von Bergmännern an der Bommeraner Kreuzung an, die über die Nachtigallstraße die Einfahrt ins Muttental ermöglicht. Sie führt am LWL-Museum Zeche Nachtigall mit ihrem Besucherstollen vorbei. Bekanntlich gilt das Muttental als die Wiege des Bergbaus im Ruhrgebiet.  

Die Bergmanns-Lichtsignale erinnern an diesen Aspekt der Geschichte. Zudem dienen sie auch touristischen Zwecken, denn sie unterstreichen auf anschauliche und humorige Art und Weise, dass die Besucher*innen des Museums, bzw. des Muttentals mit seinem Bergbauwanderweg  auf dem richtigen Weg sind.

Für die Umrüstung der Ampeln entstehen zudem keine hohen Kosten.

                                                                           ****

Geothermie - Anfrage vom 13.03.2023

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
In wie weit kann die Stadt bei städtischen Großprojekten die Geothermie einsetzen, bzw. ist
deren Einsatz geplant?
Bei allen städtischen Großprojekten wird geprüft ob Geothermie zur Wärmeversorgung der
Gebäude möglich und wirtschaftlich ist.
Zu Frage 2:
Gibt es eine Zusammenarbeit der Stadt auf dem Gebiet der Geothermie mit technischen
Hochschulen?
Nein, es gibt keine Zusammenarbeit hinsichtlich der Thematik „Geothermie“ mit technischen
Hochschulen.
´Zu Frage 3:
Wie viele private Geothermie-Anlagen wurden bisher in Witten erstellt?
Bei der Errichtung von privaten Geothermie-Anlagen ist die Stadt Witten als Behörde nicht
eingebunden. Daher kann keine Aussage über den Umfang von Geothermie-Anlagen in Witten
getroffen werden.
Zu Frage 4:
Denkt die Stadtverwaltung daran, eventuell weitere zukunftsweisende
Energien zum Einsatz kommen zu lassen?
Bei allen städtischen Bauprojekten wird geprüft ob zukunftsweisende Energien wirtschaftlich zum
Einsatz kommen können.
Zu Frage 5:
Welche neuen Standorte hat die Stadtverwaltung nach der Gesetzesänderung im Wittener
Stadtgebiet für Windkraftanlagen gefunden?
Mit einer Reihe von neuen gesetzlichen Vorgaben haben sich die allgemeinen
bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung zum 01. Februar geändert. Die
gesetzlichen Grundlagen hierzu umfassen:
• Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen
an Land vom 20. Juli 2022,
• das Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer
energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Oktober 2022 und
• das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren
Energien im Städtebaurecht vom 4. Januar 2023.
Schon vor diesen gesetzlichen Änderungen waren Windkraftanlagen prinzipiell im gesamten
Außenbereich des Stadtgebiets zulässig, da sie nach § 35 Abs. 1 BauGB planungsrechtlich
privilegiert sind. Eine Einschränkung dieser Privilegierung durch die Darstellung von
Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan ist in der Stadt Witten nicht erfolgt. Losgelöst von
dieser planungsrechtlichen Privilegierung sind gleichwohl auch immissionsschutzrechtliche
Aspekte bei der Errichtung von Windkraftanlagen zu beachten. Insbesondere der Abstand zu
vorhandener Wohnbebauung spielt hierbei eine wichtige Rolle. Aufgrund der dispersen
Siedlungsstruktur gab und gibt es innerhalb des Stadtgebietes keine größeren Potenzialflächen für
die Errichtung von Windkraftanlagen. Dieser Mangel an größeren Potenzialflächen wird auch im
Rahmen der kürzlich veröffentlichten LANUV-Studie „Potenzialstudie Windenergie NRW – LANUVFachbericht
124“ deutlich: Unter Berücksichtigung verschiedener Untersuchungskriterien - u.a.
einer Mindestflächengröße von 5 ha und Betrachtung einer Referenzwindkraftanlage mit einer
Gesamthöhe von 240 m - wird in der Studie für beide betrachteten Szenarien mit dem Zeithorizont
2030 für den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis kein Potenzial für neue Windkraftanlagen ermittelt (vgl.
LANUV-Studie: S. 82f.).
Unabhängig hiervon ist die Errichtung von Windkraftanlagen daher weiterhin im gesamten
Außenbereich möglich, sofern die Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB und
immissionsschutzrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen. Eine dezidierte Suche nach
geeigneten Standorten durch die Stadtverwaltung ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 6:
Gibt es in Witten eine Beratungsstelle für private Mikrowindenergie- und Geothermie-
Anlagen?
Bei der Stadt Witten gibt es keine solche Beratungsstelle, inwieweit private Energieberater in
diesem Bereich tätig sind, ist hier nicht bekannt.

                                                                         ****
 

Förderung von Steckersolaranlagen - Anfrage vom 09.02.2023

Sehr geehrter Herr König,

bundesweit zahlen immer mehr Städte unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Zustimmung des Eigentümers, Nachweis der technischen Unbedenklichkeit) Zuschüsse für sogenannte „Balkonkraftwerke“, um den Klimaschutz voranzutreiben. Dabei handelt es sich um Steckersolaranlagen, die auch Mieter z.B. auf ihrem Balkon oder an der Hauswand installieren können.

Sie bestehen in der Regel aus bis zu zwei Standard-Solarmodulen und kostet etwa 350 bis 500 € pro Modul. Der Strom, den sie erzeugen, kann von verschiedenen Haushaltgeräten wie Fernseher, Kühlschrank und Waschmaschine genutzt werden. Dadurch dreht sich der Stromzähler langsamer und die Stromrechnung fällt niedriger aus.

Wesentlich ist auch: Durch die Nutzung der Sonnenenergie sinkt der CO2-Ausstoß.  Besonders attraktiv sind die „Balkonkraftwerke“ seit dem letzten Jahreswechsel geworden, denn seitdem entfällt auf ihre Anschaffung keine Mehrwertsteuer mehr. 

Immer mehr Städte setzen jedoch auf weitere Fördermaßnahmen und zahlen auf Antrag Zuschüsse aus. In der Vergangenheit konnte z.B. auch Castrop-Rauxel im Rahmen des Rollouts für das Programm Solarmetropole Ruhr (RVR und Handwerk Region Ruhr) in der Vergangenheit zudem eine begrenzte Anzahl von Zuschüssen für die Anschaffung solcher Anlagen aus einem Fördertopf zahlen.  Nach unseren Informationen gibt es derzeit weder ein Bundes- noch ein Landesförderprogramm unseres Bundeslandes für solche Anlagen.

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:
Deckt sich das mit Ihren Informationen oder sind Ihnen Planungen für entsprechende
Förderprogramme bekannt?
Nach aktuellem Sachstand sind weder Planungen noch Programme zur Förderung von
Steckersolaranlagen durch Land oder Bund bekannt.

Zu Frage 2:
Hatte Witten sich auch für das Pilotprojekt Solarmetropole Ruhr beworben oder kann die
Stadt sich jetzt noch in diese Aufbau-Initiative integrieren und einen Fördertopf nutzen?
Falls nein, warum nicht?
Die Stadt Witten hat sich bereits im Oktober 2021 für die Teilnahme am Rollout für die
Ausbauinitiative Solarmetropole Ruhr des Regionalverbands Ruhr beworben. Die Aufnahme
erfolgte im Januar 2023. Der offizielle Auftakt für die neu beigetretenen Kommune ist seitens des
RVR für Ende März vorgesehen. Die vom RVR in Rahmen der Solarmetropole Ruhr vorgesehene
Förderung für „Balkonkraftwerke“ wird derzeit zur Umsetzung vorbereitet.

Zu Frage 3:
Sieht die Stadtverwaltung andere Möglichkeiten, die Verbreitung von Steckersolaranlagen
zu fördern, um den Klimaschutz in der Stadt voranzutreiben? Wir bitten Sie, in diesem
Zusammenhang auch die Möglichkeit von Förderkooperationen zu prüfen.
Derzeit wird ein kommunales Förderprogramm für Steckersolaranlagen mit einem
Gesamtfördervolumen von bis zu 20.000 € und mit Finanzierung aus der „Billigkeitsrichtlinie II“
(Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz
in den Kommunen durch die Corona-Pandemie) erarbeitet. Die erforderliche Richtlinie soll dem Rat
vor den Sommerferien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

                                                                                 ***

 

Verzicht auf die Hundesteuer für Vierbeiner aus dem Tierheim - Antrag vom 07.02.2023

Beschlussfassung:

Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, ihm für die nächste Ratssitzung eine
Änderungssatzung zur geltenden Hundesteuersatzung vorzulegen.

  • Sie soll eine Regelung enthalten, nach der sich Privatpersonen aus Witten, die nach dem 1. März 2023 einen Hund aus dem Tierheim Witten, Wetter, Herdecke oder von einer anderen Wittener Tierschutzorganisation aufgenommen haben, nach dem ersten Jahr der Haltung unbefristet von der Zahlung der Hundesteuer befreien lassen können. Ausgenommen sind Hunde, die von Organisationen vermittelt wurden, welche Hunde aus dem Ausland importieren.
  • Der erforderliche Antrag soll nach Möglichkeit bürgerfreundlich über ein Online-Formular gestellt werden können.
  • Zudem sollen die entsprechend Begünstigten nach einer Schutzfrist von mindestens drei Jahren eine weitere Steuerbefreiung geltend machen und nach einem Jahr in Anspruch nehmen können, wenn sie einen weiteren Hund aus dem Wittener Tierheim oder von einer anderen Wittener  Tierschutzorganisation aufgenommen haben. Für Dritthunde und alle weiteren Tierheimhunde/Hunde von Wittener Tierschutzorganisationen, die gleichzeitig gehalten werden, kann keine Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden.


Begründung:

In der Stadt Wiesbaden fällt für Vierbeiner aus dem Tierheim seit dem Jahreswechsel keine Hundesteuer mehr an. Diesem Beispiel sollte die Stadt Witten folgen, um das Tierheim und die anderen Wittener Tierschutzorganisationen zu entlasten und um Haushalten mit geringerem Einkommen auch in Zeiten der Inflation und der hohen Energiekosten die Anschaffung und Haltung eines Hundes zu ermöglichen.

Aktuell fallen in Witten 138 Euro Steuern jährlich für den ersten Hund im Haushalt an. Fällt diese Summe nach einem Jahr weg, kann das durchaus ein Anreiz sein, sich vor dem Kauf zunächst im Tierheim oder bei einer anderen Wittener Tierschutzorganisation nach einem Vierbeiner umzusehen. So steigen die Vermittlungschancen für die Hunde, die dort gestrandet sind.

Damit sich dadurch jedoch niemand die Entscheidung für einen Hund allzu leicht macht und keine Ex und Hopp-Mentalität potenzieller Halter gefördert wird, soll die finanzielle Entlastung erst nach einem Jahr des Zusammenlebens von Mensch und Tier einsetzen. Schließlich ist die Anschaffung eines Hundes mit einer großen Verantwortung verbunden, die in jedem Falle wohlüberlegt sein will.  

Wenn die Vermittlung besser funktioniert, sind nicht nur Hund und Mensch glücklich. Auch das Tierheim und die anderen Wittener Tierschutzorganisationen profitieren, wenn sie weniger Schützlinge zu versorgen haben. Durch die Inflation und die hohen Energiepreise sind auch ihre Kosten angestiegen.

Da durch den Beschluss nach Erfahrungen aus anderen Städten kein Massenansturm auf das Tierheim oder die anderen Wittener Tierschutzorganisationen zu erwarten ist, dürfte durch ihn kein großer Anteil am Gesamtaufkommen der Hundesteuer wegbrechen. Mit Blick auf die begünstigten Haushalte und die besseren Vermittlungschancen für die Tiere überwiegen die sozialen Vorteile deutlich den eher geringen Einnahmeverlust für die Stadt. 

                                                                                      ***

Dringlichkeitsantrag zur Verkehrssituation im Umfeld der Baustelle Wittener Straße - Antrag vom 30.01.2023

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung lässt in der Rüsbergstraße, der Bruchstraße, dem Deitermannsknapp und dem Rehnocken erneut Seitenmessradargeräte aufhängen. Diese sollen genau dort installiert werden, wo vorher schon einmal gemessen wurde.

Begründung:

Die genannten Straßen sind als Anliegerstraße ausgewiesen. Ihre Nutzung durch schwere Fahrzeuge ist nur mit Einschränkungen erlaubt. Durch die einseitige Sperrung der L 924 (Wittener Straße) ergibt sich dennoch eine erhebliche zusätzliche Verkehrsbelastung in diesen Straßen.

Die erneuten Messungen sollen einen Vergleich mit den alten Werten ermöglichen und können belegen, wie gravierend die zusätzliche Verkehrsbelastung ist.  Anwohner*innen, Stadtverwaltung und Politik können auf Basis dieser Zahlen ihre Rückschlüsse zur weiteren Vorgehensweise ziehen. Nur wirklich einschneidende Maßnahmen können diese Straßen dann für den Abkürzungsverkehr unattraktiv machen.

Die Dringlichkeit des Anliegens ergibt sich aus der laufenden Baumaßnahme und der aktuellen Belastung der Anwohner*innen. 

Da die Geräte schon aufgehängt wurden, musste der Antrag zurückgezogen werden. Aussagekräftige Daten standen auch am 05.Juni nicht zur Verfügung.

                                                                            ***

DRINGLICHKEITSANTRAG zur aktuellen Verkehrssituation im Umfeld der Baustelle Wittener Straße vom 13.01.2023

Beschlussfassung:

Der Move beauftragt die Stadtverwaltung, so schnell wie möglich Sperrböcke in den folgenden Straßen so aufzustellen, dass sie die Durchfahrt in Fahrtrichtung Kämpenstraße versperren:

  • Rüsbergstraße
  • Rehnocken
  • Deitermannsknapp
  • Bruchstraße

Die Sperrböcke im Hammertal sollen zudem mit Schildern ausgestattet werden, die auf die verbotene Durchfahrt und die Tonnagebeschränkung hinweisen sowie den Anliegern die Einfahrt gestatten.

Die Verwaltung wird zudem gebeten, bei der Polizei verstärkte Kontrollen in den genannten Straßen anzuregen.

Begründung:

Nach dem Start der Baumaßnahme an der Wittener Straße hat sich schnell abgezeichnet, dass die unverhältnismäßig lange Umleitungsstrecke für den Verkehr in Fahrtrichtung Herbede nicht angenommen wird. Wie befürchtet, weichen viele Fahrzeuge in die umliegenden Anwohnerstraßen aus.    

Als Gegenmaßnahme hat sich das Aufstellen von Sperrböcken auch schon an der Straße Wannen im Stadtteil Heven als wirksam erwiesen: Die Verkehrsbelastung ließ durch diese Barriere deutlich nach. Im Interesse der Anwohner*innen aus dem Umfeld der Wittener Straße und letztlich aus Gründen der Verkehrssicherheit sollten daher auch in den genannten Kämpener Straßen die Sperrböcke schnell aufgestellt werden.

Sollte es der Stadtverwaltung möglich sein, noch vor dem entsprechenden Beschluss im Move entsprechend zu handeln, wäre uns das nur willkommen.

Da die Sperrböcke schon aufgestellt wurden, musste der Antrag zurückgezogen werden. 

***

Kanalverlegungsarbeiten in der Straße Rauhe Egge - Anfrage vom 22.11.2022

Sehr geehrter Herr König,
voraussichtlich sollen Ende April/Anfang Mai 2023 die Kanalbauarbeiten in der Straße Rauhe Egge beginnen. Die Baumaßnahme soll sich in drei Bauabschnitten vom Einmündungsbereich
der Straße Im Hammertal bis kurz vor der ersten Stichstraße rechts erstrecken. Vielen Bürgern stellen sich folgende Fragen:

Zu Frage 1:
Wird die aufgrund eines SPD-Antrages beschlossene Erneuerung der Verbindungsstraße von der Oberen Rauhen Egge bis zum Waldweg vorher fertig sein?
Die Oberflächenarbeiten im vorgenannten Bereich werden mit der Baumaßnahme Rauhe Egge ausgeschrieben und werden vor Beginn der Sperrung der Straße Rauhe Egge ausgeführt.

Zu Frage 2:
Wird die ebenfalls aufgrund eines SPD-Antrages beschlossene Beleuchtung der Steigungsstrecke im hinteren Bereich der Einbahnstraße Rauhe Egge bis dahin funktionieren?
Der Bau der Beleuchtung ist, unter Voraussetzung der Mittelverfügbarkeit, für Mitte 2023 geplant.

Zu Frage 3:
Ist für das betroffene Siedlungsgebiet eine komplette Einbahnstraßenreglung geplant?
Für das betroffene Siedlungsgebiet ist keine komplette Einbahnstraßenregelung geplant.

Zu Frage 4:
Hat die Stadtverwaltung bezüglich der Baumaßnahme – vor allem über die Umleitung durch den Waldweg – mit der angrenzenden Stadt Hattingen gesprochen?       
Nein. Da es sich um eine ausgeschilderte Umleitungsstrecke handelt, die ausnahmslos das Wittener Stadtgebiet betrifft, sind keine Gespräche mit der Stadt Hattingen geführt worden.

Zu Frage 5:
Wird diese den südlichen Abschnitt des Waldwegs verkehrstechnisch instandsetzen?
Hierzu liegen keine Informationen vor. Die ESW wird diesbezüglich mit der Stadt Hattingen Kontakt aufnehmen.

Zu Frage 6:
Sind die Bäume entlang der Umleitungsstrecke sowie das Wurzelwerk im Böschungsbereich überprüft worden?
Da sich die Bäume außerhalb der Umleitungsstrecke im Böschungsbereich befinden, sind diese nicht untersucht worden. Die Verwaltung wird eine Kontrolle der städtischen Bäume veranlassen bzw. selbst durchführen.

Zu Frage 7:
Wird es einen Winterdienst auf der Umleitungsstrecke und im Siedlungsgebiet geben?
Der Baubeginn der Baumaßnahme ist, nach Auftragserteilung am 07.03.2023 im Betriebsausschuss, frühestens im April 2023 möglich.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Maßnahme bis Dezember 2023 fertig gestellt wird.
Somit ist ein Winterdienst nicht erforderlich.

Zu Frage 8:
Ist sichergestellt, dass Rettungsdienst und Feuerwehr die genannten Bereiche durchfahren können?
Im Vorfeld der Ausschreibung der Baumaßnahme hat es eine Begehung mit der Feuerwehr gegeben. Während der Baumaßnahme wird der Baufortschritt kontinuierlich an die Feuerwehr gemeldet.

Zu Frage 9:
Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge, welche die Umleitungsstrecke nutzen dürfen?
Für die Dauer der Umleitung bleibt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge auf 5,5 t begrenzt (Rettungsfahrzeuge/Feuerwehr sowie Müllabfuhr dürfen im Rahmen der Sondergenehmigung durchfahren).

Zu Frage 10:
Ist für die Maßnahme ein Bauzeitenplan vorgesehen?
Auf den Bauzeitenplan wird bereits in der Ausschreibungsphase hingewiesen, der nach Auftragserteilung vorzulegen ist und somit Bestandteil des Vertrages wird.

                                                                     ♦♦♦  

Starkregenprobleme auf dem Spielplatz beeinträchtigen auch die Anwohnerschaft - Anfrage vom 09.09.2022

Sehr geehrter Herr König,

 

seit 2012 ist der Spielplatz Im Röhrken/Ahornweg die Mittelpunktsspielfläche für den Bereich Buchholz/Kämpen. Bereits damals hatte die Stadtverwaltung sich vorgenommen, das Gelände nach circa zehn Jahren neu zu modulieren. Der Grund: Bei starkem Regen kann das Wasser dort nicht in ausreichendem Maße versickern oder abfließen.

Mittlerweile sind starke Regenfälle häufiger geworden. Daher muss der Spielplatz nach heftigen Niederschlägen immer häufiger geschlossen werden. Nach dem Starkregen im Sommer 2021 war er nicht benutzbar, auch in diesem Jahr musste die Stadt das Gelände schon sperren. Die Leidtragenden sind die Kinder, die dort spielen möchten, aber immer wieder warten müssen, bis das Gelände freigegeben wird.

Zudem fließt das Wasser vom Spielplatz aus über die Straße in den gegenüberliegenden Einmündungsbereich. Dort sammelt es sich am tiefsten Punkt und dringt von dort aus in die Keller der Gebäude ein. Beantworten Sie uns daher bitte die folgenden Fragen:

 

1. Soll das Spielplatzgelände nach wie vor neu moduliert werden? Falls ja, wann wird das geschehen?

 

2. Falls nein, warum wird dieses Vorhaben nicht weiterverfolgt?

 

3. Welche anderen Maßnahmen sind angedacht, um die Nutzbarkeit des Spielplatzes für die Kinder zu verbessern und um die Anwohnerschaft vor dem Wasser zu schützen, das von dort aus in den Einmündungsbereich und in die Keller fließt?

 

.

4. Wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?

                                                                       ♦♦♦  

 

 

Baumaßnahme Wittener Straße - Anfrage vom 06.09.2022

Sehr geehrter Herr König,

wie wir in der letzten Move-Sitzung erfahren mussten, ist die Anschaffung von vier Seitenmessradaren für die Stadt Witten noch nicht erfolgt. Diese war im November letzten Jahres zugesagt worden. Trotz personeller Engpässe hätte die Verwaltung also viele Monate Zeit gehabt, sich um das Verkehrsproblem im Stadtteil Herbede zu kümmern, das mit dem Umbau der Wittener Straße entsteht. Wir möchten deshalb gerne wissen:

1. Sind an der Wittener Straße, der Rüsbergstraße, auf dem Rehnocken, in der Bruchstraße, am Deitermannsknapp und an der Krünerstraße schon Messungen erfolgt? Deren Ergebnisse könnten bei einer Entscheidung über verkehrliche Regelungen im Umfeld der Baumaßnahme an der Wittener Straße hinzugezogen werden.

2. Gibt es schon Messungen in den Straßen Im Röhrken, Waldweg und Buchholzer Straße?

3. Hat die Stadt Hattingen an den drei vorgenannten Straßen Messungen durchgeführt?

4. Hat die Stadt Witten mit den Nachbarkommunen Hattingen und Bochum schon kontakt zwecks verkehrsrechtlicher Anordnungen getroffen?

                                                                       ♦♦♦  

 

Hochwasserschutz, Anfrage vom 15.08.2022

Zu Frage 1: Immer wieder liest man von Betroffenen in der Zeitung. Über welche Unterstützungsmöglichkeiten verfügt die Stadt Witten? Die Stadt Witten und die ESW informieren über die Starkregengefährdung im privaten Bereich – durch

1. Starkregengefahrenkarte und ergänzende Informationen im Internet,

2. allgemeine telefonische Beratung,

3. grundstücksscharfe Beratung vor Ort - und erfüllen ihre Vorsorgepflicht z.B. durch kommunale Flächenvorsorge in der Stadtplanung, durch ein kommunales Krisenmanagement im Rahmen der Gefahrenabwehr und durch kommunale Baumaßnahmen.

Zu Frage 2: Welcher Gruppe von Betroffenen kann sie nicht helfen? Was sind die Gründe dafür? O.g. Angebote stehen für alle zur Verfügung.

Zu Frage 3: Wie können Betroffene sich Informationen über die städtischen Hilfen beschaffen? Informationen zur Starkregenvorsorge stehen u.a. auf der städtischen Internetseite zur Verfügung (https://www.witten.de/planen-bauen-wohnen/klimaschutz/starkregen-risikokarte/). Zudem erfolgt eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit zu den An

Zu Frage 4: An wen können sie sich wenden, wenn die „Flut“ naht (auch nachts)? Die Gefahrenabwehr im Hochwasserfall obliegt grundsätzlich der Feuerwehr.

Zu Frage 5: Wer kontrolliert die abgesoffenen Immobilien im Nachhinein? Schäden sind i.d.R. – zumindest in Verbindung mit einem Versicherungsschutz - gutachterlich zu erfassen.

Zu Frage 6: Welche Präventivmaßnahmen zum Hochwasserschutz werden vom Land gefördert, damit Menschen ihr Eigentum erhalten können? Es ist keine Förderung für Schutzmaßnahmen an privaten Objekten durch das Land NRW bekannt.

Zu Frage 7: Gibt es mittlerweile eine App, die genau Auskunft darüber geben kann, zu welchem Zeitpunkt man von Hochwasser betroffen sein kann? Hochwasserwarnmeldungen können z.B. über die WarnWetter App des Deutschen Wetterdienstes und über die NINA App des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe abgerufen werden.

Zu Frage 8: Wem ohne umfangreichen Hochwasser- und Versicherungsschutz ein Schaden entstanden ist, der wird es auch in Zukunft schwer haben, eine Versicherung zu erhalten. Normalerweise nehmen Versicherungen solche Kunden selten an. Wie können sich Privatpersonen und Firmen schützen, die bereits vom Ruhrhochwasser heimgesucht wurden? Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen (§ 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)). Die ESW bietet eine Beratungsleistung zu möglichen Eigenschutzmaßnahmen im privaten Bereich an (siehe auch Antwort zu Frage 1 geboten.

Zu Frage 9: Welche Chancen haben besorgte Bürger*innen, auf etwaige Benachteiligungen durch bauliche Veränderungen rechtzeitig aufmerksam zu werden? Wo können sie entsprechende Planwerke einsehen?

Planvorhaben im Stadtgebiet mit Bürger- und Trägerbeteiligungen sind u.a. auf der städtischen Internetseite einzusehen (https://www.witten.de/planen-bauen-wohnen/stadtplanung/buerger-undtraegerbeteiligungen/). Planungen im Rahmen des Hochwasserrisikomanagement des Landes NRW sind auf der entsprechenden Internetseite des Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen einzusehen (https://www.flussgebiete.nrw.de/). Hier sind auch die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie die festgesetzten Überschwemmungsgebiete – in denen ein allgemeines Bauverbot nach § 78 WHG gilt – veröffentlicht.

                                                                       ♦♦♦  

Schließung der Personallücken: Prämien für Erzieher*innen - Anfrage vom 12.08.2022

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1:

Wie viele Stellen sind in den städtischen Einrichtungen derzeit unbesetzt? 

In den städtischen Einrichtungen sind bei insgesamt 161 Beschäftigten, 21 Auszubildenden und drei Springerkräften derzeit umgerechnet knapp zwölf Stellen unbesetzt. Die genaue Übersicht entnehmen Sie bitte der nachstehenden Tabelle: 

 

Bei

unbesetzte Stunden

Teiler 39

Std/Vollzeit

umgerechnet un-

besetzt in Stellen

Fachkräften (FK) Ergänzungskräf-

-335,22

39

-8,60

ten (EK)

-123,43

 

-3,16

Summe gerundet

 

 

-11,76

 Aus den letzten drei Auswahlverfahren, die aus den Dauerausschreibungen (Fachkräfte (FK) und Ergänzungskräfte (EK)) generiert wurden, konnten 13 Bewerber*innen als neue Fachkräfte für die Stadt Witten gewonnen werden. Die Auswahlverfahren finden im regelmäßigen Turnus statt.

 Um dem Fachkräftemangel auch nachhaltig begegnen zu können, bildet die Stadt Witten praxisintegrierte Auszubildende (PIAs) aus, die nach erfolgreicher Ausbildung in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Hier befinden sich aktuell 21 PIAs in drei Jahrgängen in der Ausbildung, für 2023 sind fünf weitere Ausbildungsplätze vorgesehen. Außerdem sind noch drei Jahrespraktikant*innen im Einsatz, die nach Abschluss ihrer Ausbildung Erzieher*innen sein werden sowie zwei Kinderpflegerinnen, die aktuell zur Erzieherin weiterqualifiziert werden. Auch im Bereich der Kinderpfleger*innen werden aktuell zwei Praktikant*innen zu Kinderpfleger*innen weiterqualifiziert.

Welche Einrichtungen sind betroffen?

Fast alle städtischen KiTas und OGS Einrichtungen sind betroffen. Lediglich die OGS Pestalozzischule hat momentan keine vakanten Stellen.

 

Zu Frage 2: 

Spricht etwas dagegen, den Bewerber*innen Prämien in Aussicht zu stellen, die erst nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit ausgezahlt werden? Durch diese relativ kleine Investition zur Unterstützung der betroffenen Wittener Familien wäre das Geld gut angelegt. Wenn etwas gegen eine solche Vorgehensweise spricht, erläutern Sie uns das bitte.

 

Als Arbeitgeberin des öffentlichen Dienstes ist die Stadt Witten an den Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVSuE) gebunden. Das bedeutet, dass sämtliche Zahlungen an Mitarbeitende im Tarif abgebildet sein müssen. Daher kann Ihr Vorschlag, Prämien zu zahlen, leider nicht aufgegriffen werden. 

Die Tarifparteien haben sich bereits dem Thema „Anreize für den Sozial- und Erziehungsdienst“

(Zulagen/Entlastungstage/Anträge auf Umwandlung von Geld in Zeit usw.) angenommen und den Tarifvertrag umgestaltet. Dieser befindet sich zwar derzeit noch in redaktioneller Abstimmung und wird erst zum Ende des Jahres 2022 in Kraft treten, dennoch haben hier schon Fortbildungen beim  Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) stattgefunden, um hier frühzeitig viele der vorgesehenen  Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung wie z.B. Regenerationstage bei der Stadt Witten anwenden zu können. 

Darüber hinaus ist die Grundvergütung für Erzieherinnen und Erzieher regelmäßig angepasst worden. Anbei ein Auszug aus der aktuellen Tabelle für den Erziehungsdienst (Brutto-Grundgehalt ohne Sonderzahlungen):

 

 

.. S 8a ..

1

2

3

4

5

6

Grundgehalt:

2879.77 €

3086.91 €

3300.62 €

3503.09 €

3701.02 €

3909.16 €

 

Die Leitung einer großen Einrichtung, wie z.B. die Kita Vormholz oder die Kita Luise wird abhängig von der Zahl der Kinder nach Entgeltgruppe S16 bezahlt:

 

S 16

3552.52

3811.52

4099.67

4453.31

4846.25

5082.02

S 15

3420.09

3667.41

3929.41

4230.66

4715.28

4924.83

S 14

3385.53

3629.81

3920.94

4217.08

4544.56

4773.76

S 13

3301.68

3539.70

3863.91

4125.84

4453.31

4617.03

 

Zu Frage 3:

Welche anderen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Attraktivität ihrer Stellen in den Kitas zu erhöhen?

Die Stadt Witten bildet seit mehreren Jahren sog. PIAs in praxisintegrierter Ausbildung aus und bietet hier somit eine vergütete Ausbildung für Erzieher*innen an – übrigens schon deutlich bevor es hier eine tarifliche Pflicht gab, also als übertarifliche Maßnahme, um dem Fachkräftemangel frühzeitig entgegenzuwirken.

Fachkräfte und Ergänzungskräfte für die Kindertageseinrichtungen werden in Dauerausschreibungen gesucht – mit dem Hinweis auf eine perspektivische Entfristung.

Im Rahmen des Personalmarketings werden in Zusammenarbeit mit dem Referat Öffentlichkeitsarbeit zielgruppenorientierte Werbemaßnahmen entwickelt.

Zudem hat die Stadt Witten eine interne Qualifizierung zur Personalentwicklung in diesem Bereich aufgelegt.

Die sehr weitgehenden Teilzeitreglungen und Freistellungen für Kinder- und Pflegebetreuung für die Mitarbeitenden der Stadt Witten gelten auch für den Bereich der Erzieher*innen.

                                                                          ♦♦♦

Auswirkungen der aktuellen Baumaßnahme L924 - Anfrage vom 13.07.2022

Sehr geehrter Herr König,

Straßen NRW plant schon seit Jahren auf der L924 unterschiedliche Baumaßnahmen auf Wittener Stadtgebiet. Aus der Presse konnten wir erfahren, dass die Herbeder Straße (L924) aufgrund unterschiedlicher Baumaßnahmen in einem Abschnitt für 3 Monate voll gesperrt wird. Uns ergeben sich dadurch einige Fragen.

  1. Hat die aktuelle Baumaßnahme Auswirkungen auf den Beginn weiterer Baumaßnahmen an der L924 (Wittener Straße, Herbeder Ruhrbrücken, die eigentliche Erneuerung der Herbeder Straße, Ruhrdeichkreuzung, Wetterstraße), die in den nächsten Jahren auf dieser Straße vorgenommen werden sollen?
  2. Wenn ja, wie sehen zum jetzigen Zeitpunkt die weiteren Baustarts an dieser wichtigen Landesstraße entlang der Ruhr aus? Gibt es zeitliche Verzögerungen?
  3. Ist dies möglicherweise förderschädlich für Anschlussprojekte der Wittener Stadtverwaltung?

Bürgerinnen und Bürger, aber auch Firmen müssen seit Jahren immer wieder umplanen, wenn es um ihre Belange geht, da eine zuverlässige Verkehrsverbindung nicht hergestellt wird bzw. immer wieder verschoben wird.

                                                                                        ♦♦♦

Wittener Umweltpreis - Antrag vom 27.06.2022

Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Stadtverwaltung, ab 2023 in jedem zweiten Jahr den Wittener Umweltpreis zu vergeben. Das jeweilige Preisgeld von 5000 Euro kann auf mehrere Preisträger verteilt werden. Eine separate Auszeichnung für „Kinder und Jugendliche“ soll in diesem Rahmen immer enthalten sein.

Die Stadtverwaltung wird gebeten, alle erforderlichen Vorbereitungen für den Start und die Durchführung des Wettbewerbs zu treffen. Dabei sind auch die Chancen für eine  Unterstützung durch thematisch relevante Akteure wie die Klima-Allianz zu prüfen. Zur Finanzierung der Preise sollen nach Möglichkeit Sponsorengelder eingeworben werden.

Begründung:

In Städten wie Dortmund und Münster werden schon seit vielen Jahren Umweltpreise vergeben. Da gute Ideen für einen schonenden Umgang mit unserer Umwelt und ein entsprechendes Handeln immer wichtiger werden, muss auch die Stadt Witten aktiv dafür eintreten. Die Vergabe eines Umweltpreises ist ein gutes Mittel, für ein umweltfreundliches Leben und Arbeiten zu werben.

Nach Münsteraner Vorbild sollen Aktivitäten ausgezeichnet werden, die einen besonderen Beitrag zum Erhalt oder zur Wiedergewinnung einer natürlichen Umwelt bzw. zum Klimaschutz leisten. Dabei muss ein Bezug zu Witten und zum Nutzen auch für unsere Stadt deutlich werden. Beispielhafte Bereiche für solche preiswürdigen Aktivitäten können sein:

  • Arten- und Naturschutz
  • Klimaschutz
  • Abfallvermeidung und -verwertung
  • Entwicklung und Einsatz umweltverträglicher Materialien
  • nachhaltige Mobilität und Verkehr
  • biologische Landwirtschaft und biologisches Gärtnern
  • nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsformen

Der Umweltpreis kann an jede natürliche oder juristische Person, an Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften oder Institutionen mit Ausnahme der städtischen Ämter und Behörden des Landes und Bundes verliehen werden. Die Auszuzeichnenden müssen ihren Wohnsitz, Arbeitsort oder ihre Geschäftsniederlassung in Witten haben. Die wiederholte Würdigung  eines Preisträgers/einer Preisträgerin mit einer neuen Initiative ist möglich.

Die Kriterien, mit denen die Jury die Projekte und Ideen bewertet, sind folgende:

1. Ökologischer Wirkungsgrad / Nachhaltigkeit

Das Projekt zeigt die bestmögliche Wirksamkeit des ökologischen Handelns. Das Projekt ist zudem möglichst dauerhaft angelegt, denn je dauerhafter die einzelnen Maßnahmen sind, desto nachhaltiger bewirken sie Veränderungen.

 2. Globalität / Lokalität

Im Zeitalter der Globalisierung wird das in Witten initiierte Projekt auch in Bezug auf seine weiterreichende, globale Wirkungsweise betrachtet. Denn das Tun in Witten kann sich in verschiedenster Weise auf die Ökosysteme an anderen Orten der Welt auswirken.

3. Innovationsgrad / Originalität

Das Projekt ist neu für Witten. Es werden Projekte gewürdigt, die in ihrem Ansatz und in ihrer Umsetzung originell sind.

4. Realisierbarkeit / Beispielhaftigkeit

Das Projekt lässt sich mit überschaubaren finanziellen, materiellen und personellen Mitteln in Theorie und Praxis umsetzen und ist auch von ehrenamtlichem Engagement geprägt. Als beispielhafte Idee ist es auch auf andere Orte übertragbar und regt zudem durch die Art der Umsetzung interessierte Wittener/-innen zur Nachahmung an.

Vorschlagsberechtigt sollen alle Bürger*innen, sowie Vereine, Verbände und die städtischen Ämter sein. In die Jury sollen der Rat, das zuständige städtische Fachamt und ortsansässige Umweltverbände eingebunden werden.

                                                                                                      ♦♦♦

Sicherheitslage - Anfrage vom 21.03.2022

Seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine ist nichts mehr, wie es einmal war. Das betrifft nicht nur den Verteidigungshaushalt unseres Landes – auch der unmittelbare Schutz der Bevölkerung vor Ort muss in diesem Lichte neu überprüft werden. Es ist Vorsorge zu treffen, für einen Fall, der hoffentlich nie eintreten wird. In unserer Stadt gibt es laut einem Zeitungsbericht 160 Schutzanlagen. Die weitaus meisten befinden sich in privater Hand. Vor diesem Hintergrund haben wir einige Fragen, um deren zeitnahe Beantwortung wir hiermit bitten:

1. Offenbar verzögert sich der Aufbau des neuen Sirenen-Netzes. Wie viele Sirenenstandorte sind vorgesehen und wie verteilen sie sich über das Stadtgebiet? Bitte übermitteln Sie uns eine Liste der Standorte.

2. Sind damit alle Stadtteile gut abgedeckt oder sind manche im Ernstfall auf die akustischen Warnsignale aus Nachbarstädten angewiesen?

3. Ist die Stadtverwaltung mit Bund- und Land im Gespräch, um die SchutzraumSituation perspektivisch zu verbessern? Gibt es eine Aussicht auf entsprechende Förderprogramme?

4. Wie viele Menschen könnten die 15 städtischen Anlagen aufnehmen, falls sie einmal benötigt werden sollten? Wo sind sie gelegen?                                                ♦♦♦

Auch Witten braucht als Verbindung zwischen Sprockhövel und Hattingen einen Bürgerradweg - Anfrage vom 18.03.2022

Der Landesbetrieb Straßen.NRW erneuert gerade die Fahrbahndecke der Straße Im

 Hammertal. Die Baustelle wandert vom Sprockhöveler Stadtgebiet in Richtung Witten. Die

 Einrichtung eines durchgehenden Radweges ist dabei nicht vorgesehen, weil es sich laut

 einem Zeitungsbericht nur um eine Erhaltungsmaßnahme handelt.

 Offenbar bietet der Landesbetrieb nach berechtigter Kritik für das Stadtgebiet Sprockhövel

 nun die Finanzierung eines Bürgerradweges für die Streckenverbindung an. Die dazu

 erforderlichen Gespräche mit der Stadt Sprockhövel sind bereits angelaufen.

 Wir halten es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Witten sich diesem Ziel

 anschließt und einen Bürgerradweg plant. Eine durchgehend sichere Verbindung zwischen

 Hattingen und Sprockhövel über Witten ist für alle Radfahrer*innen wichtig.

 

  1. Ist die Wittener Bauverwaltung vom Landesbetrieb bereits auf die oben geschilderte Möglichkeit angesprochen worden? Wenn ja, wie ist die Haltung der Wittener Verantwortlichen dazu? Was ist der aktuelle Stand?

  1. Falls es dazu noch keinen Kontakt gab - wird die Stadtverwaltung zu diesem Thema das Gespräch mit dem Landesbetrieb suchen? Wann und mit welchem Ziel?

  1. Gibt es möglicherweise bereits eine Vorstellung vom Verlauf des Bürgerradwegs auf Wittener Stadtgebiet?

  1. Kommt dafür die alte Kleinbahntrasse in Frage, die parallel zur Straße Im Hammertal verläuft?                                                                                                          ♦♦♦

Zukunft der Sparkassenfiliale im Hammertal - Anfrage vom 15.03.2022

Mitte Januar wurde der Geldautomat der Sparkasse im Hammertal von Unbekannten gesprengt. 

Seitdem ist die Filiale aufgrund der Beschädigungen geschlossen. Alle Kunden müssen nach Herbede

fahren, um ihre Geldgeschäfte zu erledigen. Aufgrund von zahlreichen Anfragen der Bürger*innen

 aus Buchholz und Kämpen, möchten wir Sie bitten, über die Sparkasse Folgendes zu klären:

  1. Wann wird die Sparkassenfiliale im Hammertal wieder eröffnet? Vor allem für die ältere Kundschaft ist der lange Weg nach Herbede eine Belastung.

  1. Wann wird wieder ein neuer Geldautomat installiert? Es gibt die Befürchtung, dass es aufgrund der aktuellen Lieferprobleme für Computerchips sehr lange dauern könnte, bis dieser Service im Hammertal wieder angeboten wird. 
  2. Ist geplant, wenigstens den Briefkasten zeitnah wieder in Betrieb zu nehmen? Dann könnten sich die betroffenen Bürger*innen die langen Anfahrtswege nach Herbede sparen, wenn sie z.B. nur ihre Überweisungen abgeben möchten.                                                       

Ihre o.g. Anfrage habe ich mit der Bitte um Stellungnahme an den Vorstand der Sparkasse Witten weitergeleitet. Der Sparkassenvorstand hat daraufhin Folgendes mitgeteilt:gerne antworten wir auf Ihre Anfrage an die Sparkasse Witten. Die Sparkasse Witten wird die Filialen Hammertal und Herbede am Standort in der Meesmannstraße zusammenführen. Wie bekannt – und durch die Medien berichtet – wurde in der Nacht vom 16. auf den 17. Januar 2022 ein Sprengangriff auf den Geldautomaten der Sparkassengeschäftsstelle Hammertal, Im Hammertal 73, verübt. Aufgrund der dabei entstandenen Schäden steht die Filiale Hammertal mitsamt des dortigen Selbstbedienungscenters seitdem nicht zur Verfügung. Bei der Sparkassenfiliale Hammertal handelt es sich – auch im Hinblick auf die Anzahl der dort betreuten Kunden – um die kleinste der derzeit neun Filialen (mit Sparkassenhauptstelle derzeit zehn Standorte in allen Wittener Stadtteilen) der Sparkasse Witten und ist daher mit nur begrenzten Beratungsmöglichkeiten ausgestattet. Vor diesem Hintergrund haben Sparkassenvorstand und -Verwaltungsrat nun beschlossen, dass die Beratungstätigkeit in der Filiale Hammertal nicht mehr aufgenommen wird. Vielmehr wird die bisherige Filiale möglichst zeitnah in einen Selbstbedienungs-Standort umgestaltet (die Bestellung der in Mitleidenschaft geratenen Technik, bspw. der Geldautomat, ist bereits erfolgt). Die Sparkasse legt die persönliche Beratung der Herbeder und Hammertaler Kunden in den erst jüngst umgestalteten Räumen der Filiale an der Meesmannstraße zusammen. Für die Hammertaler bedeutet dies, dass sie – wie übrigens schon seit dem Sprengangriff in der Filiale Hammertal – ihre persönlichen Beraterinnen und Berater in der Geschäftsstelle Herbede, Meesmannstraße 47, antreffen. Die Hammertaler Kunden können auf ein leistungsfähiges Beratungsteam, das eine erstklassige individuelle Beratung in modernen Räumlichkeiten vor Ort bietet, zurückgreifen. Die Beraterinnen und Berater der Geschäftsstelle Herbede stehen montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr für zuvor terminierte Beratungsgespräche zur Verfügung – und somit innerhalb eines zeitlichen Rahmens von 45 Stunden pro Woche. Des Weiteren besucht das Team ‚Mobile Finanzberatung‘ oder auch der bisherige Geschäftsstellenleiter die Sparkassenkunden auf Wunsch auch gern zu Hause, an deren Arbeitsplatz oder wo sonst ein Beratungsgespräch gewünscht wird. Immer mehr Kunden erledigen ihre Bankgeschäfte online oder per Telefon, bezahlen mit Karte oder heben Bargeld an der Supermarktkasse ab. In der Konsequenz kommen sie dadurch seltener in die Filiale. Statistisch sucht jeder Sparkassenkunde seine Filiale zu Beratungszwecken nur noch einmal im Jahr auf. Diesen Trend hat die Sparkasse auch im Hammertal in den letzten Jahren deutlich gespürt. Neben der persönlichen Vor-Ort-Betreuung bietet die Sparkasse ihren Kunden eine Vielzahl von medialen und digitalen Wegen, über die sich Bankgeschäfte einfach und schnell – unabhängig von einer Filiale oder Öffnungszeiten – erledigen lassen. So hilft bei vielen Themen beispielsweise in der Zeit von 8 bis 18 Uhr (montags bis freitags) unter der Telefonnummer 02302 / 174-0 das Kunden-Service-Center weiter, das im Bedarfsfall von beispielsweise älteren Kunden ohne Internet-Zugang gern auch telefonisch Überweisungsaufträge bis zu 2.000 Euro entgegennimmt. Eine Inbetriebnahme eines Briefkastens ist vor diesem Hintergrund nicht vorgesehen. Zudem können sich die Kunden auch per Video beraten lassen; auch dafür stehen qualifizierte Beraterinnen und Berater zur Verfügung. Ein ebenfalls ständig ausgeweitetes Spektrum von Serviceaufträgen können die Kundinnen und Kunden darüber hinaus auch bequem per Online-Banking oder mit der Sparkassen-App erledigen: Geld überweisen, einen Dauerauftrag einrichten oder auch Konten anlegen – dies und vieles mehr ist schnell und sicher auch am Computer, Tablet oder Smartphone möglich – und zwar von überall und rund um die Uhr. Doch ganz gleich, ob per Telefon, online – oder persönlich: Auch in Zukunft will und wird die Sparkasse Witten ihren kommunalen Versorgungsauftrag umfassend erfüllen. Sichtbarkeit und persönliche Ansprechpartner im Stadtgebiet gehören auch im digitalen Zeitalter zu unserem Markenkern. Deshalb wird die Sparkasse weiterhin flächendeckend vertreten sein und das dichteste Filialnetz in Witten anbieten. Mit demnächst acht Filialen und der Hauptstelle an der Ruhrstraße unterhält die Sparkasse auch zukünftig die meisten personalbesetzten Standorte in Witten. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

                                                                          ♦♦♦  

Verzögerungen bei der Beseitigung von Waldschäden in Buchholz - Anfrage vom 07.03.2022

Noch bevor in diesem Jahr das stürmische Wetter eingesetzt hat, waren im Bereich Buchholz  Waldschäden bekannt, die aus Sicherheitsgründen behoben werden sollten. Bereits am 11. Februar hatte der Stadtförster uns auf Anfrage mitgeteilt, dass schräg stehende Bäume an der Buchholzer Straße aus Sicherheitsgründen entfernt werden sollen. Sie waren im Laufe der Zeit in Schieflage geraten. Obwohl die in Kooperation mit dem Grundstückseigentümer beauftragte Firma bis zum 12. Februar ihren Einsatz zugesagt hatte, ist seitdem nichts passiert.

Auf dem Fußweg zum Wetterkamin sind sogar noch umfangreichere Arbeiten nötig. An acht Eichen muss Totholz entfernt werden. Zudem ist dort eine abgestorbene Buche zu fällen. Da die Bäume teilweise nicht mit Maschinen erreichbar sind, muss in diesem Bereich mit einer zeitaufwändigen Seilklettertechnik gearbeitet werden.

Dieser Weg, der von vielen Anwohner*innen regelmäßig für den Einkauf zu Fuß, für einen Besuch auf dem Friedhof oder für den Weg zur Schule, in den Kindergarten oder zum Sport (Turnhalle und Lehrschwimmbecken) genutzt wird, war plötzlich und ohne jede Erklärung mit einem rot-weißen Flatterband abgesperrt. Er ist es noch. Die erforderlichen Arbeiten sind noch nicht erledigt, obwohl am 1. März schon die Zeit angebrochen ist, in der die Brutvögel nicht mehr gestört werden dürfen. Bitte beantworten Sie uns daher so schnell wie möglich die folgenden Fragen:

  1. Warum ist die Sperrung des Fußwegs zum Wetterkamin ohne jede Erklärung für die Nutzer*innen des Weges erfolgt?

  1. Warum sind die erforderlichen Arbeiten noch nicht in Angriff genommen worden?

  1. Wann werden sie erledigt? Wann wird der Weg also wieder benutzbar sein?

  1. Wie erklärt sich die Zeitverzögerung bei den angekündigten Arbeiten im Wäldchen an der Buchholzer Straße, das sich in privatem Besitz befindet?

  1. Wann werden die dortigen Waldschäden nun beseitigt?                                                                                                                                  ♦♦♦

Prüfauftrag für den Einsatz von Wasserstoff vom 25.02.2022

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima fordert die Stadtverwaltung auf, die  Umsetzungsmöglichkeiten von Wasserstoff für Wohnen, Gewerbe und Mobilität in Witten gemeinsam mit den Stadtwerke Witten GmbH zu prüfen. Zu diesem Zweck soll sie zunächst für den Bereich Mobilität prüfen,

- an welchen Stellen im Stadtgebiet Standorte für Wasserstofftankstellen eingerichtet werden könnten, bzw., welche bestehenden Tankstellen planen, Wasserstoff anzubieten. Für die Identifikation neuer Standorte soll sie die Fördermöglichkeiten berücksichtigen und   wo sich konkreter Bedarf abzeichnet – das nötige Planungsrecht schaffen.

- inwieweit der Einsatz der Wasserstofftechnologie im städtischen Fuhrpark möglich ist.

- den Bedarf für den Einsatz von Wasserstoff in Unternehmen mit Nutzfahrzeugen über die Wirtschaftsförderung abzufragen.

Ihre Prüfergebnisse soll die Stadtverwaltung zur Umsetzung in eine Wasserstoffroadmap einfließen lassen.

Begründung:

Wesentlicher Bestandteil der Energiewende in Deutschland ist die Mobilitätswende. Im künftigen Antriebsmix wird auch der Kraftstoff Wasserstoff in Verbindung mit Brennstoffzellenantrieben ein Baustein sein. Für eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität auf Basis von einsatzoptimierten sowohl Batterie- als auch wasserstoffbetriebenen Elektrofahrzeugen müssen die erforderlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen geschaffen und gewährleistet werden. Elektrofahrzeuge mit Brennstoffzellen (Fuel-Cell-Electric-Vehicle auch FCEV) verwenden aktuell als Kraftstoff gasförmigen und unter hohem Druck gespeicherten Wasserstoff (H2). Mittels einer Brennstoffzelle und dem Luftsauerstoff (O2) der Umgebungsluft erzeugen sie direkt im Fahrzeug (On Board) die benötigte elektrische Energie (Strom).

Zur Versorgung der FCEV Fahrzeuge wird der industriell erzeugte Wasserstoff an geeigneten Tankstellen zur Verfügung gestellt. Häufig werden diese an bestehenden Mineralöltankstellen mit integriert oder zur Versorgung mehrerer, unterschiedlicher Verkehrsmittel wie Bus, LKW und PKW auch an geeigneten Einzelstandorten zugänglich gemacht. Es sind auch mobile Containertankstellen möglich.

Über die Förderrichtlinie Marktaktivierung wurden bisher im Straßenverkehr Brennstoffzellenfahrzeuge wie zum Beispiel. Busse, Müllsammelfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge und PKW in Flotten sowie die zu deren Betrieb notwendige Betankungsinfrastruktur und Wasserstoffproduktionsanlagen gefördert.

Daher soll geprüft werden, in wie weit für den städtischen Fuhrpark der Einsatz der Wasserstofftechnologie möglich ist und wie viele private Unternehmen daran Interesse haben. Wenn ein bestimmter Bedarf absehbar ist, wird der Standort Witten für Betreiber von Wasserstoff-Tankstellen interessant.

Mit einer Roadmap zur Umsetzung der Ergebnisse ist die Stadt Witten am Ende gut für die Nutzung der Zukunftstechnologie aufgestellt.

Wurde im Fachausschuss beschlossen.

                                                                    ♦♦♦

Straßenbeleuchtung für den hinteren Einbahnstraßenbereich der Rauhen Egge - Antrag vom 18.02.2022

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr beschließt, den unbeleuchteten, steil ansteigenden  Teil des Einbahnstraßenbereichs der Rauhen Egge bis zur Einmündung in die Obere Rauhe Egge mit Straßenlaternen auszustatten. 

Begründung:

Die Anwohner*innen beklagen, dass das Fahren in diesem dunklen Bereich risikoreich ist: Die Straße steigt steil an und hat keinen Gehweg. Sie ist vor allem im Dunkeln schlecht zu überblicken. Dazu kommt noch, dass dieser Straßenabschnitt möglicherweise in die Umleitungsstrecke einbezogen wird, die für die Kanalbaumaßnahmen im Siedlungsgebiet Rauhe Egge schon am Jahresende eingerichtet werden muss. Dann müsste er neun bis zehn Monate lang noch deutlich mehr Verkehr aufnehmen als im Normalfall.

Im fraglichen Bereich befindet sich in Fahrtrichtung Obere Rauhe Egge am rechten Straßenrand ein circa zwei Meter breiter Grundstücksstreifen, welcher der Stadt gehört. Dort kann die Beleuchtung installiert werden, die zu einer deutlich verbesserten Verkehrssicherheit führen wird.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr beschließt, den unbeleuchteten, steil ansteigenden  Teil des Einbahnstraßenbereichs der Rauhen Egge bis zur Einmündung in die Obere Rauhe Egge mit Straßenlaternen auszustatten. 

Begründung:

Die Anwohner*innen beklagen, dass das Fahren in diesem dunklen Bereich risikoreich ist: Die Straße steigt steil an und hat keinen Gehweg. Sie ist vor allem im Dunkeln schlecht zu überblicken. Dazu kommt noch, dass dieser Straßenabschnitt möglicherweise in die Umleitungsstrecke einbezogen wird, die für die Kanalbaumaßnahmen im Siedlungsgebiet Rauhe Egge schon am Jahresende eingerichtet werden muss. Dann müsste er neun bis zehn Monate lang noch deutlich mehr Verkehr aufnehmen als im Normalfall.

Im fraglichen Bereich befindet sich in Fahrtrichtung Obere Rauhe Egge am rechten Straßenrand ein circa zwei Meter breiter Grundstücksstreifen, welcher der Stadt gehört. Dort kann die Beleuchtung installiert werden, die zu einer deutlich verbesserten Verkehrssicherheit führen wird.

Wurde am 14. März 2022 im Fachausschuss beschlossen.

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Radweg im Hammertal, der Antrag wurde am 10.11.2021 zurückgezogen, da Straße.NRW schon tätig wird.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr beauftragt die Stadtverwaltung, sich beim Landesbetrieb Straßen NRW dafür einzusetzen, dass die Lücke zwischen den Radwegen auf der Straße Im Hammertal (L551) durch einen Angebotsstreifen in Fahrtrichtung Sprockhövel geschlossen wird. Diese Lücke befindet sich auf der freien Strecke zwischen Witten und Sprockhövel (Bochumer Straße). Zuvor ist es erforderlich, dass der Landesbetrieb den zwischen den Einmündungen Am Köller und Schultenbuschstraße gelegenen Abschnitt der

Straße Im Hammertal saniert.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Radverkehrs muss die oben genannte Lücke zwischen dem wichtigen Freizeitziel Kemnader See und Sprockhövel dringend geschlossen werden. Damit der Radverkehr künftig sicher über die neue Strecke rollen kann, muss die Straße Im Hammertal zwischen den Ein-mündungen Am Köller und Schultenbuschstraße allerdings zuvor saniert werden. Sie befindet sich in einem sehr schlechten Zustand und weist Unebenheiten auf. Da der angesprochene Bereich außerhalb der geschlossenen Ortschaft liegt, ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig, an den diese Anregung heran-getragen werden soll.

 

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Fahrbahnmarkierungen schneller erneuern - Anfrage vom 05.11.2021

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1. Wie wird die Stadt üblicherweise auf abgenutzte Fahrbahnmarkierungen aufmerksam? Im Rahmen der üblichen Straßenkontrollen.

2. Nach welchen Kriterien (wie Abnutzungsgrad, Gefahrenpotenzial) wird über die Erneuerung entschieden? Die Erneuerung wird anhand von • Verschleiß, • Bedeutung/Verkehrsaufkommen und • Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit entschieden.

3. Gibt es dazu Vorschriften und worauf beruhen sie? Unter anderem gibt es die Vorschrift ZTVM (zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Markierungsleistungen).

4. Ist der von uns beobachtete Mangel an Verkehrssicherheit durch fehlende Markierungen auf Sparmaßnahmen zurückzuführen? Nein, Markierungen sind nur in den Monaten März bis Oktober des Jahres möglich. Die Arbeiten werden von einer Firma mit abgeschlossenem Jahresvertrag nach vorab gemachten Vorgaben durchgeführt. Zusätzliche oder außerplanmäßige Markierungsarbeiten können aufgrund der Auslastung der beauftragten Firma nicht durchgeführt werden.

5. Ist möglicherweise die Schichtdicke einer Markierung in Witten auf das vorgeschriebene Minimum begrenzt, sodass auch die Abnutzungsgrenze schnell erreicht ist? Nein, es sind Mindestschichtdecken vorgegeben.

6. Falls die Finanzen keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen - welchen anderen Grund gibt es für die zögerliche Ausführung von Markierungsarbeiten? Siehe Antwort zu Frage 4.

7. Gibt es neben den üblicherweise beauftragten Firmen auch Alternativen, falls diese einmal überlastet sein sollten? Es gibt folgende Alternativen: • Markierungsarbeiten als selbständige Maßnahme auszuschreiben und nicht über Jahresvertrag, oder • eine Ausführung in Eigenregie mit eigenem Personal (Voraussetzung sind Schulungen der Mitarbeiter und Anschaffung der Geräte und Maschinen).

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Parkplätze an der Buchholzer Straße: die neue Situation prüfen und den Beschluss umsetzen - Antrag vom 29.10.2021

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr beauftragt die Stadtverwaltung, einen Beschluss aus 2008 umzusetzen und mindestens sechs Parkplätze entlang der Buchholzer Straße auf Höhe der Hausmeisterwohnung und der Sporthalle der Buchholzer Grundschule zu bauen. Sie soll vorab prüfen, ob sich die dafür vorgesehen Fläche inzwischen erweitern lässt und ob durch das Anlegen von Querparkplätzen (wie vor der nahe gelegenen Kirche) noch mehr Stellplätze gewonnen werden können. Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt bereitgestellt werden.

 

Begründung

Als Folge eines Prüfauftrags der SPD-Fraktion für die Einrichtung von 16 Senkrecht-Parkplätzen im Bereich der Hausmeisterwohnung und der Stirnseite der Turnhalle der Buchholzer Grundschule im Mai 2008 hatte die Stadtverwaltung Kosten und Machbarkeit dieses Vorschlags ermittelt und eine eigene Idee zur Einrichtung neuer Parkflächen erarbeitet. Sie sah neben sechs Längsparkgelegenheiten auch eine Wendeanlage vor. Im Dezember 2008 hatte der Verkehrsausschuss die Verwaltung daraufhin einstimmig beauftragt, ihre Planvariante vorbehaltlich der Zustimmung der Grundstückseigentümer und der Mittelbereitstellung umzusetzen.

Da es keine Einigung mit den Grundstückseigentümern gab und inzwischen Bergbauschäden bekannt geworden sind, kann die zusätzlich angedachte Wendeanlage für die PKW nicht gebaut werden. Nach wie vor werden dringend neue Parkplätze benötigt, um der angespannten Lage im Umfeld der Grundschule und der Sportstätten zu begegnen.

Noch vorteilhafter wären Boxen zum Querparken, da diese aus beiden Fahrtrichtungen angefahren werden könnten. Außerdem wäre so Platz für mehr Autos.  

Die Flächen könnten am Vormittag ausschließlich als Kurzzeitparkplätze für das Bringen und Abholen der Kinder genutzt werden. Nachmittags könnten Nutzer der Sport- oder Schwimmhalle ihre Autos dort abstellen.

Das neue Parkangebot wäre ein wichtiger Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit, denn jetzt stoppen manche Eltern ihre Autos mangels Parkbuchten mitten auf der Buchholzer Straße, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Oft müssen die Jungen und Mädchen dann noch die Fahrbahn überqueren. In Buchholz werden viele Kinder von ihren Eltern aufgrund der Entfernungen und gefährlicher Laufwege zur Schule gefahren.

Auch an der Buchholzer Kirche, die von einem Förderverein erhalten und als Veranstaltungsort betrieben wird, steht nur wenig eigener Parkraum zur Verfügung. Der benachbarte Kindergarten, der möglicherweise demnächst einen neuen Standort erhält, verfügt lediglich über drei Mitarbeiterparkplätze. Besucher und Eltern müssen zusehen, wo sie ihre Fahrzeuge abstellen.

Die Parkplatznot in dem gesamten Bereich führt dazu, dass die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ihre Einfahrt zur Wache nicht immer reibungslos passieren können. Auch für die zahlreichen Sportvereine, die Kurse in der Turnhalle und im Lehrschwimmbecken neben der Grundschule anbieten, gibt es zu wenig Parkraum. Damit sie funktionieren und gut angenommen werden, sind jedoch alle genannten benachbarten Einrichtungen an der Buchholzer Straße auf angemessene Parkmöglichkeiten angewiesen. Daher erneuern wir hiermit unsere Forderung, den bereits 2008 ins Auge gefassten neuen Parkraum einzurichten und weiter nach zusätzlichen Parkgelegenheiten zu suchen.

Wurde im Fachausschuss in einen Prüfauftrag umgewandelt.

 

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Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr in Buchholz Antrag vom 30.09.2021

Beschlussvorschlag: Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses fordern die Stadtverwaltung auf, ihre Zusage aus 2018 einzuhalten und in den Entwurf des Investitionsplans für den Haushalt 2022 den Betrag von 100 000 Euro für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Buchholz aufzunehmen. Darüber hinaus soll sie die weitere Finanzierung des Vorhabens in naher Zukunft sicherstellen.

Begründung: In ihrer Stellungnahme zu unserer Anfrage vom 18.09.2018 (AF1818) hat die Stadtverwaltung bereits im Oktober 2018 eingeräumt, dass laut dem Brandschutzbedarfsplan 2017 für das Feuerwehrgerätehaus in Buchholz ein erheblicher Sanierungsstau besteht. Dieser müsse in absehbarer Zeit abgebaut werden. Gleichzeitig kündigte die Verwaltung an, dass ein Betrag von 100 000 Euro in den Entwurf für den Investitionsplan des Jahres 2022 für das Buchholzer Gerätehaus aufgenommen werden soll. Die weitere Finanzierung solle sichergestellt werden. Dringend benötigt werden u.a. ein Schulungsraum, Duschgelegenheiten sowie ein Schwarz- / Weißbereich für die getrennte Unterbringung der privaten und der Dienstkleidung. Diese könnten in dem Anbau entstehen. Derzeit gibt es nur ein Handwaschbecken und ein einziges WC für Männer, Frauen und Jugendliche. Alle ziehen sich in der Fahrzeughalle um. Eine Trennung zwischen Schwarz-/ Weißbereich gibt es nicht. Die hygienischen Verhältnisse, unter denen die ehrenamtlichen Kräfte arbeiten, können daher getrost als katastrophal bezeichnet werden. Im Einsatz der Feuerwehrleute kommt es zu Kontaminationen von Körper, Kleidung und Gerätschaft, der aus Gründen des Gesundheitsschutzes mit sorgfältiger Hygiene begegnet werden muss. Unter den genannten Umständen kann das nicht gut gelingen. Der Bedarf, die erforderliche Erweiterungsmaßnahme endlich anzugehen, liegt also auf der Hand. Sie ist auch der erste erforderliche Schritt, um die Sollstärke der Freiwilligen Feuerwehr Buchholz perspektivisch zu erreichen.

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Die Grundstücksverhandlung für den Kindergartenneubau in Buchholz muss zum Abschluss kommen - Antrag vom 13.09.2021

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugendhilfe beauftragt die Verwaltung, sich in einem verhältnismäßigen, sachlich vertretbaren und rechtlich zulässigen Umfang an den Kosten für die Sicherung der Bergbauschäden auf dem möglichen Kindergartengrundstück in Buchholz (Im Hammertal / Rehnocken) zu beteiligen. Sie wird ferner beauftragt, die laufenden Vertragsverhandlungen mit dem Unternehmen Pleiger auf dieser Grundlage zügig zum Abschluss zu bringen. Dabei soll die Verwaltung auch die Bereitschaft für ein ideelles Entgegenkommen, z.B. bei der Namensgebung für die Einrichtung auf diesem Grundstück, zeigen.

Begründung:

Neben dem genannten Standort wurden bereits elf weitere Grundstücke auf ihre Tauglichkeit für den Kindergartenneubau mit fünf Zügen geprüft. Es gab immer Gründe, die gegen diese Flächen sprachen. Nach den positiven Eindrücken, die Mitglieder des Unterausschusses kommunaler Jugendhilfeplan im August 2020 bei der Besichtigung eines neuen Kindergartens in Holzbauweise in Hattingen (Am Rosenberg) gewonnen hatten, war die Errichtung eins solchen Gebäudes auch für Buchholz auf dem Pleiger-Gelände angestrebt worden. Doch leider gibt es bei den Verhandlungen über dieses Grundstück noch immer kein positives Ergebnis.

Die Eltern und Kinder warten nun schon ein Jahr lang auf die Entscheidung und haben noch immer nicht die Gewissheit, wie es mit ihrem Kindergarten weitergeht. Dabei ist eine gute und gesicherte Unterbringung für die Familien von zentraler Bedeutung.

Das Grundstück der Firma Pleiger ist für den Neubau gut geeignet, wenn eine Einigung zum Umgang mit der Beseitigung der Bergbauschäden gelingt. Nach einer längeren Unterbrechung der Verhandlungen waren sie vielversprechend wieder angelaufen und sind inzwischen doch wieder zum Stillstand gekommen. In diesem Stadium ist es nötig, dass sich eine der Parteien bewegt. Nur so können verhärtete Fronten aufgebrochen werden.

Aus unserer Sicht ist nun der Zeitpunkt gekommen, zum Wohle der betroffenen Familien so zu handeln. Wir fordern die Stadt daher auf, für eine Einigung zum Wohle der betroffenen Familien auf den Grundstücksbesitzer zuzugehen. Allerdings müssen eventuelle finanzielle Belastungen, die daraus resultieren, sich in einem klar begrenzten und vertretbaren Umfang bewegen.

 

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Rückbau des Spielplatzes Kämperfeld Anfrage vom 11.08.2021

Rückbau des Spielplatzes Kämperfeld, Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 11.08.2021 Beantwortet am 14.02.2022

Auf Ihre o.g. Anfrage antwortet die Verwaltung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Angaben des damaligen Kinder- und Jugendbeauftragten aus 2012 soll bei den Flächen der Gruppe 2 vor einer Schließung geprüft werden, wie sich die Anzahl der Kinder im Umfeld des Platzes entwickelt hat. Ist eine solche Prüfung am Kämperfeld bereits erfolgt? Falls ja, wie lautet das Ergebnis? Antwort: Da eine Schließung der KSF Kämperfeld nicht verfolgt wurde, gab es auch keine gesonderte Überprüfung der Bevölkerungsentwicklung im Einzugsbereich. Die KSF befindet sich allerdings auf einem Grundstück, welches im Besitz des EN-Kreises ist, lediglich die Ausstattung mit Spielgeräten erfolgt durch die Kommune. Durch die im Kreistag beschlossene Vergrößerung der Kämpenschule wird das bisherige Grundstück der KSF nicht mehr zu Verfügung stehen. Der Kreis hat allerdings signalisiert, dass der Kommune auch in Zukunft ein Teil des Grundstücks für eine KSF zur Verfügung stehen wird und auch eine Modellierung durch den Kreis erfolgen könnte.

Zu Frage 2: Sollte der Platz tatsächlich aufgegeben werden – welchen anderen Platz können die Eltern kleiner Kinder aus Kämpen mit ihrem Nachwuchs zu Fuß erreichen? Antwort: Es ist keine Aufgabe geplant

Zu Frage 3: Wie beurteilt die Stadtverwaltung die von den Eltern beklagte Gefährdung der spielenden Kinder durch offen liegende Bodenverankerungen? Antwort: Die Verwaltung sieht durch die Pfosten, die zur Befestigung eines Wackelsteges dienen, keine Gefährdung im Rahmen der einschlägigen DIN-Normen. Auch die TÜV-Überprüfungen der Fläche sehen hier keinen Handlungsbedarf. Besagte Pfosten würden auch nach dem bald erfolgendem Wiedereinbau des Wackelsteges in bisheriger Form aus dem Boden ragen.

Zu Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand bei den anderen Optionsflächen der Gruppe 2: Virchowstraße, Hausackerstraße, Kapellenstraße, Kötterweg, Fischertalweg, Am Herbeder Sportplatz, Jahnplatz und Rauendahlstraße? Antwort: Die Flächen Virchowstraße, Kapellenstraße, Kötterweg, Hausackerstraße, Fischertalweg und am Herbeder Sportplatz werden bis auf weiteres in ihrer jetzigen Form erhalten. Die Fläche Rauendahlstraße wird aufgegeben. Die Fläche am Jahnplatz ist eine Optionsfläche 1 gewesen und wurde dementsprechend aufgegeben.

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Ausbau der E-Ladekapazität für die Verkehrswende - Anfrage vom 04.08.2021

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Wann werden die Ergebnisse vorliegen? Die Ergebnisse des Elektromobilitätskonzepts werden voraussichtlich im ersten Quartal 2022 vorliegen.

Zu Frage 2: Wie sieht der Zeitplan für den Ausbau der Ladeinfrastruktur aus? Ein Zeitplan für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Witten wird im Kontext des Elektromobilitätskonzeptes erarbeitet. Im Elektromobilitätskonzept werden wesentliche Rahmenbedingungen und Handlungserfordernisse fixiert, die anschließend Aussagen zum zeitlichen, prozessualen und organisatorischen Ablauf des Ausbaus ermöglich. Der Ausbau der LIS steht dabei in Abhängigkeit zu den Bedarfen der Bürger*innen, der Gewerbetreibenden und Wirtschaftsverkehre, der Logistikbetriebe und des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs. Abhängig von den Bedarfen sind geeignete Ladestandorte sowohl im öffentlichen als auch im halböffentlichen und privaten Raum mit bestmöglichen Nutzungssynergien zu generieren. Kommunale Schwerpunktaufgaben sind • die bedarfsgerechte, verkehrs- und rechtssichere Flächenorganisation im öffentlichen Raum in Abwägung zu den alternativen Nutzungsanforderungen der Stadtgesellschaft (z.B. Radabstellanlagen, E-Car-Sharing-Standorte, Klimafolgenanpassung durch Erhöhung der Grünanteile usw.) sowie • die Einbindung der für den Ausbau der Elektromobilität relevanten Stakeholder*innen und Akteur*innen der Stadtgesellschaft. Die Stadtverwaltung hat unter Federführung der Koordinierungsstelle Stadterneuerung und Klimaschutz eine ämterübergreifende Arbeitsgruppe mit Beteiligung der Stadtwerke Witten eingerichtet, die neben dem Ausbau der Ladeinfrastruktur zahlreiche weitere Aufgabenstellungen zur Elektromobilität bearbeitet.

Die Stadtwerke Witten planen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung die (halb-)öffentliche Ladeinfrastruktur bis 2025 wie folgt auszubauen: • ca. 100 öffentlichen und halböffentlichen Normalladepunkten bis Ende 2023. • ca. 200 öffentlichen und halböffentlichen Normalladepunkten bis Ende 2025. • Aufbau von je zwei öffentlichen Schnellladepunkten in 2023 und 2024. • Aufbau von vier öffentlichen Schnellladepunkten in 2025. • Darüber hinaus: Stetiger Aufbau von privaten und halböffentlichen Ladepunkte je nach Nachfrage und Bedarf.

Zu Frage 3: Wie hoch ist der Bedarf an Anschlussleitungen öffentlich/privat (Prognosen)? Wie viele EPKW vermutet die Stadt in ihrem Gebiet jeweils pro Jahr in den nächsten zehn Jahren? Der Bedarf an Anschlussleitungen ist abhängig von der Zahl der E-PKW. Die Entwicklung der Zulassungszahlen für E-PKW ist wiederum sehr dynamisch und von Faktoren wie z.B. dem technischen Fortschrift, der Zuwendung zu anderen Mobilitätsarten, der Marktreife und Förderbedingungen abhängig. Dies erschwert die Angabe verlässlicher Zahlen. Im Elektromobilitätskonzept für die Stadt Witten wird das obere Ziel der Bundesregierung – 10 Mio. Elektrofahrzeuge bis 2030 – als Referenz genutzt. Dies entspricht rd. 21% des heutigen Fahrzeugbestands. Heruntergebrochen auf die Stadt Witten bedeutet dies einen Zielwert von rd. 10.800 Elektrofahrzeugen bis 2030. Plug-In-Hybride werden bei diesem Zielwert nicht berücksichtigt. Die Stadtwerke Witten schätzen die zukünftige Zahl unter Berücksichtigung der aktuellen Wittener Zulassungszahlen der E-PKW und der Reduzierung der Gesamtzahl der zugelassenen PKWs höher ein: rd. 14.400 batterieelektrische PKW (BEV) und rd. 10.000 Plug-InHybride(PUH) in 2030 bzw. 18.700 batterieelektrische PKW und 12.000 Plug-In-Hybride in 2031:

Jahr                           Batterieelektrische PKW (BEV)                         Plug-In-Hybride (PIH)

2022                                               770                                                          738

2023                                             1.231                                                      1.180

2024                                             1.970                                                      1.888

2025                                             3.152                                                      3.021

2026                                             5.044                                                      4.834

2027                                             6.557                                                      5.801

2028                                             8.524                                                      6.961

2029                                            11.081                                                     8.353

2030                                            14.405                                                   10.024

2031                                            18.727                                                   12.028

Prämissen: - Gesamtzahl der zugelassenen PKW sinkt bis 2031 auf ca. 60.000 Stk. - hier angenommene Steigerungsraten sind: BEV 2022-2026 = 1,6 / 2027-2031 = 1,3 PIH 2022-2026 = 1,6 / 2027-2031= 1,2

Zu Frage 4: Wie oft müssen Netzkabel und Hausanschlüsse verstärkt werden, um die gewünschte Ladeleistung vorhalten zu können? Sind weitere Ertüchtigungen der Netzinfrastruktur nötig? Bei Ladeinfrastruktur für Privathaushalte handelt es sich i.d.R. um Wallboxen mit einer Ladeleistung von 11 kW. Ob eine Verstärkung des Hausanschlusses erforderlich ist, hängt laut Auskunft der Stadtwerke Witten von der jeweiligen Anzahl der vorhandenen Wohneinheiten ab. Für Einfamilienhäuser ist demnach i.d.R. keine Anschlussverstärkung erforderlich. Die Stadtwerke Witten gehen davon aus, dass mit Hochlauf des E-Fahrzeugbestandes Ertüchtigungsmaßnahmen in den Versorgungsnetzen und -anlagen sämtlicher Spannungsebenen erforderlich werden.

Zu Frage 5: Wie können die öffentlichen Ladestationen erstellt und betrieben werden? Welche Rolle spielen dabei Stadt, Stadtwerke, kommerzielle Anbieter? Die Stadt Witten koordiniert den Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, der möglichst über Landes- und Bundesmittel gefördert werden soll. Diese Aufgabenstellung reicht von der Bereitstellung entsprechender Flächen über die Genehmigungen zur Installation von Ladesäulen bis zum bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur, der mit den stadtplanerischen Belangen in Einklang zu bringen ist (s. auch AW zu Frage 2) Bei der Errichtung und dem Betrieb der öffentlichen Ladestationen sind die Stadtwerke Witten als kommunales Energieversorgungsunternehmen ein wichtiger Partner. Aber auch andere Energieversorger und kommerzielle Anbieter können Ladesäulen in Witten errichten/ betreiben, wenn die notwendigen Genehmigungen von der Stadt und dem Netzbetreiber vorliegen. Für Ladesäulen, die durch die Stadtwerke Witten betrieben werden, erfolgt die Abrechnung des Ladestroms gegenüber den Nutzer*innen mittels Ladekarte. Dabei werden unterschiedliche Preismodelle, je nach Bedarfsfall, angeboten. Andere kommerzielle Anbieter haben in der Regel eigene Abrechnungsmodalitäten und Preismodelle, sodass Nutzer*innen innerhalb Wittens u.a. mehrere Ladekarten mit sich führen müssten.

Zu Frage 6: Welche Hindernisse könnten einem entsprechenden Ausbau entgegenstehen? Beim Ausbau der Ladeinfrastruktur ist die Stadt Witten auf Fördermittel sowie Partner zur Errichtung und zum Betrieb der Ladesäulen angewiesen. Eine zu geringe Wirtschaftlichkeit der Ladesäulen u.a. aufgrund von zu hohen standortbezogenen Anschluss- und Erschließungskosten, Wegfall von Fördermitteln oder Quartieren und Stadtbezirken mit geringere Nutzungsdichte/-intensität können als Hemmnisse für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur wirken. Flächenknappheit und konkurrierende Nutzungsinteressen für öffentliche Flächen sind weitere handlungsbeschränkende Rahmenbedingungen, für die individuelle Lösungen zu organisieren sind. Grundvoraussetzung für einen Ausbau der Elektromobilität ist eine ausreichende Energieproduktion, die nach Einschätzung von Experten ohne Ausbau der Wasserstoffindustrie nur schwer zu realisieren sein dürfte.

Zu Frage 7: Ist eine Erweiterung/Erneuerung der Zähleranlagen nötig? Laut Auskunft der Stadtwerke Witten ist – bezogen auf Einfamilienhäuser – bei vorhandenem Drehstromzähler grundsätzlich keine Erweiterung der Zähleranlage notwendig. Ein zusätzlicher Zähler oder Doppeltarifzähler ist sinnvoll und wird erforderlich, wenn die Möglichkeit zur Nutzung eines speziellen Ladestromtarifs genutzt werden soll. Zudem kommt es darauf an, wie alt der Zähler ist und für wie viel Leistung er zugelassen ist. Für die öffentliche Ladeinfrastruktur ist die Frage irrelevant, da in (halb-)öffentliche Ladesäulen geeichte Zähler integriert werden. Zu Frage 8: Ist die Nutzung eigenerzeugten Stroms als Ladestrom möglich? Eine Wallbox kann laut Auskunft der Stadtwerke Witten mit eigenerzeugtem Strom z.B. aus einer Photovoltaik-Anlage versorgt werden. Sollte der solare Eigenstrom allerdings an Dritte abgegeben werden, ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zwingend zu beachten. So muss der Stromlieferant (PV-Anlagen-Betreiber) z.B. für die gelieferten Strommengen die EEGUmlage an den Netzbetreiber abführen. Abhängig davon, ob die Photovoltaikanlage eine Leistung kleiner oder größer 10 kWp hat, ist neben dem Zweirichtungszähler (Liefer- /Bezugszähler) ein weiterer Zähler (Erzeugungszähler) erforderlich.

Hochwasserschutz Anfrage vom 20.07.2021

Auch an Witten ist das Unwetter vom 14. Juli nicht spurlos vorbei gegangen. Es mussten  Häuser evakuiert werden und es sind zahlreiche Schäden entstanden. Glücklicherweise gab es hier keine schwer Verletzten. Um die privaten Präventionsmöglichkeiten gegen Hochwasser und Starkregen sowie die dazugehörende Beratungsmöglichkeiten besser bekannt zu machen, schlagen wir vor, die dienstlichen Kontaktdaten des Wittener Starkregenbeauftragten in der Bevölkerung stärker zu verbreiten.

Mit Blick auf die Zukunft stellen sich für unsere Stadt zudem wichtige Fragen:

 

  1. Welche Bereiche Wittens waren am stärksten betroffen und wo waren infolgedessen Schäden zu verzeichnen?
  2. An welchen Stellen ist aus städtischer Sicht ein Handeln  (dringend) erforderlich?

  1. Wo wird auf Wittener Stadtgebiet in den nächsten Jahren in den Hochwasserschutz investiert?  Was unternimmt die Stadtverwaltung, um die Menschen mit ihrem Hab und Gut, aber auch Firmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze besser zu schützen?
  2. Wo stehen in Witten Hochwasserschutzmaßnahmen der Wasserverbände, der Bezirksregierung oder des Landes an?
  3. Welche Landesprojekte laufen derzeit in Witten?
  4. Für welche Projekte sind Fördermittel beantragt?
  5. Kommen aufgrund der Schadensbeurteilung zusätzliche Maßnahmen dazu?
  6. Wo können Betroffene Soforthilfe beantragen?
  7. Trifft es zu, dass die Landesregierung die Soforthilfe in 2019 abgeschafft hat?
  8. Sind die neu zu installierenden Sirenen so ausgestattet, dass auch erklärende Lautsprecherdurchsagen möglich sind? Welche zusätzlichen Benachrichtigungsmöglichkeiten gibt es in Witten?
  9. Wird ein Koordinierungstelefon eingerichtet?

Umleitungsstrecke an der Oberen Rauhen Egge verkehrssicher herrichten - Antrag vom 11.06.2021

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr beauftragt die Stadtverwaltung, den letzten Straßenabschnitt der Oberen Rauhen Egge (Verbindungsweg zum Waldweg) vor Beginn der Kanalbaumaßnahme an der Rauhen Egge zu erneuern. Insbesondere der Zweiradverkehr / Radverkehr ist dort bereits jetzt besonders gefährdet.

Begründung: 

Der genannte Straßenabschnitt ist in einem extrem schlechten Zustand. Dabei ist er eine von insgesamt nur zwei Zufahrtsmöglichkeiten zum Siedlungsgebiet Rauhe Egge mit circa 900 Einwohner*innen. Wenn die andere Zuwegung vom Hammertal aus aufgrund der bevorstehenden Kanalbaumaßnahme im Bereich der Hauptzufahrt gesperrt wird, finden die betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen keine taugliche Umleitungsstrecke vor. Während dieser Straßenbereich für die Autofahrer „nur“ eine Zumutung ist, stellt seine Nutzung für Motorrad- oder Radfahrer*innen eine echte Gefahr dar. Aus diesem Grunde ist ein Handeln erforderlich. In ihrer Stellungnahme zu unserer diesbezüglichen Anfrage vom 31.8.2020 hatte die Stadtverwaltung am 15.9.2020 bereits angekündigt, dass die Kanalbaumaßnahme für 2024 geplant ist. Der aktuelle Straßen- und Wegeplan hat diesen Zeitplan nun bestätigt.

Laut der Stellungnahme der Stadt vom 15. September letzten Jahres ist dabei mit einer Vollsperrung von neun Monaten zu rechnen und die Umleitung führt über die einzig verbleibende Verbindung - genannt Holperstrecke.

  

Ein weiteres Problem ist die an vielen Stellen enge Straße „Waldweg“: Wenn der Kanalbau in 2024 beginnt, wird es dort verstärkt zu Begegnungsverkehr kommen. Eine Ampelregelung muss dann her, da es zu wenig Ausweichstellen für die Verkehrsteilnehmer im Waldweg gibt. Aus diesem Grunde sollte bereits jetzt für die Dauer der Umleitung an eine Ampelregelung am Waldweg gedacht werden. Die Stadtverwaltung sollte die Vorbereitungen dafür treffen.

Vor Beginn der Bauarbeiten sollte zudem der Zustand der Straßenbankette in der Straße „Waldweg“ jeweils sorgfältig dokumentiert werden, damit der Anspruch auf eine Regulierung der Schäden aus der Bauzeit und der Straßenerneuerung später besser gelingen kann.

 

Wurde am 30. August 2021 im Fachausschuss beschlossen.

 

Nutzung eines Corona-Frühwarnsystems Anfrage vom 12.05.2021

Sehr geehrter Herr König,

die großen Wasserverbände haben Modellversuche zum Aufbau eines Frühwarnsystems für Corona-Infektionen gestartet. Die Ergebnisse der Wasseranalysen sind ermutigend. Offenbar lassen sich regionale Betroffenheiten und auch das Auftauchen von Mutationen im Abwasser schneller feststellen als durch die Gesundheitsämter und virologischen Institute. Bitte beantworten Sie uns dazu folgende Fragen:  

  1. Sind der Ruhrverband oder die Emschergenossenschaft schon mit Informationen oder Fragen zu diesem Frühwarnsystem an die Entwässerung Stadt Witten herangetreten?

      Wenn ja, worum ging es dabei konkret?

  1. Etwa Dreiviertel des Wittener Abwassers übernimmt der Ruhrverband zur Klärung. Um das Abwasser aus Rüdinghausen und Annen kümmert sich die Emschergenossenschaft Gab es von diesen Verbänden schon eine Abfrage zu einem grundsätzlichen Interesse, künftig solche Informationen vom Ruhrverband (Kläranlage Bochum) oder von der Emschergenossenschaft zu beziehen? Wenn ja, wie fiel die Antwort aus?

  1. Welchen konkreten Nutzwert sieht die Stadt, bzw. ESW in einem solchen Corona-Frühwarnsystem?

  1. Inwieweit wäre der Kreis in ein solches System einzubinden?

Beleuchtung für die neu gestaltete Wittener Straße zwischen Kämpenstraße und Im Hammertal - Antrag vom 06.05.2021

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr fordert die Stadtverwaltung auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um auch künftig eine Beleuchtung des Radweges an der Wittener Straße zwischen den Einmündungen der Kämpenstraße und der Straße Im Hammertal sicherzustellen.

Begründung: Im nächsten Jahr wird der Landesbetrieb Straßen NRW die Wittener Straße neu gestalteten und sanieren. Nach dessen Angaben soll sie durchgehend mit einem Zwei-RichtungsRadweg ausgestattet werden. Bislang ist der Radweg der Wittener Straße auch in dem Abschnitt zwischen Kämpenstraße und Im Hammertal beleuchtet. Mit der Straßensanierung gehen an dieser Strecke jedoch die Lichter aus, denn sie liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Es ist nur einer großzügigen und freiwilligen Investition der kleinen Stadt Herbede in den 70er-Jahren zu verdanken, dass die gesamte Straße mit Radweg damals auf ganzer Länge mit einer Beleuchtung ausgestattet wurde. Die Stadt Witten hat unserer Bitte entsprochen und bereits vor einiger Zeit zugesagt, den Fuß- und Radweg im Bereich zwischen der Knappensiedlung und der Kämpenstraße (ca. 150 Meter) zu beleuchten. Da der Landesbetrieb Straßen NRW nicht für das Licht auf Landstraßen zuständig ist, sieht er sich in dem restlichen - und weitaus größeren - Abschnitt des rad- und Fußweges auch aktuell nicht in der Pflicht – obwohl die Bedeutung des Radverkehrs mittlerweile stark zugenommen hat. Bei der Strecke entlang der Wittener Straße handelt es sich noch dazu nach einer Klassifizierung des RVR um eine RadHauptwegeverbindung zwischen Witten und Hattingen. Die Sicherheit aller Nutzer*innen muss auf einer solchen Strecke auch bei Dunkelheit gewährleistet sein. Aus diesem Grund beauftragen wir die Stadtverwaltung, sämtliche Möglichkeiten auszuloten, damit die Qualität des größten Teils dieser Radverbindung an der Wittener Straße nicht unter einer fehlenden Beleuchtung leidet und die Sicherheit der Radfahrer*innen beeinträchtigt wird. Solche Chancen sehen wir beispielsweise in der Nutzung von Förderprogrammen für den sicheren Radverkehr und in Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem RVR. Idealerweise sollte eine künftige Beleuchtung nicht die ganze Nacht über mit voller Kraft strahlen. Damit Energie gespart und die Lichtverschmutzung reduziert werden kann, sollte geprüft werden, ob der Einsatz von Bewegungsmeldern an dieser Stelle möglich ist. Alternativ könnte die Beleuchtung beispielsweise zwischen 22 und 5 Uhr gedimmt werden.

Wurde am 30. August 2021 im Fachausschuss beschlossen.

Mobilität in lebenswerten Städten Anfrage vom 28.04.2021

Sehr geehrter Herr König,                                                                                                                                       mit einer Kommunalkonferenz ist am 16. April die Bewerbungsfrist für den Landeswettbewerb „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ zu Ende gegangen. Bis 2026 sind dort 100 Millionen Euro in den Bereichen ÖPNV, Radverkehr und Straßeninfrastruktur ausgelobt. Mit dem Fördergeld soll die Mobilität im städtischen Raum besser, sicherer und sauberer gestaltet werden. Konkret soll es u. a. den Fuß- und Radverkehr in den Innenstädten stärken, den ÖPNV verbessern und besser vernetzen – auch mit Fahrrad- und Carsharing-Angeboten. Förderwürdig sind dabei nur Mobilitätsangebote, die auch digital abgerufen werden können. Wir haben dazu folgende Fragen:

1. Haben Sie selbst oder ein anderer Vertreter/eine andere Vertreterin unserer Stadt an einer der Kommunalkonferenzen teilgenommen? Wenn ja, haben sich daraus neue Chancen für die Mobilität in Witten erschlossen? Können Sie diese konkret benennen?

2. Hat die Stadt Witten am Wettbewerb Mobil.NRW teilgenommen? Wenn ja - mit welchen Projekten?

3. Falls nicht, warum konnte Witten sich nicht einbringen?

Positive Effekte der Dachbegrünung auf das Stadtklima besser nutzen Anfrage vom 29.03.2021

Sehr geehrter Herr König,
das Stadtklima ist in Zeiten des Klimawandels ein wichtiges Handlungsfeld geworden. Pflanzen spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Sie filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft, wirken der Aufheizung durch die versiegelten Flächen entgegen, sind Lebensraum für Vögel und Insekten. Um positive Effekte zu erreichen, bietet sich in dicht besiedelten Innenstädten mangels anderer Flächen vielfach auch die Begrünung von Dächern an. Solche Maßnahmen ziehen neben den genannten Effekten auch eine Entlastung der Kanalisation nach sich. Da ein begrüntes Dach mehr als die Hälfte des jährlichen Niederschlags wieder verdunstet, werden Siedlungsentwässerung und Kläranlagen entlastet. Die Immobilienbesitzer können dadurch Geld sparen. Aktuell zahlen sie eine Regenwassergebühr von 1,59 €/m² (Emschergenossenschaft) oder 1,10 €/m² (Ruhrverband). Da sich im Winter auch der Effekt einer Wärmedämmung einstellt, können Hauseigentümer für eine Dachbegrünung eine KfW-Förderung beantragen. Unter der Voraussetzung, dass diese fachgerecht angelegt wird, schützt sie zudem die Dachkonstruktion vor extremen Witterungseinflüssen wie Hitze, Sturm, Hagel und UV-Strahlung. Unterm Strich kann das die Lebensdauer eines Dachs nach Einschätzung aus dem Hamburger Leitfaden zur Planung von Dachbegrünung zudem um mindestens zehn Jahre verlängern. Offenbar wird bei einer Kombination mit Photovoltaik-Anlagen zudem durch kühlende Effekte der Wirkungsgrad der Anlagen gesteigert. Daher wüssten wir gerne:

1. Informiert die Entwässerung Stadt Witten die Hausbesitzer darüber, dass sie durch eine Dachbegrünung positive Beiträge zu einem guten Stadtklima leisten und dabei auch noch Geld sparen, bzw. durch die Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik mehr Geld verdienen können? Wenn ja, auf welchen Wegen, bzw. bei welchen Gelegenheiten geschieht das bereits?

2. Falls nicht, warum nicht? Aus unserer Sicht sollte die ESW diese Chance, das Stadtklima positiv zu beeinflussen, nutzen.

3. In welcher Art und Weise macht ESW ihre Kunden darauf aufmerksam, dass sich Gründächer für sie sogar gebührenmindernd auswirken?

4. Was spricht dagegen, die aktuelle Gebührenminderung (Faktor 0,4) auf den Faktor 0,3 oder 0,35 anzuheben? Das würde den finanziellen Anreiz zur Dachbegrünung weiter steigern.

Dauerhafte Anhebung der Grenze für die freie Vergabe im Tiefbau Antrag vom 12.03.2021

Sehr geehrter Herr König,

nachfolgenden Antrag möchten wir einbringen.

Beschlussvorschlag:

Die Grenze für die freie Vergabe im Tiefbaubereich wird dauerhaft auf 30 000 Euro angehoben.

Begründung:

Schnelle und effiziente Vergabeverfahren sind nicht nur in der aktuellen Pandemie für die öffentlichen Beschaffung von besonderer Bedeutung. Um ein besseres und zeitgemäßes Arbeiten in der Pandemie zu ermöglichen, ist die Höhe der freien Vergaben z.B. für das Tiefbauamt vorübergehend bereits von maximal  5000 Euro auf 15 000 Euro erhöht worden.

Damit insbesondere die Straßenschäden, die der Winter angerichtet hat, schneller und effektiver abgearbeitet werden können, sollte die Vergabegrenze für den Tiefbaubereich dauerhaft weiter angehoben werden. Dazu gab es schon in 2016/2017 vielversprechende Gespräche. Zu einer Anhebung ist es aber noch nicht gekommen.

Durch die dauerhafte Erhöhung der Vergabegrenze in diesem Bereich werden zeitraubende bürokratische Verfahren überflüssig. Es besteht die Chance, dass die Verantwortlichen dann mehr Reparaturarbeiten – etwa mit heißem Teer - in die Wege leiten können. Der Zustand der maroden Straßen wird sich dann schneller und großflächiger verbessern als das bei den bislang üblichen Vergabeverfahren der Fall wäre. Damit endlich größere Fortschritte in diesem Bereich erzielt werden können, ist die Anhebung der Grenze für die freie Vergabe erforderlich.

Wurde im Fachausschuss beschlossen.

Anfrage zum Gelände des alten Steinbruchs an der Wittener Straße vom 11.02.2021

Sehr geehrter Herr König,

im Zuge der Straßenbauarbeiten an der Wittener Straße fällt der Bereich des alten Steinbruchs gegenüber der Firma Bötzel auf. Er gehört zu einer alten Ziegelei. Der Fuß- und Radweg, der an ihr vorbeiführt, ist schon länger aus Sicherheitsgründen abgesperrt. Die Fassade des Ziegelei-Gebäudes bröckelt ab und herabfallende Steine könnten Passant*innen gefährden. Sie sind an dieser Stelle gezwungen, die Straßenseite zu wechseln und dabei die viel befahrene Straße zu überqueren. Uns ist bewusst, dass zumindest in Teilen der Kreis rechtlich zuständig ist. Bitte binden Sie ihn zur Beantwortung der folgenden Fragen ein, wo es nötig ist:

  1. Wem gehört das Gelände der alten Ziegelei?
  2. Wann und wie wird die oben beschriebene Problematik der Absperrung behoben? Der Weg muss für Fußgänger*ínnen und Radfahrer*innen spätestens im Zuge der Neugestaltung der Straße wieder benutzbar sein. 
  3. Ist die Stadt mit dem EN-Kreis im Gespräch über die Zukunft des Geländes der alten Ziegelei?
  4. Welche Art der Nutzung (z.B. Wohnen) wäre an dieser Stelle bauplanungsrechtlich möglich?

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu den Fragen 1 – 4:

Der ursprüngliche Ziegeleibetrieb wurde bereits vor vielen Jahrzehnten eingestellt. Der jetzige Grundstückseigentümer hat dort in den 80-iger und 90-iger Jahren einen Schlackenaufbereitungsbetrieb geführt, genehmigt wurde diese Anlage vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hagen nach den Vorschriften des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes. In den letzten Jahren hat es keine Nutzung des Grundstückes gegeben. Aus der Phase der Schlackenaufbereitung befinden sich aber noch umfangreiche Ablagerungen auf dem Grundstück, ferner gibt es mehrere Bergbauschächte. Die baulichen Anlagen sind einsturzgefährdet. Nach einem großen Sturm vor einigen Jahren sind in Straßennähe Teile der baulichen Anlagen eingestürzt und stellten eine konkrete Gefahr für die Verkehrssicherheit der Wittener Straße dar. Auf Veranlassung des Bauordnungsamtes wurde der Gefahrenbereich abgesperrt. Das Grundstück selber ist abgesperrt und gegen Zutritt gesichert. Ordnungsrechtlich ist der EnnepeRuhr-Kreis für die Altlastenlage zuständig, das Bauordnungsamt Witten für die baulichen Anlagen. Leider gibt es keinen greifbaren Ordnungspflichtigen, nach Recherchen von Kreis und Stadt ist die Firma schon seit geraumer Zeit insolvent und der Grundstückseigentümer selber steht unter Betreuung, auch das Grundstück stellt keinen signifikanten Vermögenswert dar. Es ist zu befürchten, dass Sicherungsmaßnahmen zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Versuche von Seiten der Kreisverwaltung und der Bauverwaltung der Stadt Witten, eine Nachnutzung des Grundstückes (in Verbindung mit einer Sicherung der vorhandenen Altlast) in die Wege zu leiten, sind gescheitert. Zulässig wäre vom Grundsatz her eine gewerbliche Nutzung, eine Wohnnutzung ist schon aus Gründen der Nähe zum Schrottaufbereitungsstandort Bötzel nicht möglich. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und wird nach den Regeln des § 34 BauGB beurteilt, der Flächennutzungsplan stellt es als gewerbliche Baufläche dar. Es ist zu befürchten, dass der unerfreuliche Zustand nicht nur kurz- oder mittelfristig andauern wird.

Anfrage zur Realitätsnahen Kalkulation der Abwassergebühren vom 04.02.2021

Sehr geehrter Herr König,

der Bund der Steuerzahler hat ein NRW-Städteranking für die Abwassergebühren veröffentlicht. Die Stadt Witten liegt demnach mit ihren Preisen im oberen Mittelfeld.

https://steuerzahler.de/aktuelles/detail/grosser-vergleich-der-abfall-und-abwassergebuehren-fuer-private-haushalte-2020-in-nordrhein-westfalen/?cHash=18fcf2c4e8ba23f1cebac3e4909ddc33&L=0

   

Um die Kosten für die Haushalte zu senken, wirbt der Bund der Steuerzahler für den Einsatz realitätsnaher kalkulatorischer Zinsen und Abschreibungen bei der Berechnung der Abwassergebühr: https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/kaempfen-sie-mit-dem-bdst-fuer-faire-abwassergebuehren/

Unter anderem befürwortet er bei den Abschreibungen eine Kalkulation nach dem  Anschaffungszeitwert, weil das für die Gebührenzahler günstiger ist.  Mit Blick auf die Niedrigzinsen fordert er den Einsatz eines maßvollen Zinssatzes bei den kalkulatorischen Zinsen. Bitte beantworten Sie uns – auch mündlich im Betriebsausschuss ESW - folgende Fragen:

1. Erfolgen die Abschreibungen im Bereich des Abwassers in der Stadt Witten nach dem Anschaffungs- oder dem Wiederbeschaffungswert?

2. Falls der Wiederbeschaffungszeitwert eingesetzt wird, wie würde sich eine Umstellung auf den Anschaffungswert für die Gebührenzahler und auf der Einnahmeseite bei ESW und der Stadt Witten bemerkbar machen?

3. Wie hoch ist der kalkulatorische Zins, der bei der Gebührenberechnung für das Abwasser in Witten zugrunde gelegt wird?

4. Wie hoch ist der Fremdkapitalzinssatz für Kommunaldarlehen zur Zeit?

5. Mit welchen Mitteln setzt sich die Entwässerung Stadt Witten für realitätsnahe und niedrige Abwassergebühren im Interesse der Gebührenzahler ein?

Antrag zur Verbesserung der Vorfahrtsregelung und wechselseitiges Parken vom 03.02.2021

Sehr geehrter Herr König,

nachfolgenden Antrag möchten wir einbringen.

Beschlussvorschlag:

Im Kreuzungsbereich der Heinrich-Heine-, Friedrich-Hebbel- und Gerhart-Hauptmann-Straße wird die gültige Rechts vor Links-Regelung durch Haltelinien auf der Fahrbahn oder eine dementsprechende Beschilderung besser verdeutlicht.

Auf der Heinrich-Heine-Straße soll im Abschnitt zwischen der Einmündung der Wagenfeld- und der Rüsbergstraße eine Beschilderung erfolgen, die ein wechselseitiges Parken zu bestimmten Zeiten vorschreibt, damit eine Straßenreinigung auf beiden Straßenseiten möglich ist.

 

Begründung:

Die Verdeutlichung der Vorfahrtsregelung soll für mehr Verkehrssicherheit sorgen, denn am Steuer der abbiegenden Fahrzeuge, die aus der Friedrich-Hebbel-Straße kommen, ist die Heinrich-Heine-Straße schlecht zu überblicken. Das gilt vor allem für die vorfahrtsberechtigten Linksabbieger. Sie können den herannahenden Gegenverkehr schlecht erkennen. Der Grund dafür sind die parkenden PKW, die kurz hinter der Kreuzung – Blickrichtung bergauf – stehen. Aus Sicht der einbiegenden PKW parken sie am linken Fahrbahnrand der Heinrich-Heine-Straße, aufgrund der Enge auf der Spur des Gegenverkehrs. Dieser muss also dieselbe Fahrbahn wie die teils vorfahrtsberechtigten Abbieger nutzen. Haltelinien hätten hier eine ordnende Funktion, indem sie für mehr Abstand und Übersicht sorgen.

Die neue Parkregelung in dem oben beschriebenen Abschnitt der Heinrich-Heine-Straße soll dafür sorgen, dass die Straßenreinigung künftig effektiver arbeiten kann. Wenn beispielsweise die Autos in geraden Kalenderwochen nur am rechten und in ungeraden Kalenderwochen nur am linken Fahrbahnrand stehen dürfen, bleibt immer eine Seite für das Reinigungsfahrzeug frei.

Wurde im Fachausschuss abgelehnt.

Prüfauftrag für einen Pumptrack vom 21.12.2020

Sehr geehrter Herr König,

nachfolgenden Antrag möchten wir einbringen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Einrichtung eines Pumptracks für Mountainbiker und die Nutzer*innen anderer Rollsportgeräte (Skateboard, Inliner, Scooter) im Umfeld des Kemnader Sees oder an anderer Stelle in der Stadt möglich ist. Die Hauptkriterien bei der Standortauswahl sollen sein: Gute Erreichbarkeit, Vermeidung von Anreiseverkehr, möglichst wenig Bodenversiegelung. Bezüglich der finanziellen Umsetzbarkeit wird die Stadtverwaltung gebeten, eine Förderung nach dem Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten in Betracht zu ziehen.

 

Begründung: 

Ein Pumptrack ist ein geschlossener Rundkurs mit Wellen, Steilkurven und Sprüngen. Mountainbiker bewältigen ihn, ohne in die Pedale zu treten – die Beschleunigung erfolgt allein durch ein pumpendes Drücken.

Nach uns vorliegenden Einschätzungen eines sachkundigen Witteners würde der Bau einer attraktiven Anlage dieser Art 250 000 Euro kosten. Wenn dabei der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten zum Tragen kommt, müsste die Stadt demnach lediglich einen Eigenanteil von 10 Prozent, also 25 000 Euro tragen. Der Investitionspakt soll bis 2024 fortgesetzt werden. 

Für den Unterhalt derartiger Anlagen entsteht offenbar kein großer Aufwand. Mit den Happy Trail Fans stünde nach unseren Informationen zudem ein örtlicher Vereinspartner für das Projekt zur Verfügung. Eine Projektskizze des Initiators legen wir diesem Antrag bei.

Tatsächlich würde eine Umsetzung dieser Idee die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung in Witten um eine attraktive Facette bereichern. Möglicherweise hätte sie auch positive Effekte auf den (Tages)Tourismus. Das Umfeld des Kemnader Sees könnte wie auch andere Stellen im Stadtgebiet ein geeigneter Standort sein.

Wurde im Fachausschuss beschlossen.

Anfrage zur Umsetzung des Auftrags zur Schaffung von Wildblumenflächen vom 30.11.2020

Sehr geehrter Herr König,

der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat der Stadtverwaltung am  11. Oktober 2018 auf Initiative der SPD-Fraktion einstimmig den Auftrag erteilt, u.a.

- zu prüfen, ob das  neue Gewerbegebiet „Drei Könige“ als grünes Gewerbegebiet angelegt werden kann oder andere Gewerbegebiete entsprechend umgestaltet werden können.

- Überlegungen dazu anzustellen, wo Wildblumenwiesen im Bereich von Straßen oder im Umfeld von öffentlichen Gebäuden angelegt werden können.

- zu prüfen, wie auf den Wildblumenflächen Lebensräume (Nist-Gelegenheiten) für Insekten verbessert werden können. 

Damit sollten Beiträge zum Schutz der Artenvielfalt in Witten geleistet werden. Dazu wüssten wir gerne:

1. Kann das neue Gewerbegebiet „Drei Könige“ ein grünes Gewerbegebiet werden? Wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret vorgesehen?

2. Falls nein, warum kam dieser Gedanke hier nicht zum Tragen?

3. Hat die Stadtverwaltung inzwischen geeignete Flächen für Wildblumen identifiziert und entsprechend gehandelt? Wenn ja, wo liegen diese Flächen und sind sie bereits entsprechend gestaltet?

4. Wenn nein, warum hat sich die Umsetzung des Arbeitsauftrags verzögert? Wann wird er erledigt?

5. Sind die Kommunalfriedhöfe möglicherweise auch als Standorte für Wildblumenflächen geeignet?

6. Im Rahmen des Wildblumenprogramms sollte auch die Schaffung von geeignetem Lebensraum für Insekten geprüft werden. Gibt es dazu bereits konkrete Ergebnisse, bzw. Perspektiven? 

Anfrage zur Parkplatzsituation an der neuen Kita Buchholz vom 31.08.2020

Sehr geehrte Frau Leidemann,

für  Neubau und Erweiterung des Buchholzer Kindergartens ist eine gute Lösung an einem geeigneten Standort an der Straße Im Hammertal gefunden. Durch den Umzug des Kindergartens entspannt sich die Parkplatzsituation am bisherigen Standort Buchholzer Straße beträchtlich – ein sehr positiver Nebeneffekt für den gesamten Ortsteil. Die neue Einrichtung soll in Holzbauweise entstehen. Bei der Besichtigung  eines aus Holz gebauten Hattinger Kindergartens waren die Buchholzer Kindergartenleitung und die anwesenden Fachpolitiker sehr von dem Gebäude angetan – die neue Kita ist ein Gewinn für Buchholz. Für uns ergeben sich aktuell noch Fragen zu den Parkplätzen am neuen Standort:

1. Sollen die Mitarbeiter und Eltern, die ihre Kinder zur Einrichtung bringen, bereits

   vorhandene Parkgelegenheiten am neuen Standort nutzen?

2. Wenn ja, welche sind das?

3. Wenn nein - wo werden die eigenen Parkmöglichkeiten für die Einrichtung geschaffen?

4. Durch den neuen Kindergartenstandort ist mehr Verkehr an der Straße Rehnocken zu

    erwarten. Gibt es bereits eine entsprechende Verkehrsplanung für diesen Bereich?

Anfrage zur Erneuerung der Verbindungsstraße zwischen der Oberen Rauhen Egge und Waldweg vom 31.08.2020

Sehr geehrte Frau Leidemann,

der letzte Straßenabschnitt, der die Obere Rauhe Egge mit dem Waldweg verbindet, ist in einem extrem schlechten Zustand. Dabei ist er eine von insgesamt nur zwei Zufahrtsmöglichkeiten zum Siedlungsgebiet Rauhe Egge mit circa 900 Einwohner*innen. Sollte die andere Zuwegung einmal gesperrt sein, wäre die Nutzung des Verbindungswegs in seinem aktuellen Zustand eine Zumutung für die Anwohner*innen. Uns ist bekannt, dass im Bereich der Hauptzufahrt des Siedlungsgebietes Kanalbauarbeiten mit breiten Gräben anstehen. Bitte beantworten Sie uns dazu folgende Fragen:

1. Wann soll der Kanalbau in der Straße Rauhe Egge (Zufahrt Im Hammertal) erfolgen?

2. Kann dabei eine Vollsperrung vermieden werden?

3. Sind im Vorfeld des Kanalbaus Arbeiten an der Decke des Verbindungswegs zwischen

    der Oberen Rauhen Egge und dem Waldweg geplant?

4. Ist dort ein Vollausbau oder eine Sanierung mit Haushaltsresten vorgesehen?

 

Erneuerung der Verbindungsstraße zwischen der Oberen Rauhen Egge und Waldweg; Anfrage der SPD-Fraktion vom 31.08.2020

Zu Ihrer o.g. Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu Frage 1 und 2: Wann soll der Kanalbau in der Straße Rauhe Egge (Zufahrt Im Hammertal) erfolgen? Kann dabei eine Vollsperrung vermieden werden?

Lt. dem Abwasserbeseitigungskonzept der ESW ist die Kanalbaumaßnahme „Kanalerneuerung Rauhe Egge“ für das Jahr 2024 und folgende vorgesehen. Bei dieser Maßnahme muss der vorhandene Mischwasserkanal aus dem Jahre 1967 von der Einmündung Im Hammertal auf einer Länge von ca. 130,00 m erneuert werden. Gleichzeitig wird der Kanal um weitere 35,00 m verlängert und an den vorhandenen MW-Kanal DN 600 in Höhe von Hausnummer. 7b angeschlossen. Hierfür wird der MW-Kanal, der durch die Gärten von Rauhe Egge 2 und Im Hammertal 82 verläuft und an den Stauraumkanal in der Straße Im Hammertal anschließt, aufgegeben. Somit kommen ca. 95,00 m MW-Kanal DN 600 und ca. 80,00 m MW-Kanal DN 800 zur Verlegung. Durch die engen Straßenverhältnisse und den vorgegebenen Baugrubenbreiten ist hier die Verlegung nur unter Vollsperrung möglich. Für die Dauer von ca. 9 Monaten ist die Straße voll gesperrt. Eine Umleitung wird über den Waldweg und die Obere Rauhe Egge geführt.

Zu Frage 3 und 4: Sind im Vorfeld des Kanalbaus Arbeiten an der Decke des Verbindungswegs zwischen der Oberen Rauhen Egge und dem Waldweg geplant? Ist dort ein Vollausbau oder eine Sanierung mit Haushaltsresten vorgesehen?

Seitens des Tiefbauamtes sind keine vorauslaufenden Arbeiten an der Decke des Verbindungsweges geplant. Im Zusammenhang mit dem aufzustellenden Straßen- und Wegekonzept wird durch das Baudezernat geprüft, ob im Zuge der Kanalbaumaßnahme ein Vollausbau oder eine Sanierung durchzuführen ist.

 

 

 

Antrag zum Spielangebote an Kunstrasenplätzen vom 20.08.2020

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfe- und Schulausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, im nahen Umfeld der Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen Spielgeräte für Kinder überall dort aufzubauen, wo es geeignete Flächen dafür gibt.

Begründung:

Die Sportvereine klagen über Mitgliederschwund. Vielen Eltern - vor allem den berufstätigen - fehlt die Zeit, Sport zu treiben. Grundsätzlich könnten alle Mütter und Väter die Familie und den Sport besser miteinander vereinbaren, wenn es an den Sportplätzen Spielgelegenheiten für die Kinder gäbe. Während die Erwachsenen trainieren, könnte der Nachwuchs sich dann ganz in ihrer  Nähe vergnügen. Zumindest für Jungen und Mädchen aus bestimmten Altersgruppen, die eine Zeitlang unbeaufsichtigt bleiben können, wäre das ein gutes Angebot. Vielleicht könnten die Sportvereine für die Jüngeren sogar noch eine Aufsicht organisieren.

Wünschenswert wären solche Spielgelegenheiten zwar an jeder Sportanlage. Um die Kosten in Grenzen zu halten, sollten sie zunächst im Umfeld der Kunstrasenplätze aufgebaut werden. Wenn sie sich bewähren, wäre eine Erweiterung denkbar.

Anfrage zum Informationsaustausch zwischen Kindergärten und Eltern in der Pandemie vom 03.06.2020

Sehr geehrte Frau Leidemann,

Schulen und Kindergärten stehen in der Pandemie vor großen Problemen. Sie müssen organisieren, wie sie wenigstens einen Teil ihrer Arbeit weiter erledigen können. Aus Elternkreisen haben wir gehört, dass mitunter nur spärliche aktuelle Informationen aus den Kindergärten in die Familien fließen. Daher wüssten wir gerne:

Frage 1:

Wie ist in den städtischen Kindergärten der Informationsaustausch zwischen Eltern und Einrichtung organisiert?

Der Informationsaustausch zwischen Eltern und Einrichtung erfolgt in der Regel durch den direkten Kontakt im Elterngespräch, ansonsten bekommen die Kinder Post für die Eltern in ihre Kindergartentaschen.

Während der Krisenzeit mit Schließung der Einrichtung war das nicht möglich. Die Eltern wurden anlassbezogen über Email und Briefpost informiert.

Zu Frage 2:

Die Intensität des Informationsflusses zwischen Einrichtung und Eltern ist in den Wittener Kindergärten offenbar sehr unterschiedlich. Wie kommt es zu diesen Unterschieden?

Die Intensität des Austausches wird oft subjektiv unterschiedlich wahrgenommen. Eine kritische Elternschaft betrachtet die Menge des Informationsflusses oft anders als eine weniger kritische Elternschaft. Es ist aber tatsächlich so, dass die Telefone in den Einrichtungen grundsätzlich besetzt waren und Fragen auf jeden Fall beantwortet wurden.

Zu Frage 3:

Ist für den Informationsaustausch eine ausreichende digitale Ausstattung in allen Einrichtungen vorhanden?

Die Einrichtungen verfügen über PC und Telefon. Derzeit wird die Einrichtung einer Kita-App betrieben, die den schnellen Kontakt (ähnlich WhatsApp) zu den Eltern ermöglicht.

Zu Frage 4:

Welche Unterstützung kann die Stadt anderen Trägern anbieten, um die Kommunikation zwischen Eltern und Einrichtungen zu fördern?

Die Stadt ist für die Kommunikationswege der anderen Träger aufgrund der Trägerautonomie nicht zuständig.

Zu Frage 5:

Ist es denkbar, dass die städtischen Kitas ein Betreuungsangebot in den Sommerferien starten? Welche Regelungen gelten in dieser Hinsicht für die Träger der anderen Einrichtungen?

Die Kitas halten regelmäßig eine Notbetreuung für die Kinder von den Eltern vor, die in den Ferien nachweislich keinen Urlaub nehmen können. Unter den Voraussetzung der Corona-Betreuungsverordnung sind weitere Vermischungen – z.B. durch Kinder von anderen Einrichtungen – nicht zulässig. Ein Ferienspielangebot existiert von Seiten der Jugendförderung (Wittener Ferienspiele), dieses wird häufig von Personensorgeberechtigten auch als Möglichkeit einer pädagogisch begleiteten Betreuung genutzt. Ein Angebot in städtischen Kitas ist nicht beabsichtigt, aufgrund der angespannten personellen Situation wäre ein solches Angebot auch nicht durchführbar.

Anfrage zur Erleichterungen für Sportvereine in der Krise vom 19.05.2020

Sehr geehrte Frau Leidemann,

nach dem Lockdown in der Corona-Krise können die Aktivitäten in den Sportvereinen erst langsam wieder anlaufen. Die Vereine hatten und haben daher noch mit großen Problemen zu kämpfen - auch wenn das Land ihnen mit Hilfsprogrammen (z.B. Soforthilfen bei drohender Zahlungsunfähigkeit)  und mit dem Rettungsschirm Unterstützungen gewährt hat. Durch die Einstellung des Trainings und der Wettkämpfe sind Einnahmen weggefallen, viele Kosten liefen jedoch weiter. In die Vereinskassen wurden tiefe Löcher gerissen. 

Wir wüssten gerne:   

1. Hat die Stadtverwaltung einen Überblick über die aktuelle Situation der in Witten ansässigen Vereine? Wenn ja, wie ist die Lage?  Konnten alle Vereine von den Landesprogrammen profitieren? Haben bisher alle die Krise überstanden?

2. Ist bekannt, ob einige gemeinnützige Vereine ihre nebenberuflich tätigen Übungsleiter in der Krise weiter bezahlt haben?

3. Ist bekannt, ob Vereine, die wirtschaftlich tätig sind,  für ihre Beschäftigten Kurzarbeit angemeldet haben? 

4. Sieht die Stadt eine Möglichkeit, den Sportvereinen zu ihrer finanziellen Konsolidierung ein Entgegenkommen bei der Energiekostenpauschale zu zeigen?

5. Welche anderen Entlastungen sind denkbar?

 

 

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Anfrage Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 10.03.2020

Sehr geehrte Frau Leidemann,

das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat das kommunale Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) verbessert. Wie aus einem Brief unserer Ministerin Svenja Schulze hervorgeht, werden städtische Projekte, die den Klimaschutz fördern,  zu günstigen Bedingungen vom Bund unterstützt. Konkret geht es um das kommunale Energiemanagement, das Klimaschutzmanagement und um investive Maßnahmen. Wenn der Aufbau von Radabstellanlagen innerhalb eines 100-Meter-Radius von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt erfolgt, können arme Städte mit einem hohen Förderanteil von bis zu 80 Prozent rechnen. Investive modellhafte Radverkehrsprojekte werden sogar mit bis zu 90 Prozent unterstützt. Für uns ergeben sich folgende Fragen:

1. Hat die Stadtverwaltung für die Umsetzung des Radkonzeptes bereits Fördermittel aus der NKI beantragt?

2. Für welche konkreten Maßnahmen aus dem Radkonzept kann die Stadt sich um Geld aus diesem Topf bewerben? Kann das NKI die geplante große Abstellanlage am Hauptbahnhof fördern?

3. Bietet es aus Sicht der Verwaltung die Chance, das städtische Klimaschutzmanagement weiter auszubauen?

4. An sogenannten Mobilitätsstationen können Verkehrsteilnehmer`*innen mühelos das von ihnen genutzte Verkehrsmittel wechseln, z.B. von der Bahn aufs Leihrad oder zum Car-Sharing-Standort. Hat die Stadtverwaltung bereits angedacht, mit Fördermitteln aus dem NKI den Aufbau solcher  Mobilitätsstationen anzuschieben?

 

 

 

 

Prüfantrag Anwohnerschutz für Baumaßnahmen an der Wittener Straße vom 19.02.2020

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, ob es machbar ist, die Anwohner der Anliegerstraßen Rüsbergstraße (von Im Hammertal bis Markenstraße), des Deitermannsknapp und des Rehnocken (etwa 50m vor der BAB-Brücke) durch Einbahnstraßenregelungen gemäß der in der Begründung ausgeführten Vorschläge während der Kanalbaumaßnahme und der anschließenden Straßenbaumaßnahme an der Wittener Straße vor Ausweichverkehr zu schützen. Damit die Verkehrsstörungen während der Bauzeit in vertretbaren Grenzen gehalten werden können, wird die Stadtverwaltung außerdem gebeten, sich mit Hattingen und Sprockhövel über möglicherweise parallel anstehende Baumaßnahmen im Umfeld abzustimmen. Auch soll der Abkürzungsverkehr über die Buchholzer Straße (Schule, Kita, Kirchen Turnhalle, Lehrschwimmbecken, kom. Friedhof) bei vorher stattfindenden Überlegungen berücksichtigt werden. Ein LKW- Fahrverbot  währen hier, genauso wie die vorrübergehende Wegnahme der wenigen Parkplätze auf der Straße, angebracht

Begründung:

Im Mai soll die Kanalbaumaßnahme an der Wittener Straße beginnen. Eine Baustellenampel soll während dieser Arbeiten den Verkehrsfluss in beiden Richtungen aufrechterhalten. Es ist allerdings zu befürchten, dass der Stau, der schon jetzt zweimal täglich im Berufsverkehr die Straße verstopft, sich dadurch verlängern wird. Die betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen werden versuchen, Schleichwege zu nutzen. Die nahe gelegenen Anliegerstraßen Rüsbergstraße, Deitermannsknapp und Rehnocken sind jedoch nicht für ein vergrößertes Verkehrsaufkommen ausgelegt. Die Anwohner leiden schon jetzt darunter, dass ihre engen Straßen vom Durchgangsverkehr genutzt werden. Sie befürchten stark, dass sich diese Situation in der Baustellenphase verschärft. Die Stadtverwaltung wird daher gebeten zu prüfen, ob die Anliegerstraßen während der Baumaßnahme zusätzlich als Einbahnstraße ausgewiesen werden können. Der Rehnocken sollte in Richtung Hammertaler Straße,  die anderen in Richtung Kämpenstraße befahrbar bleiben. (So könnte eine bessere Ausgewogenheit der Verkehrsströme erzielt werden.)            

Nach Abschluss der Kanalbaumaßnahmen wird der Landesbetrieb Straßen NRW die Sanierung der Wittener Straße in Angriff nehmen. Sie soll dann nur noch in Fahrtrichtung Hattingen benutzbar sein. Da die offiziellen Umleitungen sehr weiträumig angelegt sein werden, ist zu befürchten, dass der Verkehr sich auch während dieser Baumaßnahme weiter Schleichwege sucht. Rüsbergstraße, Deitermannsknapp und Rehnocken müssen daher weiter  geschützt werden.  Die Stadtverwaltung wird daher gebeten zu prüfen, ob sie in dieser Phase alle 3 Straßen ausschließlich in Fahrtrichtung Kämpenstraße geführt werden könnten. Damit sich keine großen LKW in die kleinen Straßen verirren, sollten während aller vorübergehenden Einbahnstraßenregelungen Verbotsschilder für LKW mit einem Gesamtgewicht über 5,5 Tonnen an der Zufahrt zu den drei Straßen aufgehängt werden. Die Krünerstraße im nahen Umfeld kann auch LKW-Verkehr von 7,5 Tonnen aufnehmen. Allerdings muss das Grün an den Straßenrändern beschnitten werden, damit sie entsprechend genutzt werden kann.

  

Wurde im Fachausschuss abgelehnt.

 

Prüfauftrag vom 23.01.2020 für vier Varianten des kostenlosen ÖPNV

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beauftragt die Stadtverwaltung zu prüfen, was es kostet

-Wittener Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren täglich ab 21.30 Uhr die Gratisnutzung des ÖPNV im Stadtgebiet zu ermöglichen.
- allen Wittenern täglich ab 21.30 Uhr innerhalb des Stadtgebietes die Gratisnutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Alternativ soll durchgerechnet werden, welche Kosten anfallen, wenn alle Hinfahrt-Tickets, die ab 18 Uhr gelöst werden, auch als kostenloses Rückfahrtsticket genutzt werden können.
- allen Wittenern ab 75 Jahren die Gratisnutzung des ÖPNV zu ermöglichen.
- allen Empfängern staatlicher Transferzahlungen die Gratisnutzung des ÖPNV zu ermöglichen.
Begründung:
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren zum Beispiel bis 22 Uhr ohne Erziehungsberechtigte ins Kino gehen. Damit diejenigen, die keine Monats- oder Jahreskarte für Bus und Bahn besitzen, sicher nach Hause gelangen, soll die kostenpflichtige Nutzung des ÖPNV auch für kurze Wege keinen Hinderungsgrund darstellen. So soll gewährleistet werden, dass die Jugendlichen auch in der dunklen Jahreszeit sicher nach Hause gelangen. Es ist davon auszugehen, dass viele Schüler*innen Langzeit-Tickets besitzen. Aus diesem Grunde dürfte die Kostenbelastung durch den
Beschluss der oben beschriebenen Regelung sich in Grenzen halten. Grundsätzlich müssen Bus und Bahn attraktiver werden, damit künftig weniger Autos auf den Wittener Straßen unterwegs sind. Das dient dem Umwelt- und Klimaschutz und verbessert die Lebensqualität im Umfeld der Straßen. Verkehrsstaus werden vermieden und der Straßenlärm nimmt ab. Wenn die Nutzung des ÖPNV künftig ab 21.30 Uhr für alle Wittener innerhalb des Stadtgebietes kostenfrei wäre, könnten die oben beschriebenen positiven
Effekte in den Abendstunden eintreten. Menschen, die sonst nicht den ÖPNV nutzen, könnten leichter davon überzeugt werden, in Bus und Bahn zu steigen und so deren Vorzüge kennen zu lernen. Möglicherweise werden sie den ÖPNV dann künftig auch tagsüber öfter nutzen.
Die dritte Prüfvariante betrifft die Rentner, von denen immer mehr nur ein geringes monatliches Einkommen haben. Obwohl es für ihre Lebensqualität wichtig ist, mobil zu bleiben, sind die Kosten für den ÖPNV eine Belastung. Nicht alle können sich ein Auto leisten. Andere haben eines, nutzen es aber – auch wegen der wachsenden Unsicherheit am Steuer - nur noch selten. Arztbesuche, der Einkauf und die Teil- habe am gesellschaftlichen Leben würden dieser Personengruppe leichter fallen, wenn die Nutzung von Bus und Bahn innerhalb der Stadt für sie künftig gratis wäre. Zusätzlich würde es manchen dieser
Senior*innen leichter fallen, sich aus Vernunftsgründen von ihrem Führerschein zu trennen, wenn sich mit dem Gratis-ÖPNV eine gute Alternative bietet. Damit wäre auch ein wichtiger Beitrag zum Unfallschutz geleistet. Um die Kosten für die Stadt in Grenzen zu halten, soll das beschriebene Angebot zunächst nur die Altersgruppe ab 75 Jahren überprüft werden.
Für die Empfänger staatlicher Transferzahlungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wohngeld und Grundsicherung, wäre die Gratisnutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine wesentliche Erleichterung. Viele von ihnen sind auf den ÖPNV angewiesen, für sie ist jede Einsparung wichtig. Das Sozialticket (monatlich 38,65 Euro VER, 39,35 Bogestra) bedeutet zwar schon eine Erleichterung, doch ein Wegfall dieser Monatsgebühr würde das schmale finanzielle Budget weiter entlasten und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern.

 

Antrag Tempo 70 - Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsregelung an der Kämpenstraße vom 23.01.2020

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss fordert die Stadtverwaltung auf, die Lösung der Probleme mit der Geschwindigkeitsregelung an der Kämpenstraße positiv zu begleiten. Sie wird gebeten, den Lösungsvorschlag „Beschränkung auf Tempo 70 für beide Fahrtrichtungen“ an die zuständige Kreisverwaltung weiterzuleiten und sich für ihn einzusetzen.

Begründung: 

Auf der Kämpenstraße gilt in Fahrtrichtung Herbede Tempo 100, in entgegengesetzter Fahrtrichtung sind nur 70 km/h erlaubt. Direkte Anwohner der Kämpenstraße und auch die Anlieger aus der einmündenden Rüsbergstraße, dem Kamperbach und dem Brandholzweg haben aufgrund der hohen Geschwindigkeit der bergab fahrenden PKW große Probleme, sicher auf die Kämpenstraße  zu kommen. Erschwerend kommt hinzu, dass die schnellen Fahrzeuge erst spät zu erkennen sind, da eine Kuppe die Sicht verstellt. Nach Berichten von Anwohnern werden an dieser Stelle zudem die abbiegenden und abbremsenden Autos auf der Kämpenstraße oft von nachfolgenden Wagen überholt, was offenbar schon häufig zu gefährlichen Situationen mit dem Gegenverkehr geführt hat. Mit Blick auf die örtlichen Gegebenheiten sind die Sorgen der Anwohner für uns gut nachvollziehbar. Wir fordern daher die Stadt- und die Kreisverwaltung auf, im Interesse der Sicherheit eine Anpassung der Geschwindigkeit auf Tempo 70 in beide Fahrtrichtungen vorzunehmen. Das würde auch zu einer Reduzierung des beträchtlichen Verkehrslärmes führen, dem die Anwohner der Kämpenstraße und ihrer einmündenden Anwohnerstraßen derzeit durch das Tempo 100 ausgesetzt sind.

Wurde im Fachausschuss beschlossen.

 

 

 

Anfrage zum Kanalbau Wittener Straße vom 13.01.2020

Sehr geehrte Frau Leidemann,

der Kanalbau und der Umbau an der Wittener Straße werden aller Voraussicht nach zu gravierenden Verkehrsstörungen führen. Die Arbeiten an dieser zentralen Verbindungsstrecke zwischen Hattingen und Witten-Herbede werden sich im nahen Umfeld, aber auch weiträumig durch den entstehenden Ausweichverkehr negativ bemerkbar machen. Die Anwohner der nahegelegenen Rüsbergstraße, des Rehnockens, des Deitermannsknapp, der Buchholzer Straße und der Straße Im Hammertal sowie der Krüner-, Durchholzer und Vormholzer Straße  machen sich darüber bereits Sorgen. Um die Beeinträchtigungen für alle Betroffenen so gering wie möglich zu halten, muss bei den Vorbereitungen der genannten Baumaßnahmen die größtmögliche Sorgfalt walten. Daraus ergeben sich für uns aktuell die folgenden Fragen:

1. Ist vorgesehen, im Vorfeld der anstehenden Kanalbaumaßnahme eine Informationsveranstaltung für die Bürger*innen anzubieten? Falls nein, möchten wir eine solche Veranstaltung in den Ortsteilen Buchholz oder Durchholz dringend anregen.  

2. Der Verkehrsausschuss hatte im letzten März angeregt, ein Umleitungskonzept zu erarbeiten, das dann im Ausschuss vorgestellt werden sollte. Liegt es mittlerweile vor? Gibt es ein Datum für die Präsentation?

3. Falls das Konzept noch nicht vorliegt, warum nicht?

4. Welche schützenden Maßnahmen möchte die Stadtverwaltung für die Bürger in den benachbarten Anwohnerstraßen ergreifen? Wenn sich dort zwei LKW begegnen, könnte das beispielsweise an manchen Stellen zu erheblichen Problemen führen.

5. Im Berufsverkehr ist mit langen Staus vor der Baustellenampel an der Wittener Straße zu rechnen. Wie wird  sichergestellt, dass der Rettungsdienst trotzdem passieren kann?  

6. Wie werden die Linienführungen/Taktzeiten des ÖPNV von diesen Maßnahmen beeinflusst? 

 

 

 

  

 

Anfrage über den Sachstand zum Neubau der Kita Buchholz vom 13.01.2020

Sehr geehrte Frau Leidemann,

vor 14 Monaten haben übergeordnete Behörden beanstandet, dass die Quadratmeterzahl der Kita Buchholz zur Betreuung der dort angemeldeten Kinder nicht ausreicht. Es wird eine größere Einrichtung benötigt. Damit die Jungen und Mädchen ihre Kita-Plätze nicht verlieren, wurde der Betrieb der alten Kita mit einer Ausnahmegenehmigung vorerst gesichert. Im Interesse der betroffenen Familien wüssten wir gerne, was sich seitdem getan hat:

1. Steht inzwischen ein neues Baugrundstück zur Verfügung? Wenn ja, welches? Wenn nein, wo liegen die Probleme?

2. Wann läuft die Ausnahmegenehmigung aus? Kann das neue Gebäude nach dem aktuellen Stand der Dinge rechtzeitig vor dem Ende dieser Frist fertiggestellt werden?   

3. Was wären die Konsequenzen, falls dieser Zeitrahmen überschritten wird?

4. Wäre nach dem aktuellen Stand für den neuen Kindergarten die ressourcenschonende Holzbauweise eine denkbare Variante?

 

 

 

 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 10.10.2019

Schlammlawinen im Hammertal

 

Sehr geehrte Frau Leidemann,

Schlammlawinen haben im Hammertal kürzlich für starke Verschmutzungen gesorgt. Noch immer ist das auf den Bürgersteigen, dem Radweg  und in einigen Einfahrten deutlich zu sehen. Starkregen hat den Matsch offensichtlich von einem Feld Im Röhrken auf die Straße Hammertal gespült. Für die Reinigung der Fahrbahn ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig. Laut einem Pressebericht ist die Stadt Witten für die betroffenen Bürgersteige verantwortlich. Aus den Ereignissen ergeben sich für uns einige Fragen:

1. Trifft es zu, dass die Stadt für die Reinigung des Gehweges zuständig ist? Falls ja, wann

    wird sie dieser Verpflichtung nachkommen, und warum kam es zu der verzögerten

    Reinigung?

2. Wer ist für die Reinigung des Radweges zuständig?

3. Wer wird mit dem Landwirt Kontakt aufnehmen, von dessen Feld die Schlammlawinen

    kamen? Die Stadt oder der Landesbetrieb? Schließlich müssen Überlegungen angestellt

    werden, wie solche starken Verunreinigungen künftig verhindert werden können.

4. Gibt es bereits Lösungsansätze? Wenn ja, wie sehen sie aus?

5. Sind zusätzliche Regenrückhaltekapazitäten erforderlich?

6. Könnte der Schlamm die Rohre der Kanalisation verstopft haben? Ist ihr Zustand schon

    überprüft worden?

7. Welchen Einfluss haben solche Ereignisse auf die Wasserführung des Pleßbachs und

    auf das RVR-Konzept für dieses Gewässer?      

 

 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 28.08.2019

Entwässerungsprobleme im Siedlungsgebiet Rauhe Egge und im Hammertal

 

Sehr geehrte Frau Leidemann,

bei Starkregenereignissen sind auf der Straße Rauhe Egge in der Vergangenheit große Wasserschäden entstanden. Wir hatten zu dieser Problematik bereits in 2012, 2013 und  2016 Anfragen gestellt. Aus den Antworten der Verwaltung ging hervor, dass sie einige Gegenmaßnahmen eingeleitet hatte. Da das Thema leider nach wie vor relevant und Starkregen eine potenzielle Bedrohung für die Anwohner und Betriebe ist, möchten wir uns mit Ihren Antworten auf folgende Fragen gerne auf den aktuellen Sachstand bringen:

Zu Frage 1: Bei der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW müsste laut ursprünglicher Planung bereits die zweite Umsetzungsphase (2019 – 2027) für den Pleßbach begonnen haben oder beginnen. Wurde dieser Zeitplan eingehalten? Welche Maßnahmen wurden bereits realisiert? Die Übertragung der Aufgabe „Gewässerplanung, -ausbau und -unterhaltung“ auf die ESW erfolgte formell durch Bekanntgabe der geänderten Betriebssatzung am 09.10.2020. Da sich die Abteilung erst im Aufbau befindet, können Ergebnisse frühestens nach Erstellung des N/A-Modells durch den EN-Kreis und die Aufgabenpriorisierung im neuen Aufgabengebiet vorgestellt werden. Handlungsmöglichkeiten aus dem Abwasserrecht greifen hier jedenfalls (s.o.) nicht.

Zu Frage 2: Sind in diesem Zusammenhang oder auch sonst schon Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Gefahrenabwehr für Anwohner und Gewerbebetriebe im Hammertal umgesetzt worden? Es wurden punktuell Arbeiten im Zuge von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Auch hier gilt sinngemäß wie zu 1, dass konkrete Unterhaltungspläne erst erarbeitet werden können, wenn der Aufbau der Abteilung vorangeschritten ist.

Zu Frage 3: Wann wird mit dem 1. Bauabschnitt zur Erstellung eines Stauraumkanals in der Straße Im Hammertal begonnen? Ein Stauraumkanal Im Hammertal ist nicht geplant. Gebaut werden soll gem. Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) voraussichtlich 2024 ein Mischwasserkanal von Rauhe Egge bis Rehnocken. Damit wird eine bestehende Abwasserentlastung in den Pleßbach aufgehoben

Zu Frage 4: Das „Integrale Konzept zum Hochwasserschutz und zur ökologischen Entwicklung des Pleßbach“ sollte – so die Verwaltung in 2016 – weitere geeignete Flächen für die Rückhaltung von Hochwässern identifizieren und konkrete Maßnahmen vorschlagen. Wurde es – wie angekündigt – im Herbst 2016 in den Fachausschüssen behandelt? Nach Aussage des bis Oktober 2020 zuständigen Planungsamtes gibt es keinen Hinweis auf eine Befassung in den Fachausschüssen.

Zu Frage 5: Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Umsetzungsstand?

Siehe Antwort zu Punkt 4.

Zu Frage 6: Welche anderen Maßnahmen konnten zum Schutz der Anwohner und ihres Eigentums in der Rauhen Egge bei Starkregenereignissen bereits umgesetzt werden oder wann soll dies passieren? Der Sportplatz Buchholz wurde inzwischen aufgegeben und zurückgebaut. Dadurch reduziert sich die Abflussmenge. Nach Gesprächen mit dem Landwirt hat dieser die Pflugrichtung auf der oberhalb liegenden Fläche geändert, so dass auch hierdurch eine Verringerung des Wasserabflusses erzielt werden konnte.

Zu Frage 7: Gibt es Fortschritte bei den Gesprächen über den Bau einer offenen Ablaufrinne, die überschüssiges Wasser von zwei Flächen über einen derzeit verschütteten Einlauf in eine Leitung unterhalb der Rauhen Egge transportieren könnte? Laut Auskunft in 2016 hatte ein Grundstückseigentümer seine Zustimmung verweigert. Es sollten Gespräche mit dem Rechtsnachfolger geführt werden. Siehe Antwort analog zu Pkt. 1 u.2.

Zu Frage 8: Ist die Entwässerung des Siepens im unteren Waldweg in den Pleßbach bei Starkregen ausreichend sichergestellt? Ohne hydraulische Überrechnung (N/A-Modell) gibt es hierzu keine gesicherten Erkenntnisse.

Zu Frage 9: Falls nicht, wann wird hier ein Stauraumkanal erstellt bzw. der Straßendurchlass unter dem Waldweg vergrößert? Auch ohne genaue hydraulische Daten (s. Punkt 8) ist ein Stauraumkanal oder die Vergrößerung des Straßendurchlasses aus Sicht der ESW ein nicht sinnvolles Mittel. Die Abflussgeschwindigkeit des Wassers würde erhöht und damit der Pleßbach deutlich mehr belastet

Gemeinsamer Antrag an die Stadtverwaltung vom 30.06.2019

Beitrag der Stadt Witten zur Eindämmung der globalen Klimakrise

Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Witten  1. erkennt die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als vorrangige Aufgabe auch auf kommunaler Ebene an (in der aktuellen Debatte ebenfalls unter dem Begriff „Klimanotstand“ diskutiert). Damit wird ein deutliches Zeichen gesetzt, dass die bisherige städtische Klimapolitik weiterentwickelt werden muss. Gleichzeitig beginnt ein Prozess aus vielen konkreten Einzelmaßnahmen und Projekten zum Klimaschutz, die an dieser Stelle noch nicht umfassend beschrieben werden können.

2. erkennt an, dass die bisherigen globalen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die anthropogene Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. 

3. erkennt die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 mit den Zwischenzielen -40 Prozent Treibhausgasemissionen (gegenüber 1990) bis zum Jahr 2025 und -60 Prozent Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 als verbindliche Ziele an. 

4. stellt fest, dass das im Jahr 2013 im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) verabschiedete Ziel der Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020 um 25% nicht nur zu gering ist, sondern auch mit den bisher vereinbarten Maßnahmen nicht erreicht werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmenvorschläge vorzulegen, die eine Erreichung der Ziele des Klimaschutzkonzepts in Witten sicherstellen. 

5. berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken, ohne dabei Belange des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie des Funktionierens des Wirtschaftsstandortes Stadt Witten zu vernachlässigen. 

6. bittet jede Einwohnerin und jeden Einwohner, sich der persönlichen Verantwortung im Hinblick auf das Klima bewusst zu sein und entsprechend zu handeln. Er unterstützt und befürwortet Initiativen aus der Bevölkerung, die sich für mehr Klimaschutz einsetzen und fordert die Verwaltung auf, eine geeignete Plattform zur Beteiligung möglichst vieler Akteure (Initiativen wie „Fridays for Future“, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kirchen, Verbände etc.) am konkreten kommunalen Klimaschutz zu schaffen und hier Engagement und Vernetzung zu fördern. Er bittet die Verwaltung, private Initiativen bei deren eigenen Beiträgen zum Klimaschutz zu unterstützen, so etwa mit einer Kontaktvermittlung zu Förderprogrammen oder zur EnergieAgentur NRW. Er setzt darauf, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und möglichst viele Menschen zum Mitmachen zu bewegen. 

7. fordert die Verwaltung auf, für sämtliche politischen Beschlussvorlagen ab August 2019 eine Benennung der Auswirkungen auf den Klimaschutz zum verpflichtenden Bestandteil zu machen. Die jeweilige Auswirkung ist in Zusammenarbeit mit der Klimaschutzbeauftragten in der Begründung – analog zu finanziellen Auswirkungen - darzustellen. Soweit möglich, sollen die voraussichtlich zusätzlichen oder eingesparten Emissionen an klimawirksamen Spurengasen (CO2–Äquivalente) angegeben werden. Wird eine negative Klimarelevanz festgestellt, muss eine klimaschonende Alternative aufgezeigt und eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden. 

8. strebt eine Messbarkeit der Entwicklungen / Effekte von Maßnahmen in klimarelevanten Kontexten an. Er fordert die Verwaltung auf, geeignete Konzepte zur Bestimmung der Treibhausgasemissionen, im Besonderen CO2, im Stadtgebiet zu erarbeiten. Ziel ist eine sachlich und wissenschaftlich fundierte Bewertung der getroffenen Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität.

9. erklärt seinen Willen, im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt (ISEK) ein Verkehrskonzept zu entwickeln, welches zulässt und ermöglicht, Kraftverkehre soweit als möglich aus der Innenstadt herauszuhalten und die notwendigen Kraftverkehre auf bestimmten Routen und Straßen sowie Parkplätzen zu bündeln und sich für den ausschließlichen Einsatz von Elektrobussen im Innenstadtbereich einzusetzen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis als maßgebliche Stelle soll gebeten werden, sich bei der Bogestra hierfür stark zu machen. Ebenso sollen verkehrsberuhigte Zonen gefördert werden. Die Planungen zum Ausbau des Radwegenetzes sollen intensiviert und wo immer möglich beschleunigt umgesetzt werden.

10. fordert die Verwaltung auf, noch im Jahr 2019 mit dem weiteren und deutlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (insbesondere, aber nicht nur in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken) zu beginnen und sich parallel mit den möglichen Auswirkungen anderer Antriebsformen - insbesondere der Brennstoffzelle - zu beschäftigen.

11. fokussiert bei zukünftigen stadtplanerischen Überlegungen stärker auf klimatische Effekte, so gilt es etwa Wärmeinseln und die Aufheizung von städtischen Gebieten zu verhindern bzw. zu mindern und den Baum-/Grünflächenbestand kontinuierlich weiterzuentwickeln.

12. fordert die Verwaltung auf, dem Rat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten. 

13. fordert - ergänzend zum Klimaschutzkonzept - ein Konzept zur Klimafolgenanpassung zu erstellen, das Maßnahmen vorschlägt, um die heute schon spürbaren Veränderungen infolge des Klimawandels abzufedern. Dies umfasst insbesondere eine Strategie zur Verbesserung der städtischen Mikroklimata, aber auch eine Konzeption zum Umgang mit zunehmenden Extremwetterereignissen. Hierfür ist im nächsten Haushalt ein angemessenes Budget vorzusehen. 

14. beauftragt die Verwaltung aufgrund der Vielzahl drängender Probleme mit der Entfristung der Stelle der Klimaschutzbeauftragten sowie der zeitnahen Neubesetzung der schon seit längerem nicht besetzten zweiten Stabsstelle im Klimaschutz. 

15. würde es begrüßen, wenn auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine Klimakonferenz einberufen werden könnte. Er fordert zudem andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Beispiel Wittens zu folgen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst weitere Maßnahmen im Rahmen etwa der Energie-, Finanz- und Verkehrspolitik (z.B. CO2-Abgabe) werden hier das dringend benötigte Fundament legen. 

16. fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und den entsprechenden Aufsichtsgremien dazu vor Jahresende und in Zukunft jährlich Bericht zu erstatten. 

17. berücksichtigt bei allen Maßnahmen, dass eine Finanzierung grundsätzlich aus Fördermitteln und Mitteln des laufenden Kommunalhaushaltes erfolgen soll, ggf. über Umschichtungen und/oder geänderte Prioritätensetzungen. Im Rahmen künftiger Haushaltsplanberatungen sind die Bedarfe des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung entsprechend zu berücksichtigen. Eine zusätzliche steuerliche Belastung durch kommunale Steuern wird aus diesem Beschluss angesichts der bereits sehr hohen Abgabenquote in Witten nicht resultieren.

 Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Witten  1. erkennt die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als vorrangige Aufgabe auch auf kommunaler Ebene an (in der aktuellen Debatte ebenfalls unter dem Begriff „Klimanotstand“ diskutiert). Damit wird ein deutliches Zeichen gesetzt, dass die bisherige städtische Klimapolitik weiterentwickelt werden muss. Gleichzeitig beginnt ein Prozess aus vielen konkreten Einzelmaßnahmen und Projekten zum Klimaschutz, die an dieser Stelle noch nicht umfassend beschrieben werden können.

2. erkennt an, dass die bisherigen globalen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die anthropogene Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. 

3. erkennt die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 mit den Zwischenzielen -40 Prozent Treibhausgasemissionen (gegenüber 1990) bis zum Jahr 2025 und -60 Prozent Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 als verbindliche Ziele an. 

4. stellt fest, dass das im Jahr 2013 im Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) verabschiedete Ziel der Reduktion der CO2-Emissionen bis 2020 um 25% nicht nur zu gering ist, sondern auch mit den bisher vereinbarten Maßnahmen nicht erreicht werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmenvorschläge vorzulegen, die eine Erreichung der Ziele des Klimaschutzkonzepts in Witten sicherstellen. 

5. berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken, ohne dabei Belange des Umwelt- und Naturschutzes, der sozialen Sicherung der Bürgerinnen und Bürger sowie des Funktionierens des Wirtschaftsstandortes Stadt Witten zu vernachlässigen. 

6. bittet jede Einwohnerin und jeden Einwohner, sich der persönlichen Verantwortung im Hinblick auf das Klima bewusst zu sein und entsprechend zu handeln. Er unterstützt und befürwortet Initiativen aus der Bevölkerung, die sich für mehr Klimaschutz einsetzen und fordert die Verwaltung auf, eine geeignete Plattform zur Beteiligung möglichst vieler Akteure (Initiativen wie „Fridays for Future“, Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kirchen, Verbände etc.) am konkreten kommunalen Klimaschutz zu schaffen und hier Engagement und Vernetzung zu fördern. Er bittet die Verwaltung, private Initiativen bei deren eigenen Beiträgen zum Klimaschutz zu unterstützen, so etwa mit einer Kontaktvermittlung zu Förderprogrammen oder zur EnergieAgentur NRW. Er setzt darauf, Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und möglichst viele Menschen zum Mitmachen zu bewegen. 

7. fordert die Verwaltung auf, für sämtliche politischen Beschlussvorlagen ab August 2019 eine Benennung der Auswirkungen auf den Klimaschutz zum verpflichtenden Bestandteil zu machen. Die jeweilige Auswirkung ist in Zusammenarbeit mit der Klimaschutzbeauftragten in der Begründung – analog zu finanziellen Auswirkungen - darzustellen. Soweit möglich, sollen die voraussichtlich zusätzlichen oder eingesparten Emissionen an klimawirksamen Spurengasen (CO2–Äquivalente) angegeben werden. Wird eine negative Klimarelevanz festgestellt, muss eine klimaschonende Alternative aufgezeigt und eine mögliche Kompensationsmaßnahme vorgeschlagen werden. 

8. strebt eine Messbarkeit der Entwicklungen / Effekte von Maßnahmen in klimarelevanten Kontexten an. Er fordert die Verwaltung auf, geeignete Konzepte zur Bestimmung der Treibhausgasemissionen, im Besonderen CO2, im Stadtgebiet zu erarbeiten. Ziel ist eine sachlich und wissenschaftlich fundierte Bewertung der getroffenen Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität.

9. erklärt seinen Willen, im Zuge der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt (ISEK) ein Verkehrskonzept zu entwickeln, welches zulässt und ermöglicht, Kraftverkehre soweit als möglich aus der Innenstadt herauszuhalten und die notwendigen Kraftverkehre auf bestimmten Routen und Straßen sowie Parkplätzen zu bündeln und sich für den ausschließlichen Einsatz von Elektrobussen im Innenstadtbereich einzusetzen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis als maßgebliche Stelle soll gebeten werden, sich bei der Bogestra hierfür stark zu machen. Ebenso sollen verkehrsberuhigte Zonen gefördert werden. Die Planungen zum Ausbau des Radwegenetzes sollen intensiviert und wo immer möglich beschleunigt umgesetzt werden.

10. fordert die Verwaltung auf, noch im Jahr 2019 mit dem weiteren und deutlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (insbesondere, aber nicht nur in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken) zu beginnen und sich parallel mit den möglichen Auswirkungen anderer Antriebsformen - insbesondere der Brennstoffzelle - zu beschäftigen.

11. fokussiert bei zukünftigen stadtplanerischen Überlegungen stärker auf klimatische Effekte, so gilt es etwa Wärmeinseln und die Aufheizung von städtischen Gebieten zu verhindern bzw. zu mindern und den Baum-/Grünflächenbestand kontinuierlich weiterzuentwickeln.

12. fordert die Verwaltung auf, dem Rat und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten. 

13. fordert - ergänzend zum Klimaschutzkonzept - ein Konzept zur Klimafolgenanpassung zu erstellen, das Maßnahmen vorschlägt, um die heute schon spürbaren Veränderungen infolge des Klimawandels abzufedern. Dies umfasst insbesondere eine Strategie zur Verbesserung der städtischen Mikroklimata, aber auch eine Konzeption zum Umgang mit zunehmenden Extremwetterereignissen. Hierfür ist im nächsten Haushalt ein angemessenes Budget vorzusehen. 

14. beauftragt die Verwaltung aufgrund der Vielzahl drängender Probleme mit der Entfristung der Stelle der Klimaschutzbeauftragten sowie der zeitnahen Neubesetzung der schon seit längerem nicht besetzten zweiten Stabsstelle im Klimaschutz. 

15. würde es begrüßen, wenn auch im Ennepe-Ruhr-Kreis eine Klimakonferenz einberufen werden könnte. Er fordert zudem andere Kommunen, die Bundesländer und die Bundesrepublik Deutschland auf, dem Beispiel Wittens zu folgen. Insbesondere macht er Land und Bund darauf aufmerksam, dass ein vollständiges Einhalten der Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene unter den derzeitigen Rahmenbedingungen noch nicht möglich ist. Erst weitere Maßnahmen im Rahmen etwa der Energie-, Finanz- und Verkehrspolitik (z.B. CO2-Abgabe) werden hier das dringend benötigte Fundament legen. 

16. fordert auch die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen und den entsprechenden Aufsichtsgremien dazu vor Jahresende und in Zukunft jährlich Bericht zu erstatten. 

17. berücksichtigt bei allen Maßnahmen, dass eine Finanzierung grundsätzlich aus Fördermitteln und Mitteln des laufenden Kommunalhaushaltes erfolgen soll, ggf. über Umschichtungen und/oder geänderte Prioritätensetzungen. Im Rahmen künftiger Haushaltsplanberatungen sind die Bedarfe des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung entsprechend zu berücksichtigen. Eine zusätzliche steuerliche Belastung durch kommunale Steuern wird aus diesem Beschluss angesichts der bereits sehr hohen Abgabenquote in Witten nicht resultieren.

BESCHLOSSEN

 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 20.05.2019

Buchholzer Wetterkamin

 

Sehr geehrte Frau Leidemann,

dem Augenschein nach ist das Bruchsteingemäuer im Sockel des Buchholzer Wetterkamins in keinem guten Zustand. Es sieht so aus, als würden die Steine sich zersetzen. Auch das Fugenmaterial wirkt bröckelig. Aus diesem Grunde sollte rechtzeitig sichergestellt werden, dass das denkmalgeschützte Bauwerk rechtzeitig repariert werden kann, bevor größerer Schaden entsteht. Das Schild, das den Kamin als Denkmal ausweist, müsste zudem erneuert werden. Es handelt sich um den letzten verbliebenen Wetterkamin im Ruhrgebiet. Ein vergleichbares Bauwerk findet man heutzutage nur noch einmal, auf der Insel Mallorca.

Der Buchholzer Wetterkamin wurde 1856 erbaut. Ursprünglich diente er als Rauchabzug für das Kesselhaus der Zeche Vereinigte Geschwind. Als 1865 das Kesselhaus mit dem Wetterschacht verbunden wurde, erhielt das Bauwerk seine Funktion als Wetterkamin. Seit 1891 wird er nicht mehr genutzt. Nach unserer Erinnerung wurde das Gemäuer zuletzt in 1980 saniert. Wir wüssten gerne:

1. Wird der Zustand des Kamins regelmäßig begutachtet? Wenn ja, in welchem Turnus geschieht das?

2. Wann wurde er zuletzt begutachtet und mit welchem Ergebnis?

3. Wann steht die nächste Untersuchung an?

4. Sollte sich herausstellen, dass es tatsächlich Schäden gibt  - gibt es finanzielle Rückstellungen, um  sie   zu beheben?   

5. Falls nein, könnten im nächsten Haushalt Mittel dafür bereitgestellt werden?

6. Wäre der Einsatz von Fördermitteln bei der Reparatur denkbar?

7. Spricht etwas dagegen, den offenen Eingang zum Kamin mit einem Gitter zu versperren?

    Offenbar haben Jugendliche oder andere Besucher dort wiederholt schon Feuer entzündet, obwohl der Kamin dafür nicht geschaffen ist. Mit einem Gitter könnte dieser Gefahr begegnet werden.

 

 

Antrag an die Stadtverwaltung vom 12.03.2019

Bericht über das Umleitungskonzept für die Bauarbeiten Wittener Straße

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Verkehrsausschuss so schnell wie möglich ein Umleitungskonzept für den Ausbau der Wittener vorzustellen.

Begründung:

Die bevorstehenden Bauarbeiten an der Wittener Straße werden voraussichtlich zu gravierenden Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs führen, wenn die wichtige Verbindungsstrecke zwischen Hattingen und Witten unterbrochen werden muss. Auf die Bürger*innen, die an den Umleitungsstrecken wohnen, könnten dann wesentliche Belastungen zukommen. Das trifft vor allem auf den Deitermannsknapp, die Rüsbergstraße, den Rehnocken und die Krünerstraße (7,5 Tonnen) zu. Durch eine frühzeitige Information und damit verbundene rechtzeitig stattfindende Diskussionen können die Beeinträchtigungen besser ausbalanciert und in einem verträglichen Rahmen gehalten werden.

 

 

 

 

 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 22.01.2019

Starkregen- und Parkplatzprobleme an Straßen in Buchholz und Kämpen

Sehr geehrte Frau Leidemann,

 

zu Beginn 2018 wurden Teilabschnitte in der Einbahnstraße der Rauhen Egge aufgrund von Brandschutzmaßnahmen mit einem absoluten Halteverbot versehen. Die dafür erforderlichen Schilderpfähle wurden in die Flussbahn gesetzt. Da dieser Straßenabschnitt bei Starkregen betroffen sein kann, ist es möglich, dass die Höhe des Bordsteines nicht ausreicht, um die hangabwärtsgelegenen Wohnungen vor überlaufendem Regenwasser zu schützen. Vor den Pfählen kann sich durch Schwemmmaterial ein Stau bilden, der das Überlaufen über den Bordstein sogar noch begünstigt. Die Bewohner haben immer noch Angst, dass vor dem Hintergrund der immer noch nicht geregelten Starkregenprävention in diesem Bereich ihre Wohnungen voll Wasser laufen. Dazu und zu anderen Straßenproblemen in Buchholz und Kämpen haben wir einige Fragen:

1. Wie wir erfahren haben, ist schon im letzten Sommer die Anweisung von der Verkehrsabteilung an das Tiefbauamt erfolgt, die Schilderpfähle aus der Flussbahn der Rauhen Egge herauszunehmen und auf die Grundstücke direkt neben den Bordstein zu setzen. Wann passiert das?

2. Durch den Wegfall von Parkplätzen in diesem Bereich ist ein enormer Parkdruck entstanden. Ist die Problematik mittlerweile analysiert worden?

3. Gibt es Ersatzparkplätze? Wenn ja, wo?

4. Zu welchem Ergebnis kamen die Gespräche mit der Gartenstadt Hüttenau e.G. bezüglich der Ersatzparkplätze?

5. Gibt es andere Lösungsvorschläge, die die Situation entschärfen können?

6. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Parkplatzproblematik an der Buchholzer Straße?

7. Wann werden die Fahrbahnmarkierungen für das versetzten Parken an der Rüsbergstraße endlich aufgetragen? Uns haben dazu Anfragen von Anwohnern erreicht.

 

 

 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 22.01.2019

Neubau eines Spielplatzes Rauhe Egge / Obere Rauhe Egge

 

Sehr geehrte Frau Leidemann,

 

früher wurde das in städtischem Besitz befindliche Flurstück 679, Flur 5, Gemarkung Buchholz im Siedlungsgebiet Rauhe Egge als Spielplatz genutzt. Diese Angebot wurde zurückgebaut, als die Anzahl kleiner  Spielplatznutzer im Umfeld zurückging und die Geräte verrottet waren. Jetzt hat die Situation sich wieder geändert. Mittlerweile gibt es in dem Bereich wieder zahlreiche Anwohner mit kleinen Kindern.

In diesem Gebiet gibt es jedoch keinen öffentlich zugänglichen Kinderspielplatz mehr. Der oben genannte Platz ist zentral gelegen und von den angrenzenden Straßen über einen Fußweg zu erreichen. Dort steht eine Ruhebank nebst Papierkorb.

Da viele Eltern sich auf dem Grundstück eine Spielgelegenheit für ihren Nachwuchs wünschen, würden wir folgende Fragen gerne klären:

1. Besteht die Möglichkeit, dass die Stadt an dieser Stelle wieder eine Spielgelegenheit einrichtet? Die Eltern wären erst einmal mit einem Kleinkinderbereich bestehend aus Sandkasten und Schaukel zufrieden. Eine spätere Erweiterung wäre allerdings wünschenswert.

2. Falls ja, wann könnte der Spielbetrieb starten?

3. Falls nein – wie begründet sich das?

4. Auf welche Alternativen kann die Stadt die Eltern hinweisen? Wo befindet sich das nächstgelegene Spielplatzangebot für diese Altersgruppe?

5. Welche Perspektiven ergeben sich mittelfristig, auf der oben genannten Fläche wieder einen Spielplatz einzurichten?

 

 

 

Prüfantrag an die Stadtverwaltung vom 28.11.2018

Erweiterung der Zügigkeit an der Grundschule Buchholz für das Eingangsjahr 2019/20

Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfe-Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die Möglichkeit der Erweiterung an der GS Buchholz für das Eingangsjahr 2019/20 auf zwei Züge zu prüfen. In die Prüfung eingeschlossen werden soll die Möglichkeit einer Abordnung, um die personelle Versorgung des zweiten Zuges zu gewährleisten. Die vorhandenen übrigen Schulstrukturen im Stadtteil Herbede müssen unverändert bleiben.

Begründung: Der Grundschule Buchholz liegen aktuell 41 Anmeldungen vor. 37 Kinder aus dem Einzugsgebiet 1 x Überstellung zur Kämpenschule 1x eventuelle Zurückstellung  1 Geschwisterkind aus Hattingen 1 Kind aus dem Einzugsgebiet Vormholz 1 Kind aus Hattingen ( Buchholz ist die nächstgelegene Schule ) 1 Kind aus Sprockhövel ( Buchholz ist die nächstgelegene Schule ) Das Geschwisterkind aus Hattingen muss nach den Aufnahmekriterien aufgenommen werden. Bereinigt man die  vorliegenden Anmeldungen um die  Kinder aus Vormholz, Sprockhövel und Hattingen, verbleiben immer noch 36 Kinder für die Eingangsklasse 2019/20. Nach der Schulgesetzverordnung  NRW ist ab dem 30.Kind eine zweite Eingangsklasse zu bilden, so dass auch die Anmeldungen aus Hattingen und Sprockhövel berücksichtigt werden könnten. Hier gilt die Prämisse: Kurze Beine kurze Wege. Die Kinder aus Durchholz gehören nach der Schließung der dortigen Grundschule in 2007 zum Einzugsbereich der Buchholzer Grundschule. Es muss keine zusätzliche, kostenintensive Buslinie eingerichtet werden, da bereits eine  Beförderung der Durchholzer SchülerInnen besteht. Die räumlichen Voraussetzungen für eine zweite Eingangsklasse sind gegeben.
 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 19.11.2018

Zahlen für die verlässliche Planung des Kindergarten- und Grundschulbedarfs

 

Sehr  geehrte  Frau  Leidemann,

 

in Buchholz gibt es aktuell Probleme mit den Aufnahmekapazitäten des Kindergartens und der Grundschule. Die Eltern machen sich verständlicherweise große Sorgen. Während dem Kindergarten aufgrund einer Weisung des Landesjugendamtes die Schließung einer Gruppe und der Abbau von Plätzen in den restlichen drei Gruppen drohen, möchte die Schule sich aufgrund vieler Anmeldungen vergrößern und zweizügig werden. Ob das langfristig  Sinn macht, kann nur aufgrund verlässlicher Zahlen entschieden werden.  Offenbar legt die Stadt bei ihren Planungen eine andere Anzahl von Kindern im Umfeld der Schule zugrunde als die Schule selbst und andere Institutionen.

Dabei sind in solchen Umbruchsituationen verlässliche Zahlen für die richtige Bedarfsplanung unverzichtbar. Wir möchten für diesen Fall eine rasche Klärung herbeiführen und  auch für das übrige Stadtgebiet verlässliche Daten bereitstellen. Auch in Durchholz droht der Verlust von Kindergartenplätzen. Daher wüssten wir  gerne:

  

1. Kann die Stadt anhand ihrer Einwohnermeldedaten die korrekte aktuelle Anzahl der Kinder als Grundlage für die kurz-,  mittel- und langfristige Bedarfsplanung stadtteilscharf erheben?

2. Wie schnell kann sie solche Zahlen für alle Stadtteile vorlegen, damit eine verlässliche Planung für den Kindergarten (U3 und Ü 3) sowie für die Schulen erarbeitet werden kann?

3. Nach unseren Informationen arbeitet die Stadt bislang mit Zahlen von IT NRW. Warum nutzt sie diese Zahlen anstelle eigener Erhebungen?

4. Falls sich entsprechende Befürchtungen bestätigen – wie kommt es zu den Abweichungen der Zahlen von IT NRW?

 

 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 18.09.2018

Zeitgemäße Feuerwache für die Löscheinheit Buchholz

Sehr geehrte Frau Leidemann,

im Feuerwehrgerätehaus Buchholz sind die sanitären Einrichtungen unzureichend. Bei der Löscheinheit Buchholz gibt es für Frauen und Männer nur ein WC, das auch von der Jugendfeuerwehr genutzt werden muss. Außerdem gibt es keine nach Geschlechtern getrennten Umkleideräume. Auch zwischen Schwarz-/Weißbereichen kann nicht unterschieden werden. Die persönliche Schutzausrüstung von Feuerwehrangehörigen kann im Einsatz durch den Kontakt mit gefährlichen und gesundheitsschädlichen Stoffen kontaminiert werden. Daher müsste aus hygienischen Gründen eine gesonderte Aufbewahrung dieser Ausrüstung - getrennt von der Privatkleidung - erfolgen.

Dem Standort der Freiwilligen Feuerwehr fehlt auch ein Schulungsraum. Das Büro ist für den Theorieunterrichte bei der Größe der Löscheinheit viel zu klein. Die Fahrzeughalle ist allerdings ebenfalls ungeeignet, da es kein ausreichendes Mobiliar gibt (keinen Stuhl/Tisch für jeden Übungsteilnehmer). Zudem muss im Winter das große Tor geöffnet und das Fahrzeug herausgefahren werden, damit in der Halle der Unterricht stattfinden kann. Bis die Halle dann wieder warm ist, dauert es eine ganze Weile. Eine Mängelliste des vorhandenen Gebäudes wurde bei der Amtsleitung bereits eingereicht. Ein Gebäudeanbau auf städtischem Grundstück könnte die Probleme lösen. Aufgrund der Missstände hat am 6. Juni 2018 endlich ein Ortstermin mit Kämmerer und Amtsleitung stattgefunden.

Da wir nicht glauben, dass bei anderen Feuerwehreinheiten in Witten noch die oben beschriebenen Standards herrschen, möchten wir mit Blick auf die Arbeitsstättenverordnung folgende Fragen stellen:

1. Wie hoch wären die Kosten für den Anbau?

2. Wann könnte dieser Anbau mit Schulungsraum, Sanitär- und Schwarz-/Weißbereich zur Beseitigung der Misere errichtet werden?

3. Auf welcher Seite des städtischen Grundstückes soll der Anbau entstehen?

4. Wird die Bildung von Rücklagen für die Baumaßnahme bei der aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt?

5. Da auch das HLF 10 in die Jahre gekommen zu sein scheint, ergibt sich auch hier die Frage, wann ein Ersatzfahrzeug beschafft werden kann.

6. Reicht die Fahrzeughalle - Größe und Technik betreffend - für ein neues Fahrzeug aus?

 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 09.08.2018

Pfandgießkannensystem auf den Friedhöfen

 

Sehr geehrte Frau Leidemann,

 

in diesem heißen Sommer fällt es ganz besonders deutlich auf, dass auf vielen Friedhöfen Gießkannen fehlen. Es stehen entweder zu wenige oder nur defekte Exemplare zur Verfügung, oder es werden gar keine Gießkannen angeboten. Die Besucher müssen sie mitbringen, was ohne Auto - zum Beispiel für Senioren - doch sehr mühsam ist.

Auf dem Ev. Friedhof an der Pferdebachstraße gibt es ein Pfandgießkannensystem.

 

Wir wüssten dazu von Ihnen gerne:

 

1. Werden den Besuchern auf den städtischen Friedhöfen Gießkannen zur Verfügung gestellt? Wenn ja, wo ist das der Fall und nach welchem Prinzip werden sie angeboten?

 

2. Hat die Stadtverwaltung Erfahrungen mit Pfandgießkannen auf ihren Friedhöfen?

Wenn ja, wie sehen diese aus?

 

3. Gibt es Überlegungen, Pfandgießkannen anzuschaffen?

 

4. Wie hoch wären die Kosten?

 

5. Aus unserer Sicht würde sich die Anschaffung solcher Systeme für die städtischen Friedhöfe empfehlen, denn das Angebot ist sehr besucherfreundlich. Wie fällt die Einschätzung der Stadtverwaltung dazu aus?

 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 11.06.2018

Umleitung verursacht erneut große Staus im Hammertal und auf der Buchholzer Straße

Sehr geehrte Frau Leidemann,

die Nutzer der Einrichtungen an der Buchholzer Straße (Kommunaler Kindergarten, Förderverein zum Erhalt der ev. Kirche Buchholz, Friedhofsbesucher, Feuerwehr, Buchholzer Grundschule, Turnhalle, Lehrschwimmbecken, Katholische Kirche) haben am Wochenende 8.--10. Juni leider wieder eine böse Überraschung mit einer Umleitung des Straßenverkehrs erlebt. Schon im vergangenen Jahr hatten sich auf der Buchholzer Straße ähnliche Szenen abgespielt wie jetzt wieder. Auch damals hatte die SPD-Fraktion eine Anfrage dazu an Sie gerichtet. Nachdem sich der Missstand nun wiederholt hat, befürchten die Anwohner, dass die Stadt ihre Probleme immer noch nicht richtig wahrnimmt.

Aufgrund von Baumfällarbeiten der Stadt Bochum wurde auf Hattinger Stadtgebiet der Wittener Straße zwischen Witten-Buchholz und Hattingen-Blankenstein ein Abschnitt zunächst halbseitig, zum Wochenende sogar voll gesperrt. Umleitungsbeschilderungen gab es nur im Hattinger Bereich. Auf der recht schmalen Buchholzer Straße (K1), bzw. im Hammertal staute sich während der Vollsperrung der Verkehr zeitweise über Kilometer. Parkende PKW auf der Buchholzer Straße hatten den Durchfahrtsbereich der umgeleiteten Fahrzeuge so verengt, dass immer nur eine Fahrbahn benutzbar war. Es gab nicht viele vorfahrtsberechtigte Autofahrer, die auch den Gegenverkehr einmal passieren ließen. Die Aggressionen schlugen hoch, es gab wahre Hupkonzerte. Parkplatzschilder an der Buchholzer Straße waren nicht verdeckt worden, obwohl diese Maßnahme die Störung wesentlich entschärft hätte. Die Gelenkbusse der Bogestra fuhren an dieser Stelle große Verspätungen ein, ein geordneter Fahrplan konnte nicht eingehalten werden. In dem betroffenen Straßenabschnitt gab es am Wochenende zusätzlich das Sommerfest des Kindergartens. In der Kirche fand eine Trauerfeier statt – das alles mit dem Stau direkt vor der Tür.

Wir möchten deshalb einige Fragen stellen:

1. Ist die Stadt Witten dieses Mal von den Verursachern der Verkehrsprobleme darüber informiert worden, dass vom 4. bis 10. Juni.eine halbseitige, bzw. sogar die Vollsperrung der Wittener Straße auf Hattinger Gebiet vorgesehen ist?

2. Wer hat die Umleitung über Wittener Stadtgebiet genehmigt?

3. Wird die Stadt Witten aufgrund der erneut aufgetretenen Probleme mit der Stadt Bochum, der Stadt Hattingen, aber auch mit allen umliegenden Kommunen Gespräche führen, damit so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt?

4. Wird die Stadt normalerweise von allen Trägern öffentlicher Belange über anstehende Baumaßnahmen informiert, damit sie bestmögliche Vorbereitungen treffen kann?

5. Gibt es eine terminliche Koordination auch mit Kindergärten, Schulen, Kirchen und anderen öffentlichen Einrichtungen, damit möglichst keine Missstände durch Umleitungen auftreten?

Antrag an die Stadtverwaltung vom 15.05.2018

Reinigung Buchholzer Grundschule

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule erteilt der Stadtverwaltung den Auftrag,

  1. zu prüfen, ob gegenüber der Reinigungsfirma, die das Schulgebäude der Buchholzer Grundschule, der OGS, der Kita und der Sporthalle reinigt, ein Regressanspruch besteht,
  2. zu prüfen, ob eine kurzfristige Kündigung des Vertrages mit dieser Reinigungsfirma möglich ist,
  3. mitzuteilen, in welchen weiteren städtischen Einrichtungen die Reinigungsfirma zuständig ist und ob weitere Beschwerden außer an der Buchholzer Grundschule, OGS, Kita und Sporthalle vorliegen.

Begründung:

Die nicht sachgerechte und gründliche Reinigung der Schule wurde seitens der Schule mehrfach bemängelt. Unter anderem seien Toiletten, Turnhalle und vor allem Küche nicht gereinigt worden. Im Unterausschuss Schule vom 21.03.2018 teilte Herr Böde vom Amt für Gebäudemanagement mit, dass die Schwierigkeiten bekannt seien und die Reinigungsfirma engmaschig kontrolliert werde, unter anderem durch regelmäßige Begehung der zu reinigenden Flächen.

In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU Fraktion vom 04.04.2018 heißt es weiter, das Amt führe auch regelmäßig Gespräche mit der Schule und der Reinigungsfirma. Dabei würden auch die Beanstandungen thematisiert. In den Osterferien sollte eine Grundreinigung der Schule durchgeführt und abgenommen werden. Ein Wechsel der Reinigungsfirma sei trotz der Probleme nicht angedacht. Vielmehr zeigte die Verwaltung sich hoffnungsvoll, dass es in der Zusammenarbeit mit der Firma und den Leitungen der Schule sowie der Kita zu Verbesserungen komme.

Dennoch entschied der Schulleiter am Montag, 16.04.2018, nach Rücksprache mit dem Kreisgesundheitsamt, die Schule aufgrund der mangelnden hygienischen Verhältnisse geschlossen zu halten, weil die Toiletten erneut nicht gereinigt worden waren. Eine städtische Reinigungskraft wurde beauftragt, die Nachreinigung zeitnah durchzuführen.

Diese nachträgliche Reinigung kann nicht von der Stadt Witten bezahlt werden, sondern muss vom Reinigungsunternehmen übernommen werden. Auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Überprüfung der Flächen kostet Ressourcen. Auf Dauer ist die engmaschige Kontrolle nicht leistbar, deshalb soll eine Vertragskündigung und die Beauftragung eines anderen Unternehmens, mit dem in Witten bessere Erfahrungen gemacht wurden, ernsthaft geprüft werden.

 

 

 

Antrag an die Stadtverwaltung vom 10.04.2018

Ausbau der Wittener Straße

 

Die Verwaltung wird gebeten, rechtzeitig einen Vertreter des Landesbetriebs Straßen NRW

in die Sitzung des Verkehrsausschusses am 9. Mai 2018 einzuladen, der über den aktuellen

Planungsstand zum Straßenausbau Wittener Straße und über die daraus resultierenden

Verkehrsregelungen in den Stadtteilen Herbede, Bommern und Heven berichtet. Falls sich das zeitlich nicht einrichten lässt, soll eine Einladung für die nächste Sitzung des VKA am 28. Juni ausgesprochen werden.

 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 01.02.2018

Ort der Begegnung "In den Tannen"

Sehr geehrte Frau Leidemann,

zur Intensivierung der Stadtteilarbeit sind in Buchholz aus dem Siedlungsbereich Rauhe Egge Bürgeranfragen an uns gerichtet worden, die wir nun auf dem Wege einer Anfrage weiterleiten möchten.

Da der Sportplatz „In den Tannen“ aufgrund von Beschlüssen renaturiert werden soll, fehlt in diesem Siedlungsbereich ein Ort der Begegnung für Jung und Alt. Der Bereich rund um das abgerissene Vereinshaus des Hammerthaler Sportvereins würde sich zur Realisierung eignen, da die benötigte Fläche durch die noch vorhandene Bodenplatte zum großen Teil ohne größeren Aufwand nutzbar ist.

Zur möglichen Realisierung nun einige Fragen:

  1. Findet ein solches Vorhaben grundsätzlich Unterstützung?
  2. Ist es möglich, im Bereich des ehemaligen Vereinshauses drei bis vier Ruhebänke nebst Papierkorb aufzustellen?
  3. Ist es möglich, neben der Bodenplatte ein bis zwei Boulebahnen anzulegen?
  4. Ist es möglich, auf der Bodenplatte einige Fitnessgeräte zu installieren?
  5. Welche Leistungen kann die Stadt Witten übernehmen?

Nach Diskussion in der Bürgerschaft besteht die Bereitschaft, durch Geldspenden und tatkräftiges Anpacken an der Realisierung mitzuwirken.

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 16.11.2017

Zustand der Wittener Straßen

Sehr geehrte Frau Leidemann,                                                                                                                                              die Gemeindeprüfanstalt hat in ihrem Vorbericht festgehalten, dass dem Substanzverlust der Wittener Straßen von 67 Millionen Euro nur 37 Millionen Euro an Investitionen gegenüberstehen. Mehr als die Hälfte der Straßen ist bereits vollständig abgeschrieben. Der Abnutzungsgrad der Straßen liegt bei rund 80 Prozent. Daher droht die Notwendigkeit, beachtliche Ersatzinvestitionen zu tätigen. Wir wüssten gerne:

1. Wie hoch schätzt die Stadtverwaltung den gesamten Investitionsbedarf ein?

2. Gibt es Berechnungen, wie viel Geld die Stadt jährlich investieren müsste, nur damit der Werteverfall sich nicht fortsetzt (Substanzerhalt, keine Verbesserungen)?

3. Liegt der Abnutzungsgrad der Straßen im Vergleich mit anderen Städten überdurchschnittlich hoch? Gibt es dazu Vergleichszahlen?

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 27.09.2017

 Sehr geehrte Frau Leidemann,

von Bürgern wird an uns die Frage herangetragen, wie der aktuelle Sachstand rund um den geplanten Abriss und Neubau der Herbeder Ruhrbrücke ist. Wir bitten daher die zuständigen Fachleute aus der Verwaltung um eine Berichterstattung in der Dezember-Sitzung des Verkehrsausschusses. 

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 13.09.2017

Renovierungsstau im Kindergarten Buchholz

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

der Rat des Kindergartens Buchholz hatte uns zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, in der er über einen großen Sanierungsstau in der Einrichtung berichtete. Sie ist baulich in einem schlechten Zustand. Es soll für einige der notwendigen Arbeiten bereits Zusagen gegeben haben, die dann doch nicht eingehalten wurden. Der Kindergartenrat informierte uns auch über die personellen Engpässe im Betriebsamt, die sich auf die erforderlichen Arbeiten im Außengelände negativ auswirken. Trotzdem ist die Situation für die Eltern nicht mehr nachvollziehbar. Daher bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1. Warum wurden die Fußböden in der Kita bis jetzt nicht erneuert?

 

2. Wann werden die Türen erneuert, bzw. gestrichen?

 

3. Wann werden die Decken neu gestrichen?

 

4. Ist sichergestellt, dass die Küche noch in diesem Jahr erneuert wird?

 

5. Wann werden die Spielgeräte auf dem Außengelände erneuert oder umgebaut

(Erneuerung und Umbauten, Wasserspielplatz, Rutsche, Spielhaus, Erdtrampolin)?

 

6. Wie hoch sind die jeweiligen Kosten?

 

7. Gibt es zum Abbau des Sanierungsstaus in Kindergärten eine Prioritätenliste? Wenn ja,

ist sie dem Fachausschuss bekannt?

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 29.08.2017

Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann, wie der Presseberichterstattung zu entnehmen war, droht Dieselfahrern ein Fahrverbot in Witten, wenn die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wie angekündigt ihre Klage einreicht. Denn Witten gehört zu 61 Städten im Bundesgebiet, die den NO2 Grenzwert von 45 Mikrogramm um mehr als 10% überschreiten.

Die Stadt hat zur Einhaltung des Luftreinhalteplanes schon viel unternommen. Trotzdem gibt es Verunsicherung bei den Bürgern. In der aktuellen Situation stellen sich einige Fragen:

 

1. Welche Maßnahmen wurden zur Einhaltung des Luftreinhalteplanes bereits ergriffen und umgesetzt?

 

2. Welche Maßnahmen befinden sich noch in der Umsetzungsphase?

 

3. Ist damit zu rechnen, dass nach erfolgter Umsetzung der Schwellenwert von 40 Mikrogramm + 10% NO2 unterschritten wird?

 

4. Welche weiteren Maßnahmen könnten zur Vermeidung eines Fahrverbotes greifen?

 

5. Wie groß schätzt die Stadt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, dass es zu einer Klage kommt, die zu einem Fahrverbot führen könnte?

Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft, Standortmarketing, Feuerschutz und den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 25.05.2017

Stadtteilentwicklungskonzept Herbede

Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein Stadtteilentwicklungskonzept für den gesamten Stadtteil Herbede vorzulegen, das als Planungs- und Orientierungsinstrument Perspektiven in den Bereichen Wohnen, Verkehr, Arbeit, Freizeit, Versorgung und Handel aufzeigt. Darin sollen sich auch die Anregungen der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden, der Immobilieneigentümer sowie der in unterschiedlicher Weise involvierten Gruppierungen wiederfinden. Zur Finanzierung soll die Verwaltung nach Möglichkeit öffentliche Fördermittel generieren. Begründung 1.) Im Stadtteilkern von Herbede zeichnet sich durch zahlreiche Geschäftsaufgaben sowie Verlagerungen und den damit verbundenen Leerständen eine negative Entwicklung ab. Hier gilt es, gezielt durch kurz-und mittelfristige Maßnahmen entgegenzuwirken, um den Stadtteilkern wieder attraktiv zu machen. Herbede gehört noch zu den immer weniger werdenden Stadtteilen im Ruhrgebiet, die über einen historisch gewachsenen und funktionierenden, inhabergeführten Einzelhandel verfügen. Diesen gilt es zu erhalten und zu stärken. 2.) In den Außenbereichen - vor allem in Vormholz, Durchholz und Bommerholz - ist die Nahversorgung in allen Lebensbereichen zum Erliegen gekommen. Den Anwohnern, die weniger mobil sind, fällt es wegen des fehlenden oder unzureichenden öffentlichen Nahverkehrs schwer, sich mit dem Bedarf für das tägliche Leben zu versorgen. Betroffen sind vor allem Ältere und Menschen ohne Auto. Hier muss wieder eine Steigerung der Lebensqualität durch kurze Wege erreicht werden. 3.) Daneben muss das Angebot an Wohnraum weiter qualifiziert werden. Zudem muss sich die Qualität der zahlreichen natürlichen und baulichen Freizeiteinrichtungen verbessern, damit sie auch für ortsfremde Bürger interessant werden.

Antrag an den Verkehrsausschuss vom 12.05.2017

Verdeutlichung der Tempo 30-Regelung im Einmündungsbereich Im Röhrken/Im Hammertal

Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, am Beginn der Tempo 30-Zone der Straße Im Röhrken in Ergänzung zu den vorhandenen Verkehrszeichen bergan ein „Tempo-30-Piktogramm" auf die Straße aufzubringen. Damit soll die dort geltende maximale Verkehrsgeschwindigkeit von 30 km/h optisch unterstrichen werden. Begründung: Es wird auf der Sammelstraße dieses Siedlungsgebietes, das eine städtebauliche Einheit bildet, immer wieder zu schnell gefahren. Der Durchgangsverkehr in Richtung Hattingen hält sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen - insbesondere bei baulichen Maßnahmen in den Umgebungsstraßen. Tempo 30 ist darum sehr sinnvoll, die Regelung sollte allerdings besser verdeutlicht werden. Das neue Piktogramm dient vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Radfahrer.

Anfrage an die Stadtverwaltung vom 25.04.2017

Probleme durch aktuelle und künftige Baustellen mit Auswirkungen auf Buchholz und Kämpen

Sehr geehrte Frau Leidemann,

die Nutzer der Einrichtungen an der Buchholzer Straße (Kommunaler Kindergarten, Förderverein zum Erhalt der ev. Kirche Buchholz, Friedhofsbesucher, Feuerwehr, Buchholzer Grundschule, Turnhalle, Lehrschwimmbecken), bzw. deren Eltern sind aufgrund einer aktuellen Verkehrsentwicklung besorgt und befürchten, dass die Stadt ihre Probleme nicht richtig wahrnimmt. Auf Hattinger Stadtgebiet verlegt die Gelsenwasser AG derzeit in einem Teilabschnitt der Wittener Straße (L924) eine Wasserhauptleitung. Die Umleitung stadtauswärts führt über die schmale Buchholzer Straße (K1), an der sich die oben genannten Einrichtungen befinden. An der Kreuzung Steinen Haus staut sich zudem der Verkehr. Mit der Sorge der Buchholzer verbinden sich folgende Fragen: 1. Kann der zuständige Landesbetrieb StraßenNRW die Ampelphase am Steinenhaus so verändern, dass der Stau ins Hammertal kleiner wird? 2. Was hat die Stadt Witten für die Sicherheit der Kinder an der Buchholzer Grundschule und des Kommunalen Kindergartens schon unternommen, seit die Osterferien zu Ende sind und der Umleitungsverkehr die Straße „herunterdonnert"? 3. Könnte eine andere Taktung der Fußgängerampel an der Buchholzer Straße den Kindern beim Überqueren der Straße mehr Sicherheit bieten? 4. Ist schon darüber nachgedacht worden, während der Bauphase eine mobile digitale Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, damit die maximalen 30 km/h auch eingehalten werden? 5. Warum wurden die Buchholzer und Kämpener Bürger als Leidtragende erst so spät bzw. gar nicht über die Baumaßnahmen auf Hattinger Gebiet informiert? 6. Nach der Baumaßnahme an der Wittener Straße wird StraßenNRW voraussichtlich die Straße Im Hammertal zwischen Rüsbergstraße und dem Steinenhaus erneuern. Dort gibt es aktuell eine Problemsituation, weil die aufgrund des Gegenverkehrs wartenden Linksabbieger von der Straße Im Hammertal in die Rüsbergstraße oft von Nachfolgenden über den Fahrrad/- und Gehweg rechts überholt werden. Ist angedacht worden, im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle zu erhöhen – zum Beispiel, indem der Bordstein mit dem Geh- und Radweg angehoben wird? 7. Wie wird sichergestellt, dass die Anwohner über diese künftige Baustelle frühzeitig informiert werden? 8. Welchen Schutz werden die Anwohner der Rüsbergstraße, des Rehnockens und des Deitermannsknapps aufgrund des zu befürchtenden staubedingten Abkürzungsverkehrs bei dieser bevorstehenden Baumaßnahme erfahren? 9. Warum hat der Landesbetrieb StraßenNRW die letzten zehn Meter der Baumaßnahme in der Buchholzer Straße (K1) im Bereich der Stadtgrenze noch nicht in Angriff genommen?

 

Antrag an den Verkehrsausschuss zur Sanierung eines Streckenabschnitts der Straße Waldweg vom 16.01.2017

Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, den Waldweg (siehe Lageplan im Anhang) schnell zu sanieren, denn es droht Gefahr. Der gekennzeichnete Streckenabschnitt wird durch Oberflächenwasser unterspült und ist stark beschädigt. Begründung: Bürger haben beide Fraktionen wiederholt auf die Schäden angesprochen. Das Problem ist schon lange bekannt. In den vergangenen Jahren hat die Stadtverwaltung nach Informationen durch die Politik und die Bürger immer wieder Reparaturmaßnahmen in Angriff genommen. Doch auf Dauer ist das keine Lösung. Sollte jetzt nicht schnell etwas geschehen, wird die Straßenoberfläche wegbrechen und sechs bis sieben Meter tief in den Siepen rutschen. Eine Belastung der Straße durch LKW ist schon problematisch. Schriftliche Hinweise der beiden Buchholzer Ratsmitglieder an die zuständigen Stellen in der Bauverwaltung sind weitgehend unbeantwortet geblieben. Es wurden lediglich Fahrbahnbegrenzungspfähle zur Sicherung der Gefahrenstelle aufgestellt. Das eigentliche Problem ist damit jedoch nicht behoben.

Antrag an den Verkehrsausschuss zur Beleuchtung dunkler Gehwege im Lutherpark und in Buchholz vom 13.12.2016

Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, im Lutherpark - auf dem Verbindungsstück zwischen den Eingängen Bonhoeffer Straße und Hauptstraße - eine Gehweglampe aufzustellen. Auch auf der Zuwegung zur Buchholzer Grundschule vom Waldweg her soll ein Leuchtkörper installiert werden. Begründung: Das Wegstück zwischen den Eingängen Bonhoeffer Straße und Hauptstraße des Lutherparks weist keine Gehwegbeleuchtung auf. Die vorhandenen Leuchtmittel auf den anderen Gehwegen reichen aufgrund ihrer Anordnung nicht aus, um das oben genannte Teilstück auszuleuchten und es bei Dunkelheit gefahrlos passierbar zu machen. Insbesondere im Winter ist der Weg somit in den frühen Morgenstunden und bereits in den frühen Abendstunden nur mit eigens mitgebrachten Leuchtmitteln benutzbar – eine Voraussetzung, die nicht nur ältere Menschen mit Gehhilfen, sondern auch Eltern mit Kinderwagen oftmals nur schwer erfüllen können. Aus diesem Grunde meiden derzeit unnötig viele Bürgerinnen und Bürger diesen Bereich des Lutherparks. Viele Nutzer der Buchholzer Sportanlagen, die sich in Nachbarschaft der Grundschule befinden, nutzen die Schulzuwegung vom Waldweg her. Dort ist es stockdunkel. Gerade im Herbst und Winter verbinden sich damit Gefahren für die Fußgänger. Ein Leuchtkörper könnte den Bereich sicherer machen.

Beleuchtung in Buchholz wurde Anfang 10/2017 verbessert 

Antrag an den Verkehrsausschuss zur Einrichtung von Parkplätzen an der Buchholzer Straße vom 08.11.2016

Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, sechs Parkplätze entlang des Fußweges auf Höhe der Hausmeisterwohnung und der Sporthalle der Buchholzer Grundschule sowie eine Wendeanlage gemäß der Anlage 1 einzurichten und damit einen Beschluss aus dem Jahr 2008 umzusetzen. Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt bereitgestellt werden. Außerdem wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie im Umfeld der Schule, der Sport- und der Schwimmhalle, des Kindergartens, der alten Kirche und der Feuerwache weitere Parkmöglichkeiten geschaffen werden können. Weitere Parkmöglichkeiten für Schule, Kindergarten und Kirche könnten im Umfeld der neuen Wendeanlage geschaffen werden. Möglicherweise bietet sich eine preisgünstige Lösung an. In diesem Zusammenhang ist vor allem die ehemalige Erweiterungsfläche des Kommunalfriedhofes zu prüfen. Nach einer Änderung des Bebauungsplanes könnten dort in kostengünstiger Bauweise 20 Parkplätze entstehen. Die Verwaltung wird gebeten, dazu eine Kostenrechnung vorzulegen. Begründung 1. Vorgeschichte: Als Folge eines Prüfauftrags der SPD-Fraktion im Mai 2008 für die Einrichtung von 16 Senkrecht-Parkplätzen im Bereich der Hausmeisterwohnung und der Stirnseite der Turnhalle der Buchholzer Grundschule hatte die Stadtverwaltung Kosten und Machbarkeit dieses Vorschlags ermittelt und eine eigene Idee zur Einrichtung neuer Parkflächen erarbeitet. Im Dezember 2008 hat der Verkehrsausschuss die Verwaltung daraufhin einstimmig beauftragt, ihre in der Anlage 1 skizzierte eigene Planvariante vorbehaltlich der Zustimmung der Grundstückseigentümer und der Mittelbereitstellung umzusetzen. 2. Der Plan: Demnach sollte an der Buchholzer Straße eine Pkw-Wendeanlage oberhalb des Schulgrundstückes errichtet werden. Daran anschließend sollte der auf Höhe der Hausmeisterwohnung und der Sporthalle bestehende Fußweg an der Buchholzer Straße gleichzeitig zu einem Parkstreifen mit sechs Längsparkplätzen umgewidmet werden. Ein neuer Gehweg sollte dahinter entstehen. Wenn der Plan wie oben beschrieben realisiert wird, sollen die neuen Flächen am Vormittag ausschließlich als Kurzzeitparkplätze für das Bringen und Abholen der Kinder genutzt werden. Nachmittags könnten Nutzer der Sport- oder Schwimmhalle ihre Autos dort abstellen. Eine Markierung an der Westseite der Buchholzer Straße auf Höhe des Wendekreises müsste seine Erreichbarkeit durch das Aufbrechen der durchgezogenen Linie der Fahrbahnmarkierung gewährleisten. Unterhalb und oberhalb der Schule sollen Schilder auf die Bedarfswendanlage hinweisen und ein Halteverbot im Bereich der Wendeanlage anordnen. Die Hälfte des für PKW dimensionierten Wendekreises würde nach diesem Plänen auf einem Privatgelände (ca. 120 qm) liegen. Die geschätzten Baukosten für den Vorschlag lagen in 2008 bei 38.000,00 € brutto - ohne Grunderwerbskosten für die erforderliche Privatfläche. Für den Grunderwerb wurden ca. 1.000,00 € zusätzlich veranschlagt. Es standen jedoch in 2008 und Folgejahren keine Haushaltsmittel zur Verfügung, und das Vorhaben wurde nicht umgesetzt. 3. Aktueller Bedarf: Da in diesem Bereich der Buchholzer Straße nach wie vor viele Einrichtungen angesiedelt sind, deren Besucher kaum Parkraum vorfinden, besteht unverändert dringender Handlungsbedarf. Sicherheitsgründe spielen dabei eine große Rolle, denn es ist gefährlich, wenn Eltern ihre Autos mangels Parkbuchten mitten auf der Buchholzer Straße stoppen, um ihre Kinder aussteigen zu lassen. Oft müssen die Jungen und Mädchen dann noch die Straße überqueren. In Buchholz werden viele Kinder von ihren Eltern zur Schule gefahren. An der inzwischen entwidmeten Buchholzer Kirche, die von einem Förderverein erhalten und als Veranstaltungsort betrieben wird, steht nur wenig eigener Parkraum zur Verfügung. Der benachbarte Kindergarten verfügt lediglich über drei Mitarbeiterparkplätze. Besucher und Eltern müssen zusehen, wo sie ihre Fahrzeuge abstellen. Die Parkplatznot in dem gesamten Bereich führt dazu, dass die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ihre Einfahrt zur Wache nicht immer reibungslos passieren können. Außerdem bieten viele Sportvereine Kurse in der Turnhalle und im Lehrschwimmbecken neben der Grundschule an. Auch für die Sportler gibt es keinen Parkraum, denn das vorübergehend erlaubte Parken auf dem Schulhof ab dem Nachmittag ist wieder untersagt. Damit sie funktionieren und gut angenommen werden, sind jedoch alle Einrichtungen an der Buchholzer Straße auf angemessene Parkmöglichkeiten angewiesen. Daher ist es dringend erforderlich, den bereits 2008 ins Auge gefassten zusätzlichen Parkraum einzurichten.

Anfrage an die Stadtverwaltung zum Ausbau der Wittener Straße vom 02.11.2016

Sehr geehrte Frau Leidemann,

bereits im März stellten wir eine Anfrage zum bevorstehenden Ausbau der Wittener Straße (L 924) im Bereich zwischen den Autobahnauffahrten Witten-Herbede und Im Hammerthal. Damals lagen viele Informationen noch nicht vor und es gab keine Antworten, sodass wir unsere Fragen erneut aufwerfen möchten:

1. Offenbar plant Straßen NRW eine Vollsperrung, doch die Stadt wollte nachverhandeln: Wird der Verkehr auf dem betroffenen Straßenbauabschnitt nun doch einseitig mit einer Baustellenampel geregelt?

2. Falls ja, sind lange Wartezeiten an der Ampel mit großen Rückstaus zu erwarten?

3. Ist während der Bauphase ein provisorischer Fahrradweg vorgesehen?

4. Werden weiträumige Umleitungen ausgeschildert?

5. Sind die Anlieger in der Rüsbergstraße, am Rehnocken und Deitermannsknapp vor möglichem „Abkürzungsverkehr" geschützt?

6. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Gewerbebetriebe an der Wittener Straße während der Bauphase?

7. Ist der durch diesen Bereich führende Linienbetrieb von Einschränkungen betroffen?

8. Ist mit einer Verbesserung der Straßenbeleuchtung zu rechnen?

9. Wird der Straßenbau im Mehrschichtbetrieb durchgeführt?

 

Mitmachen

Mitglied werden

 

Ratsmitglied

Martin Kuhn

 

Kreistagsmitglied

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Landrat

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Landtagsabgeordnate

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Bundestagsabgeordneter

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